Hallo, ich bin neu hier und habe gleich eine, für mich, sehr wichtige Frage:
Wir sind ein mittelständisches, produzierendes Unternehmen aus der Metallbranche.
Beim Entladen von LKWs mit HL- Rohren (6000mm), haben wir oft Probleme mit fehlenden Schlaufen an den Bunden. Somit muss ein Mitarbeiter von uns den LKW des Spediteurs/Lieferanten betreten um Schlaufen anzubringen. Wer haftet wenn unser Mitarbeiter vom LKW fällt oder sich auf dem LKW verletzt? Wir entladen auf unserem Betriebsgelände mit eigenem Kran.
Vielleicht habt ihr einen Gesetzestext oder ein aussagekräftiges Dokument für mich??
Vielen Dank im voraus!
Grüße
Konsul
Wir sind ein mittelständisches, produzierendes Unternehmen aus der Metallbranche.
Beim Entladen von LKWs mit HL- Rohren (6000mm), haben wir oft Probleme mit fehlenden Schlaufen an den Bunden. Somit muss ein Mitarbeiter von uns den LKW des Spediteurs/Lieferanten betreten um Schlaufen anzubringen. Wer haftet wenn unser Mitarbeiter vom LKW fällt oder sich auf dem LKW verletzt? Wir entladen auf unserem Betriebsgelände mit eigenem Kran.
Vielleicht habt ihr einen Gesetzestext oder ein aussagekräftiges Dokument für mich??
Vielen Dank im voraus!
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