Betreten fremder LKWs beim Entladen

    • Betreten fremder LKWs beim Entladen

      Hallo, ich bin neu hier und habe gleich eine, für mich, sehr wichtige Frage:

      Wir sind ein mittelständisches, produzierendes Unternehmen aus der Metallbranche.

      Beim Entladen von LKWs mit HL- Rohren (6000mm), haben wir oft Probleme mit fehlenden Schlaufen an den Bunden. Somit muss ein Mitarbeiter von uns den LKW des Spediteurs/Lieferanten betreten um Schlaufen anzubringen. Wer haftet wenn unser Mitarbeiter vom LKW fällt oder sich auf dem LKW verletzt? Wir entladen auf unserem Betriebsgelände mit eigenem Kran.

      Vielleicht habt ihr einen Gesetzestext oder ein aussagekräftiges Dokument für mich??

      Vielen Dank im voraus!

      Grüße
      Konsul

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Konsul ()

    • Moin!

      Wenn ein Fahrer bei Be- / Entladetätigkeiten hilft, wird er zum Erfüllungsgehilfen des Verlader / Empfänger. Passiert dabei etwas, muß die Betriebshaftpflicht des Verlader / Empfänger einspringen. Der Fahrer wird also den eigenen Mitarbeitern gleich gestellt.

      Grüße, der F8889
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • Wer haftet wenn unser Mitarbeiter vom LKW fällt oder sich auf dem LKW verletzt?


      Erst einmal herzlich Willkommen im Forum.

      Die Belade-, oder wie hier, die Entladetätigkeit ist Sache des Verladers, bzw. Empfängers.
      Generell haftet ihr, bzw. eure Versicherung. Schließlich fällt das Entladen in euren Verantwortungsbereich.

      Sollte dem Lkw-Fahrer jedoch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Mitverschulden an dem Unfall treffen, wie z.B. eine stark verschmutzte Ladefläche, auf der euer Arbeiter ausrutscht und runterfällt oder ähnliches, trägt dessen Arbeitgeber eine gewisse Teilschuld.
      Die genau Schuldaufteilung würde wohl ein Richter festlegen.
    • Moin, herzlich willkommen im Forum.

      Erstmal müßte man wissen was mit dem Lieferant vereinbart wurde und dann kann
      man näher eingehen.

      In der Regel haftet eure BG und nimmt die die BG vom LKW Unternehmer mit ins Boot.

      Ansprechpartner immer eure BG.

      Alles über Stückgut ist in der Regel vereinbart mit dem Versender das der Empfänger abladet und so auch auf den LKW muss.

      Wer haftet wenn der Fahrer bei euch von der Treppe zum Wareneingang runterfällt.

      Erstens die BG der Fahrzeughaltungen und nimmt die BG von euch mit in das Boot.
    • Es gibt auch Fahrer die weder Sicherheitsschuihe tragen noch einen Handgriff (außer Plane und Bordwand öffnen) tätigen.


      Müssen die Fahrer auch rein rechtlich gesehen nicht.
      Auf das Tragen von Sicherheitsschuhen könnt ihr natürlich wegen der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften bestehen.
    • Vielen Dank für die nette Begrüßung!

      Nochmals zur Ausgangsfrage:

      Ich benötige einen Gesetzestext, BGI, DIN, ASR o.ä.aus dem eindeutig hervorgeht, wer haftet wenn unser Mitarbeiter auf einem betriebsfremden LKW auf eigenem Betriebsgelände verunfallt!

      Ich kann doch nicht bei der Masse an Spediteuren/ Sub- Unternehmer/ Importen usw. jede einzelne Vereinbarung kennen! Oder muss unser Einkauf diese Vereinbarung mit jedem Lieferanten schließen?

      Thema Sicherheitsschuhe, Fahrerverantwortung lassen wir mal außen vor!
    • Original von Konsul
      Vielen Dank für die nette Begrüßung!

      Nochmals zur Ausgangsfrage:

      Ich benötige einen Gesetzestext, BGI, DIN, ASR o.ä.aus dem eindeutig hervorgeht, wer haftet wenn unser Mitarbeiter auf einem betriebsfremden LKW auf eigenem Betriebsgelände verunfallt!

      Ich kann doch nicht bei der Masse an Spediteuren/ Sub- Unternehmer/ Importen usw. jede einzelne Vereinbarung kennen! Oder muss unser Einkauf diese Vereinbarung mit jedem Lieferanten schließen?

      Thema Sicherheitsschuhe, Fahrerverantwortung lassen wir mal außen vor!


      Willkommen im Club, ich weiss das Du gerne einen Gesetzestext hättest, i9n diesem Fall solltest Du dafür Eure Rechtsabteilung bemühen oder mal bei der BG nachfragen.

      Ich war regelmäßig bei Stahlhändlern und habe dort Ladetätigkeiten gehabt, mir wurde damals gesagt das bei Ladetätigkeiten die Ladefläche zum Betriebsgelände gehört und bei einem Unfall die Versicherung des Verladers haftet.
      Genauso ist es bei Rampenladetätigkeiten, in dem Moment wo der LKW an der Rampe steht gehört die Ladefläche zum Betriebsgelände.
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Habe den Fall gehabt 1993 das im Raum Leipzig der Senior vom LKW runter gefallen ist.

      Was war vorraus gegangen.

      LKW war am Vorabend dort eingedrudelt und Fahrer ,Chef und Senior haben sich ein guten Schluck genehmigt zur abendlichen Brotzeit.

      Nun am Morgen um 8 Uhr war der Senior über den Marmorbock gestolpert und runter gefallen. Schwere Verletzungen.

      Polizei kam auch und der Fahrer durfte vor 18 Uhr auf Anweisung das Betriebsgelände nicht verlassen, Restalc.

      In dem Fall wurde unsere BG mit in das Boot genommen, sind Abmachungen unter den BGs.
    • Original von T.T.P.
      @ f8889

      Der Beitragsschreiber meinte wohl etwas anderes.
      Soweit ich es verstanden habe, geht es um dessen Mitarbeiter beim Entladen des Lkw ;)




      Ja, hast recht. War mit schreiben wieder schneller als mit lesen... 8)

      Aber egal, der Fragesteller hat ja trotzdem seine Fragen (fast) alle beantwortet bekommen.... :]
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++