Berufsgenossenschaft Pflicht???

    • Berufsgenossenschaft Pflicht???

      Moin,

      wenn ich ein selbstfahrender Unternehmer bin, ist dann Pflicht sich bei der Berufsgenossenschaft zu versichern???

      Eine über die Versicherung abgeschlossene Unfallversicherung hat bessere Leistungen und ist billiger.

      Kann mir jemand darüber Auskunft geben, evtl. mit dazugehörigem Link?

      Danke und Gruß
      Mac
    • RE: Berufsgenossenschaft Pflicht???

      Hallo Mac-M,

      die Zugehörigkeit zur BGF und der Versicherungsschutz beginnen bereits mit den vorbereitenden Tätigkeiten zur Gründung eines Unternehmens. Innerhalb einer Woche nach Eröffnung des Unternehmens besteht die gesetzliche Verpflichtung, das Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.


      Weitere Info's unter: bgf.de/
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • RE: Berufsgenossenschaft Pflicht???

      @Mac-M

      das Thema haben wir doch vor ein paar Tagen erst durch gekaut. Ja genau so
      wie die IHK. Und wenn Du mal Angestellte hast, mußt Du auch Umlage bezahlen
      für Mutterschaftaufwendungen ob wohl Du vielleicht keine Fahrerin beschäftigt
      hast. Alle für einen und keiner für alle, oder wie heißt es so schön. Ist eben
      Deutschland.

      Gruß Grani
    • RE: Berufsgenossenschaft Pflicht???

      @Mac

      als Unternehmer wirst du dopelt herrangezogen einmal für Bürotätigkeitn und einmal als fahrer und kannst wenn du einen existenzgrüder zuschuß vom amt bekommst dich für die ersten 9 monate befreien lassen danach kommen sie und wollen ihre beiträge ob du ne bessere versicherung hast oder nicht .

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • Grüsse euch.

      Habe das hier gefunden:
      bgf.de/sites/dateien/6030_Antrag_Befreiung_2008_02_20.pdf

      Es handelt sich um einen Antrag auf Befreiung von der Unternehmerversicherung.

      Laut dem Inhalt dieses Antrages gibt es nur drei Gründe um sich befreien zu können.

      1) Weil man im Unternehmen nur geringfügig (d.h wöchentlich weniger als 15 Stunden bzw. jährlich nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage) tätig ist.

      Frage:
      Keine Fragen - wird man selten erleben, das ein Unternehmer geringfügig tätig ist.

      2) Weil man im Unternehmen regelmässig mehr als 5 Personen beschäftigt.
      Teilzeitkräfte sind entsprechend auf Vollzeitkräfte umzurechnen, dabei wird von einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ausgegangen.

      Frage:
      Verstehe ich das richtig? Durch eigene Befreiung in so einem Fall, werden die Beiträge von Teilzeitkräften (sollten solche vorhanden sein) höher gestuft und das Endergebnis, man zahlt genau so viel wie zuvor mit einem Unterschied das man sich befreit hat?

      3) Weil man für die Aufnahme selbständigen Tätigkeit nach SGB II oder III mit Geldleistungen gefördert wird. Eine Kopie des Bewilligungsbescheides de Agentur für Arbeit ist beizufügen.

      Frage:
      Sollte ich z.B. Förderleistungen in der Zukunft erhalten (man hat die Möglichkeit einen Antrag auf Unterstützung zu stellen, wenn man Anspuch auf Arbeitslosengeld 1 und 2) dann kann ich mich befreien lassen? Und wenn Anspruch auf Förderung erloschen ist? Was passiert dann? Ist jemand darüber zufällig informiert?

      MFG: SPRUT
    • Sollte ich z.B. Förderleistungen in der Zukunft erhalten (man hat die Möglichkeit einen Antrag auf Unterstützung zu stellen, wenn man Anspuch auf Arbeitslosengeld 1 und 2) dann kann ich mich befreien lassen? Und wenn Anspruch auf Förderung erloschen ist? Was passiert dann? Ist jemand darüber zufällig informiert?


      ja dann mußt du dich wieder anmelden bei der BG und Bezahlst wieder freundlich deine beiträge :D :D :D
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von daffan ()