Ausschluss der Sorgfaltspflichten eines Frachtführers!

    • Dir sind Kosten entstanden ! Oder? Also machst du die mit deinem Dienstleister geltend! Eigentlich ganz einfach! Wenn du denn einen Transportauftrag erteilt hast , egal ob nach HGB oder Adsp oder haste nicht gesehen ! Wenn beide Gegengekennzeichnet haben und sich als einverstanden und der Auftrag erteilt wurde , hat der Spedi schlecht Karten! Sollte dies "wie Ich vermute nicht der Fall sein" ,bleibste wohl auf den Kosten sitzen 8o!

      Ps: Kosta berichtige mich :D
    • @ Moritz

      Tue ich sobald ,
      @Natprinz mir sagt ob der Spedi im Ausland Sitzt ( Was ich Vermute).

      Wenn er nicht in DE Sitzt dann kann mann HGB und ADSp Vergessen.
      Es Sei den es Wurden die ADSp vereinbart.


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
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    • Hallo Natprinz

      Damit ich das Richtig verstehe.

      Wer ist ( War ) der Auftrageber?

      Die Spedition oder wurde euch einfach der Kunde Uebergeben wobei der Kunde eurer Auftrageber wurde?

      Oder Einfacher.

      Wer bekommt eure Rechnung?


      Gruss

      Kosta


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    • Hallo Kosta, wir haben der Spedition den Auftrag gegeben, die Ware von Chittagong nach RTM zu transportieren. Unsere Kunden kaufen immer ab Deutschland, haben daher mit der Fracht von Asien hierher nichts zu tun.

      Da wir unsere Produktionen immer fristgerecht an unsere Kunden weitergeben müssen, sind für jeden Auftrag, den wir vergeben eben auch die Liefertermine fix, insbesondere in diesen Fällen, da es sich um Werbungen handelte.

      Dieser Umstand war der Spedition wohl bekannt, weshalb es umso schlimmer ist, dass die Ware einfach länger als eine Woche in SIN herumstand bzw auf ein vessel gepackt wurde, dessen Ankunft von vornherein zu spät war. :-((

      Gibt es denn eine Frist, in der die Beschwerde eingegangen sein muss?

      Danke & VG, Nat
    • Original von Natprinz
      Hallo, der Spediteur sitzt in Deutschland, und wir haben das Angebot per mail erhalten und mit der Auftragsplatzierung bestätigt. Die Spedition hat ja den Auftrag ebenso "gelebt", auch wenn es keinen Einzelvertrag gibt, der von beiden Seiten unterzeichnet wurde, was meint ihr?


      Original von Natprinz
      Hallo Kosta, wir haben der Spedition den Auftrag gegeben, die Ware von Chittagong nach RTM zu transportieren. Unsere Kunden kaufen immer ab Deutschland, haben daher mit der Fracht von Asien hierher nichts zu tun.

      Da wir unsere Produktionen immer fristgerecht an unsere Kunden weitergeben müssen, sind für jeden Auftrag, den wir vergeben eben auch die Liefertermine fix, insbesondere in diesen Fällen, da es sich um Werbungen handelte.

      Dieser Umstand war der Spedition wohl bekannt, weshalb es umso schlimmer ist, dass die Ware einfach länger als eine Woche in SIN herumstand bzw auf ein vessel gepackt wurde, dessen Ankunft von vornherein zu spät war. :-((

      Gibt es denn eine Frist, in der die Beschwerde eingegangen sein muss?

      Danke & VG, Nat




      Ich bin Nun etwas durcheinander aber egal.

      Wenn der Ablader in Singapur keine Anweisung hatte das er auf ein Konkretes Schiff verladen soll dann nimmt er den Naechstmoeglichen.
      Wenn dieser nun Voll ist und kriegt gar keinen Platz nimmt er den Naechsten.

      Haette er die Anweisung fuer ein Konkretes Schiff dann haete er ruecksprache erhalten muessen.
      So aber ist er dazu nicht Gezwungen.

      Es sei denn die Waren schon Beladen und wieder runtergeholt um einen Anderen zu Bevorzugen, dann Haften fuer die Mehrkosten der Carrier.

      Ebenso wenn ihr ein Voravis ueber die Sendung bekommen habt und die Waren nicht drauf.

      Genauso wenn ihr die B/L's in der Hand hattet mit den Nammen des Schiffes.

      In all den Faellen haftet der Carrier.

      In der Seefracht gibt es keine Lieferfristen. Und wenn jemand das Macht dan ist es Ungultig und nutzloss.
      Wenn er fuer eine Lieferfrist Garantiert dann haftet er Nach BGB.

      Recklamationsfristen sind 1 Tag nach erfahren des Verhaltes oder 1 woche. Je nach dem.

      Hat eine recklamation stattgefunden dann Verjaehrt das Ganze in 1 Jahr.

      Stellt sich die Frage was zutrifft.
      Hattet ihr den Spediteuer einen Zeitkorridor gegeben?

      Ich Vermute auch das der Spediteuer den du Meinst gar Keiner ist Sondern eine Agentur der Reederei oder ein Makler.

      Wie gesagt wenn kein koridor gegeben worden ist ( z.b KW 35) oder die Anweisung auf ein Bestimmtes Schiff oder Bestimmten Tag zu Laden, dann hast du Keine Chence.
      Ich bin kein Anwalt aber so ist nun mal die Rechtslage.

      Sicher koente ein Anwalt das Ganze zu deinem Gunsten drehen oder hat dich gegenueber und erfast den Sachverhalt auch Richtig um das Beste dabei rauszuholen.

      Gruss

      Kosta


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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Konstadinos ()

    • Hallo Kosta, vielen Dank für Deine Infos.
      ja, wir hatten konkrete schiffe vereinbart, die aber nicht genutzt wurden.
      ich denke, ich muss mich nun auf die Suche nach einem Anwalt machen, denn die Spedition wird nicht freiwillig zugeben, dass sie das Desaster verursacht hat.
      solltest Du zufällig einen guten anwalt in NRW kennen, vorzugsweise Düsseldorf, dann wäre ein Tipp super. viele Grüsse, na.