Liebe Kollegen.
die lezten Monate stoßen wir auf die Situation, wo unsere Kunden in Rußland und Ukraine Ware bekommen die mit leeren Palette von 20 bis auf 50 Stück befestigt wird. Laut useren Gesetzen sollen solche Palletetn in diesen Mengen schon als Verpackung deklariert werden und außerdem soll dann der Kunde die importieren Paletten in seine Bücher nehmen was auch nicht gerade wünschenswert ist.
Wenn ich meine deutschen Kollegen aber bitte es mit Gürteln und Stangen zu befestigen, berufen die sich auf welche ofizielle Vorschriften für "tie down processes".
Könnten Sie mich bitte mit diesen Vorschriften versehen? Ist es wirklich gefordert Paletten als Begestigunsmittel zu gebracuhen?
Vielen Dank im voraus
die lezten Monate stoßen wir auf die Situation, wo unsere Kunden in Rußland und Ukraine Ware bekommen die mit leeren Palette von 20 bis auf 50 Stück befestigt wird. Laut useren Gesetzen sollen solche Palletetn in diesen Mengen schon als Verpackung deklariert werden und außerdem soll dann der Kunde die importieren Paletten in seine Bücher nehmen was auch nicht gerade wünschenswert ist.
Wenn ich meine deutschen Kollegen aber bitte es mit Gürteln und Stangen zu befestigen, berufen die sich auf welche ofizielle Vorschriften für "tie down processes".
Könnten Sie mich bitte mit diesen Vorschriften versehen? Ist es wirklich gefordert Paletten als Begestigunsmittel zu gebracuhen?
Vielen Dank im voraus