Original von trucker554
Die Regelung mit den 1/ 3 ist übrigens kein Gesetz ,sondern eine gängige Rechtssprechung aller Richter der Familiengerichte ,die damit verhindern wollten, das die Herren Fernfahrer keine Möglichkeit mehr haben sich den Bruttolohn heruntersetzen zu lassen, und die Spesen in den Himmel wachsen..
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Die Gerichte sind halt der Meinung,daß zu einem drittel
des Monats,dir zugemutet werden kann beim Discounter einzukaufen und den Kram über die Woche verteilt im LKW zu verpflegen.
Welcher LKW Fahrer geht den schon jeden Tag für b17 € in die Kneipe essen,wahrscheinlich wenig.
Denn wenn du für die 24€ die es in D gibt,morgens,mittags und abends in die Rastätte gingest um dich zu verpflegen,würde man drauflegen .
Und so wird im Discounter eingekauft und die Euros die über den Monat überbleiben werden zum Lohn dazugerechnet.
Mitte der 1990er Jahre wollte der Staat mal die Steuerpflicht oder (Sozialabgaben)?
auf den Verpflegungsmehraufwand einführen dagegen ist die Transportlobby Sturm gelaufen weil Sie Angst hatten wegen Nachwuchsmangel und Fluktation.
Warum wohl wegen zu hohem Einkommen der Fahrer?![]()
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Oha wieder ein toter Thread zum Leben erweckt , den ich noch unter meinem alten Namen geschrieben habe, Gott sei dank ist mein jüngster Sohn derweil auch 18 Jahre alt , muss jetzt mal sehen mit welchen Spirenzien er nächstes Jahr ankommt ... Studieren ? mal sehen .. Die Regelung fand ich die letzten 9 Jahre die ich jetzt mit bezahlen hinter mir habe auch nicht gerade prickelnd....