Berufskraftfahrer Grundqualifikation

    • Wurde mal angehalten. Kein Urlaubsschein dabei. Mir wurde dann angeboten eben die 2 KM nach Hause zu fahren und einen zu erstellen. Hab ich dann auch gemacht.

      Soviel zu dem Thema.

      Klar, Schwachsinn, aber so ist das halt in D.
      Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


      Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


      Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
    • und der butze hat einen abgang gehabt.

      ich hätte gefragt von welcher dienststelle und hätte ihren chef angerufen und den gefragt ob er seine beamte nicht nach den vorschriften ausbilden
      lässt!

      JUPI WIE HABEN DIE ALLIIRTEN 1949 geschrieben in einem bericht, der deutsche ist beamten hörig und 50 jahre.

      neulich waren sie da und wollten tacho auslesen und feststellen wer am 30.03.11 den lkw gefahren hat.

      ja sie können auslesen wenn der lkw da ist, aber nur 28 tage, wird mehr ausgelesen gibt es eine anzeige!

      SIE HABEN SICH NICHT MEHR BLICKEN LASSEN:

      so wieder 3 punkte gespart.

      mit den kleinen abstand kameras bekommen kein verwertbares bild.

      dann hatten sie noch ein von einen blitzer dabei, dass hatten sie auf der gemeinde mit dem passfoto schon abgeglichen.

      15.12.11--15.01.12 fahrverbot in deutschland, nix zu machen rechtsverdreher war beifahrer. :D
    • Granitteufel schrieb:

      neulich waren sie da und wollten tacho auslesen und feststellen wer am 30.03.11 den lkw gefahren hat.

      ja sie können auslesen wenn der lkw da ist, aber nur 28 tage, wird mehr ausgelesen gibt es eine anzeige!


      Ich dachte man muss die Daten 1 Jahr lang entsprechend vorhalten und archivieren. Für was willst du die denn anzeigen?

      Granitteufel schrieb:

      15.12.11--15.01.12 fahrverbot in deutschland, nix zu machen rechtsverdreher war beifahrer. :D


      Hast wohl zur Sicherheit immer deinen RA an Board - könnte dich ja jemand anhalten. 8)
      Gestern standen wir noch am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter.
    • Granitteufel schrieb:



      mit den kleinen abstand kameras bekommen kein verwertbares bild.

      Dacht ich auch bis letztes Jahr. Ich die Blubberei angeschrieben - zahl nix, solang kein Beweis auf dem Tisch. Wurde zu einem Videoabend eingeladen, hab mir des Filmchen angeschaut und nur noch gemeint, ob ers gleich bar haben will oder per Überweisung. Da hast sogar gsehen, daß ich schlecht rasiert war. Nix zu machen, leugnen zwecklos... ;(
      Das meiste Geld wird man beim Bezahlen los.

      Wilhelm Busch
    • Zu Speicherung der Daten 1 Jahr oder 2 Jahre ist richtig, aber geht es ganz alleine um das Fahrpersonalgesetz und nicht um Ausforschung von Fahrpersonal!

      Selbst bei Unfallflucht wie auf dem Autohof 2009 mit einem Toten darf Tollhaus keine Daten freigeben!

      Lösche mal dein Mautrechnung auf nimmerwiedersehen und willst die neu von Tollhaus haben!! Ohne die Nr die auf der Fahrzeugkarte steht geht gar nichts, die kommen nicht ran so ist das abgesichert!


      Zu kleine Kameras, ich habe schon 5 mal solche Sachen von mir und Fahrern die Sachen vom Tisch gefegt!

      War auch schon 2 mal Leipzig vor Gericht und habe diese Videos gesehen und dem Richter klar gemacht!!

      Der vorrausfahren LKW hat den Mast von der Abstandskontrolle gesehen und ohne einen Grund seine Geschwindigkeit verringert(sieht mal alles da drauf) und ich bin auf gelaufen! Wurde jedes mal eingestellt!

      Warum fahrt ihr zur Polizei überhaupt hin? Diesen Schreiben braucht man keine Folge zu leisten!

      Erst wenn ein Richter zur Zeugenvernehmung einlädt der muss man Folgen!

      Wen man als Zeuge geladen wird steht einem Zeugengeld zu!!!!

      Bei Lkw Fahrern im Fernverkehr müssen sie den ganzen bezahlen plus Fahrtkosten und bei selbstständigen die Stunden der Abwesenheit!

      Abstandskontrolle altes System so gut wie keine Chance!!


      Bei mir der Fall, es fuhr ein Depp auf der A 1 mit 75 km/h durch die Gegend, ich war Nr. 8 da hinter und bestimmt noch 20 hinter mir.

      Wenn man da so eine Aufzeichnung bemerkt sollte man sich die Kennzeichen der vorderen Kollegen aufschreiben und die Fahrer ausfindig machen!

      Haben alle eine Anzeige bekommen, kann man gegen angehen, denn die dürfen die Kamera nicht eingeschaltet lassen!!!

      Auch muss der Film nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden und kann wenn die Verhandlung vor Gericht erst nach 6 Monaten statt findet nicht mehr zu Beweismitteln verwendet werden!!

      Leute die haben immer einen feuchten Abgang wenn sie euch an das Bein gepisst haben!!

      Wären sie so gut bei den Ermittlungen wenn sie euch 500 Liter Diesel abgepumpt haben, dann den Daumen hoch!!

      4 Wochen Fahrverbot gilt nur in D und sie müssen wenn einer International eingesetzt werden kann, einen Aufkleber am Führerschein anbringen, vom 1.01.XXbis 1.02.xx in D Fahrverbot!

      Ebenso wenn der Italiener mir 4 Wochen Fahrverbot erteilt wegen Überholen, darf ich auf der ganzen Welt weiter fahren oder Ausländer hat wegen Punkte oder Fahrverbot bewertem ein Fahrverbot in D darf er überall fahren nur in D nicht!

      Es ist nur ein Fahrverbot!

      Der eine von mir hatte 2 mal das Fahrverbot von 4 Wochen!

      Der ist am letzten Tag nach A gefahren und dann hat er immer Auflieger bekommen nach Kufstein.

      Nach 2 Wochen da hat es gepasst das einer Sonntags runter fuhr und ich hatte ihn am Freitag beim Auflieger tauschen mit nach Hause genommen!

      Andere Woche war er Donnerstagsabend schon in Kufstein, setze dich in Zug und komm heim, Sonntagabend zum tauschen fährst wieder mit runter und den letzten Freitag ist ein Aushilfe mit dem Zug runter und hat ihn geholt mit dem LKW und den folgenden Montag hatte das Verbot rum!

      Wo ein Wille ist geht alle, aber so was macht man nur bei Fahrern die sich auch für den Betrieb einsetzen und nicht für Luftpumpen!!


      Nicht zu allem ja und Amen sagen, ich benehme mich dann wie Helmut Kohl!! Aussitzen und notfalls ein Blackout!! :D :D

      Fahrerlaubnisentzug die gilt dann weltweit und man muss eben in einem anderen Land die Prüfung neu ablegen um weiter zu fahren im Ausland!!

      Verlegt man seinen Hauptwohnsitz ins Ausland, dann muss der Deutsche dem fahren auch wieder zustimmen!!
    • RE: Berufskraftfahrer Grundqualifikation

      Hagen schrieb:

      Hallo,

      gilt die Berufskraftfahrerqualifikation für jeden, insbesondere auch für den Geschäftsführer? Möchte mich nach meiner Ausbildung evtl. selbstständig machen. Den CE Schein habe ich, mir fehlt aber die teure Grundqualifikation. Bin 19 und hab den Führerschein seit ~ 1 Jahr. Brauche ich die später dann, falls ich ein Transportunternehmen öffne? Wäre ja sinnvoll, das dann jetzt anzugehen.

      Mal wieder zum Thema, bzw. zur eigentlichen Fragestellung...

      Wenn Du Dich nach Deiner Ausbildung zum TU selbstständig machen willst, benötigst Du ja die Fachkundeprüfung. Diese solltest Du auch zu erst ablegen. Mit bestandener FK-Prüfung kannst Du die sog. Quereinsteigerprüfung ablegen. Wenn Du bist dahin 21 bist geht das auch als beschleunigte Quereinsteigerprüfung. Sind dann nicht 140 Std und 90 Minuten Prüfung, sondern 96 Std. und 60 Min. Prüfung. Die 10 Std. Praxisanteil bleiben aber.

      Besitzstand kommt für Dich wohl nicht in Frage, da Du nach eigenen Angaben den FS C/CE erst nach dem 10.09.2009 erworben
      hast.
    • ich hätte gefragt von welcher dienststelle und hätte ihren chef angerufen und den gefragt ob er seine beamte nicht nach den vorschriften ausbilden
      lässt!



      Hierzu ein kleiner Tipp :

      Wenn du dich über einen Beamten bei seinem Chef beschwerst geht das zum Dienstgruppenleiter. Der ist mit dem Beamten seit Zeitraum X auf der Schicht da wird Käffchen getrunken und sich über den Beschwerdeführer lustig gemacht. Dann folgt ne Stellungnahme mit Ausreden Sache ist vom Tisch. Das Schlimmste was passieren kann wäre er versteht sich mit seinem Chef nicht und bekommt einen Diszi. Das kostet den Beamten einen Hunderter und vergessen isses.

      Zauber Wort : Offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde

      sollte die Überschrift zieren. Dann wird das nicht an den Chef geschickt sondern an die zuständige Dienstaufsicht mit der Bitte um Stellungnahme binnen 14 Tagen. Die Dienstnummer und Dienststelle des Beamten hat er dir bei einer Kontrolle zu geben sowie du einen Führerschein oder Perso vorzuzeigen hast. Wer mal bei der Dienstaufsicht saß will nie wieder dorthin ! Dann hat es richtige Konsequenzen. Ausserdem kann der Beamte dann mal nachvollziehen wie man sich als Beklagter in einem Verhör fühlt. :thumbsup:
    • RetterinderNot schrieb:

      ich hätte gefragt von welcher dienststelle und hätte ihren chef angerufen und den gefragt ob er seine beamte nicht nach den vorschriften ausbilden
      lässt!



      Hierzu ein kleiner Tipp :

      Wenn du dich über einen Beamten bei seinem Chef beschwerst geht das zum Dienstgruppenleiter. Der ist mit dem Beamten seit Zeitraum X auf der Schicht da wird Käffchen getrunken und sich über den Beschwerdeführer lustig gemacht. Dann folgt ne Stellungnahme mit Ausreden Sache ist vom Tisch. Das Schlimmste was passieren kann wäre er versteht sich mit seinem Chef nicht und bekommt einen Diszi. Das kostet den Beamten einen Hunderter und vergessen isses.

      Zauber Wort : Offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde

      :thumbsup:
      Eine Beschwerde über einen Beamten an seine eigene Dienststelle zu schicken, bringt gar nichts.
      Dann läuft es genau so, wie der Retter es beschrieben hat.

      Eine Beschwerde muß grundsätzlich von "ganz oben" nach unten laufen.
      Ich habe mich mal über einen Schnittlauch direkt beim Innenministerium des betreffenden Bundeslandes beschwert. Das geht dann durch zig Dienstellen, läßt sich also nicht mehr "unter den Tisch kehren", und auch der unmittelbare Vorgesetzte des Schnittlauchs kann ihm dann nicht mehr helfen.
      Endete für das Grünzeug mit einer Disziplinarstrafe und einem Beförderungsverbot. :thumbsup:
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches