Tztztz... Du machst Sachen.
Nee, mal im ernst, wie es diesbezüglich mit der zur Zeit geltenden Gesetzessprechung aussieht weiß ich leider nicht. Steht auch in meinen Unterlagen nirgends geschrieben!
Ich gehe mal davon aus, dafür ist die Übergangsfrist ja da, das Du (schlauerweise) die Weiterbildung im Jahre 2011 absolvieren solltest, um 2016 bei der Gesundheitsprüfung erneut an einer Weiterbildung teilnehmen wirst um zeitlich mit dem Führerschein im Einklang zu stehen. Ist für mich jedenfalls die logischste Schlußfolgerung daraus.
Aber das sind nur Spekulationen, 100%ig weiß ich das nicht, werde Dich bei Neuerungen auf dem laufenden halten... Ein bißchen Zeit hast Du ja noch.
Ich denke, weiß es aber nicht, das mit Ablauf vom 10.09.2014 die Übergangsfrist gnadenlos verfällt, ähnlich wie bei der Führerscheinregelung mit dem 50.ten Lebensjahr. Da gibt es auch keine Schonfristen - habe das ganze Spiel mit meinem Vater durch, der Krankheits- und Operationsbedingt nicht zum Stichtag diese Auflagen erfüllen konnte und somit seine Führerscheinklassen die der Gesundheitsprüfung unterliegen verfallen sind! Ohne Ausnahme!
Habe hier doch was gefunden, allerdings übernehme ich dafür keine Gewähr...
(...) müssen Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, unabhängig
vom Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis (Klassen C1,
C1E, C, CE) bis 9. September 2014 abschließen, spätestens
bis 9. September 2016, Übereinstimmung mit
Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis wird ermöglicht.
Nee, mal im ernst, wie es diesbezüglich mit der zur Zeit geltenden Gesetzessprechung aussieht weiß ich leider nicht. Steht auch in meinen Unterlagen nirgends geschrieben!
Ich gehe mal davon aus, dafür ist die Übergangsfrist ja da, das Du (schlauerweise) die Weiterbildung im Jahre 2011 absolvieren solltest, um 2016 bei der Gesundheitsprüfung erneut an einer Weiterbildung teilnehmen wirst um zeitlich mit dem Führerschein im Einklang zu stehen. Ist für mich jedenfalls die logischste Schlußfolgerung daraus.
Aber das sind nur Spekulationen, 100%ig weiß ich das nicht, werde Dich bei Neuerungen auf dem laufenden halten... Ein bißchen Zeit hast Du ja noch.

Ich denke, weiß es aber nicht, das mit Ablauf vom 10.09.2014 die Übergangsfrist gnadenlos verfällt, ähnlich wie bei der Führerscheinregelung mit dem 50.ten Lebensjahr. Da gibt es auch keine Schonfristen - habe das ganze Spiel mit meinem Vater durch, der Krankheits- und Operationsbedingt nicht zum Stichtag diese Auflagen erfüllen konnte und somit seine Führerscheinklassen die der Gesundheitsprüfung unterliegen verfallen sind! Ohne Ausnahme!
Habe hier doch was gefunden, allerdings übernehme ich dafür keine Gewähr...

(...) müssen Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, unabhängig
vom Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis (Klassen C1,
C1E, C, CE) bis 9. September 2014 abschließen, spätestens
bis 9. September 2016, Übereinstimmung mit
Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis wird ermöglicht.
"Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"
Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
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