Berufskraftfahrer Grundqualifikation

    • Berufskraftfahrer Grundqualifikation

      Hallo,

      gilt die Berufskraftfahrerqualifikation für jeden, insbesondere auch für den Geschäftsführer? Möchte mich nach meiner Ausbildung evtl. selbstständig machen. Den CE Schein habe ich, mir fehlt aber die teure Grundqualifikation. Bin 19 und hab den Führerschein seit ~ 1 Jahr. Brauche ich die später dann, falls ich ein Transportunternehmen öffne? Wäre ja sinnvoll, das dann jetzt anzugehen.
    • Hagen schrieb:

      Hallo,

      gilt die Berufskraftfahrerqualifikation für jeden, insbesondere auch für den Geschäftsführer? Möchte mich nach meiner Ausbildung evtl. selbstständig machen. Den CE Schein habe ich, mir fehlt aber die teure Grundqualifikation. Bin 19 und hab den Führerschein seit ~ 1 Jahr. Brauche ich die später dann, falls ich ein Transportunternehmen öffne? Wäre ja sinnvoll, das dann jetzt anzugehen.

      Naja, zu Anfang wirst du auch selbst fahren müssen. Somit ist die Quali unverzichtbar.
      Aber auch wenn du nur als GF fungieren möchtest, schadet es sicherlich nicht.
      Good luck. ;)
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Naja, ich will ja wenn dann nur TU werden mit mir alleine. Aber hätte ja sein können, dass ich als GF dann Sonderrechte habe. War nur ein Gedanke. Soviel ich weiß, braucht der Bruder von meinem jetzigen Chef auch keinen Urlaubsschein, wenn er aushilfsweise mal am Samstag eine Tour fährt. Hätte ja sein können, dass es da Sonderregelungen gibt. Danke für die Glückwünsche, aber die brauche ich erstmal noch für die Zwischenprüfung :D
    • Du brauchst auch als Geschäftsführer die Grundquali. Die Grundquali ist gebunden an den CE und hat mit dem Beschäftigungsverhältnis nichts zu tun. Wenn du allerdings den CE schon vor September 2010 erworben hast brauchst du die Grundquali nicht. ( Besitzstandswahrung :) ) Du musst dann erst zum September 2010 die Fortbildungen nachweisen.

      Mit Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten bzw. Urlaub wie angesprochen gibt es für TU Regelungen die von einem angestellten BKF abweichen das ist richtig. Deshalb braucht z.B. der Bruder von deinem Chef auch keine Urlaubsbescheinigung sollte dieser der GF angehören.
    • Bei den LuRz gibt es KEINE Sonderregelung! Was der Retter meinte, ist, dass der Inhaber (Eigentümer) einer Transportfirma KEINEN "urlaubsschein" braucht, denn wer soll diesen auch ausstellen, wenn nicht er selber. Das gilt NICHT für Familienmitglieder, außer sie wären Mitinhaber. An die gängigen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten muss sich JEDER halten!
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • F8889 schrieb:

      dass der Inhaber (Eigentümer) einer Transportfirma KEINEN "urlaubsschein" braucht, denn wer soll diesen auch ausstellen, wenn nicht er selber.


      Natürlich sollte er (der Inhaber) bei einer Kontrolle einen "Urlaubsschein" vorlegen und ja, er stellt ihn sich selber aus.

      Woher soll denn der BAG´ler wissen, dass du der Geschäftsführer bist? Hast du immer ein Handelsregisterauszug dabei? :D
      Gestern standen wir noch am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter.
    • Also gängige Praxis ist dass sich der GF keinen Urlaubsschein ausstellt. Ist ja auch Schwachsinn. Und wenn das kontrollierende Organ das nicht glauben will wird es halt auf dem Rechtsweg erledigt. Man muss sich doch nicht jeden Sch.... gefallen lassen.
      Leisten wir uns den Luxus, eine eigene Meinung zu haben.
    • Ribs schrieb:

      Also gängige Praxis ist dass sich der GF keinen Urlaubsschein ausstellt. Ist ja auch Schwachsinn.


      Natürlich ist es Schwachsinn! Aber nur so ist es Gesetzeskonform!?!?

      Ribs schrieb:

      Und wenn das kontrollierende Organ das nicht glauben will wird es halt auf dem Rechtsweg erledigt.


      Und genau den Ärger möchte ich mir nicht ans Bein binden. Auch wenn die Sache für mich immer gut ausgeht, so habe ich immer Zeit investiert. ;(
      Gestern standen wir noch am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter.
    • Ist doch wirklich kein Problem. Ich stelle mir keinen Schein aus.

      Eine Kopie des Handelsregisterauszugs liegt im LKW und meinen Ausweis habe ich dabei. Wofür also diese unnütze Arbeit?

      Und noch zur Info: Sämtliche Bestimmungen der L+R sind auch für selbstfahrende Unternehmer bindend, das Arbeitszeitschutzgesetz nicht.
    • Bei den LuRz gibt es KEINE Sonderregelung! Was der Retter meinte, ist, dass der Inhaber (Eigentümer) einer Transportfirma KEINEN "urlaubsschein" braucht, denn wer soll diesen auch ausstellen, wenn nicht er selber. Das gilt NICHT für Familienmitglieder, außer sie wären Mitinhaber. An die gängigen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten muss sich JEDER halten!

      Und wo ist das Problem???

      Da bekommt der Bruder oder Schwester oder Sohn oder Tochter für eine Sache Prokura und schon brauchst keinen mehr für Fam. Mitglieder!


      Bei dem Digi überhaupt kein Problem!

      Hat Sohn oder XXXXX eine Woche nicht gefahren, Karte rein und Paus drauf gezogen fertig!

      Mein Schwager fährt vielleicht 6-7 mal im Jahr und der zieht dann die Pause drauf vom letzten Tag her bis Anfang!

      Du brauchst in D nur den Nachweis wenn eine Lücke auf der Karte ist!

      Auch am WE wenn Karte drausen ist muss in der neuen Woche die Pause nach gezogen werden sonst braucht man wieder den Schein!
    • Ich habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Ich habe den Eindruck, daß Granitteufel meinen Beitrag als Einziger richtig aufgefasst hat. Natürlich hat sich jeder an die LuRz zu halten. Mit "Sonderregelungen" war gemeint, daß der TU z.B. keine Bescheinigung für Urlaub Krankheit oder ähnliches benötigt wie dies beim angestellten BKF der Fall ist. Allerdings hat er dann nachzuweisen, daß er auch TU ist. Bei Einzelpersonengesellschaften geht dies aus der mitzuführenden EU-Lizenz hervor. Bei Kapitalgesellschaften ist es sinnvoll eine Kopie des Handelregisterauszuges mitzuführen. Damit gab es noch nie ein Problem bei Kontrollen. Ausserdem schrieb ich :
      Deshalb braucht z.B. der Bruder von deinem Chef auch keine Urlaubsbescheinigung sollte dieser der GF angehören.
      GF > Geschäftsführung heißt er ist Mitinhaber / Gesellschafter oder wie auch immer. Dann wäre auch er TU, Geschäftsführer oder Prokurist und braucht keinen Urlaubsschein.