Bauma Speditionsgesellschaft mbH - Diskussion über Insolvenz

    • stahltrucker schrieb:

      Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 72/12

      Über das Vermögen



      der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9163 eingetragenen Bauma Speditionsgesellschaft mbH, Osnabrücker Straße 139, 48429 Rheine, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Silke Bauma, Osnabrücker Straße 139, 48429 Rheine





      wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 15.02.2013, um 14:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.



      Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 12.10.2012, 16.10.2012, 21.12.2012, 23.1.2013 und 5.2.2013 bei Gericht eingegangenen Anträgen von Gläubigern.


      Zugleich werden die Verfahren 81 IN 72/12 und 81 IN 6/13, 81 IN 4/13, 81 IN 73/12 und 81 IN 89/12 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).



      Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Sontopski, Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen, Telefon: 02557/9384-0, Fax: 02557938450.

      Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.04.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.



      Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).



      Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.



      Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).



      Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist



      der 10.05.2013.



      Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen


      zur Person des Insolvenzverwalters,
      zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
      und gegebenenfalls:
      zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
      zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
      zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
      zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
      zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
      die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
      die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
      die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
      die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
      die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
      die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
      zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
      zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
      zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).

      Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).



      Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.04.2013 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B niedergelegt.



      Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.



      Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).





      81 IN 72/12

      Amtsgericht Münster, 15.02.2013

      schon wieder ?(
      Isegrim ist leider am 10.09.2022 nach schwerer Krankheit verstorben.
    • Isegrim schrieb:

      stahltrucker schrieb:




      Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 12.10.2012, 16.10.2012, 21.12.2012, 23.1.2013 und 5.2.2013 bei Gericht eingegangenen Anträgen von Gläubigern.


      Zugleich werden die Verfahren 81 IN 72/12 und 81 IN 6/13, 81 IN 4/13, 81 IN 73/12 und 81 IN 89/12 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).




    • stahltrucker schrieb:

      Isegrim schrieb:

      stahltrucker schrieb:




      Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 12.10.2012, 16.10.2012, 21.12.2012, 23.1.2013 und 5.2.2013 bei Gericht eingegangenen Anträgen von Gläubigern.


      Zugleich werden die Verfahren 81 IN 72/12 und 81 IN 6/13, 81 IN 4/13, 81 IN 73/12 und 81 IN 89/12 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).




      waren schon vor Jahren mal Inso. MAN hatte damals die Fahrzeuge am Hof stehen,machten viel mit Schwertransporte.
      Isegrim ist leider am 10.09.2022 nach schwerer Krankheit verstorben.