Hallo,
laut AVZO hat der Arbeitgeber darauf zu achten das die durchschnittliche wöchendliche höchsarbeitszeit von 48 ST./Woche nicht überschritten wird.
Der Arbeitgeber hat dieses aufzuzeichnen und bei Bedarf nachzuweisen .
Frage : Wie regelt Ihr das???
Die Tachoscheiben haben grade im Fernverkehr nur begrenste aussagekraft ,zb.ist es mir lieber mein Fahrer legt sich bei auftretender müdigkeit
1 stündchen aufs Ohr.
Meine Fahrer dürfen die Fahrzeuge mit nach Hause nehmen,daurch sparen sie sich z.b.die Unterhaltung und die Anschaffung eines Zweitwagens.Die Fahrt zu Ihrem Wohnort ist Lenkzeit,aber ist sie auch Arbeitszeit???
Wartezeit beim Kunden ist keine Arbeitszeit,Be oder Endladen aber doch .
Wie soll mann das alles korrekt aber möglichst unbürokratisch festhalten,um im Falle eines Arbeitsgerichsverfahren,oder einer Kontrolle nicht der Dumme zu sein.
Kann ich mir von den Fahrern wöchtlich die Arbeitszeitn( z.b.bei der Spesenabrechnung)bestätigen lassen???
MFG Charlie
laut AVZO hat der Arbeitgeber darauf zu achten das die durchschnittliche wöchendliche höchsarbeitszeit von 48 ST./Woche nicht überschritten wird.
Der Arbeitgeber hat dieses aufzuzeichnen und bei Bedarf nachzuweisen .
Frage : Wie regelt Ihr das???
Die Tachoscheiben haben grade im Fernverkehr nur begrenste aussagekraft ,zb.ist es mir lieber mein Fahrer legt sich bei auftretender müdigkeit
1 stündchen aufs Ohr.
Meine Fahrer dürfen die Fahrzeuge mit nach Hause nehmen,daurch sparen sie sich z.b.die Unterhaltung und die Anschaffung eines Zweitwagens.Die Fahrt zu Ihrem Wohnort ist Lenkzeit,aber ist sie auch Arbeitszeit???
Wartezeit beim Kunden ist keine Arbeitszeit,Be oder Endladen aber doch .
Wie soll mann das alles korrekt aber möglichst unbürokratisch festhalten,um im Falle eines Arbeitsgerichsverfahren,oder einer Kontrolle nicht der Dumme zu sein.
Kann ich mir von den Fahrern wöchtlich die Arbeitszeitn( z.b.bei der Spesenabrechnung)bestätigen lassen???
MFG Charlie