Hallo bin neue im Forum und hätte eine Frage??
Durch eine Endladeverzögerung beim der vorherigen Endladeadresse kann ein TU die Rückladung nicht aufnehmen und hat dadurch Frachtausfall. Wie hoch wird diese angesetzt (% oder komplette Summe) und in wie weit kann man den Auftraggeber der vorherigen Ladung bzw. den Empfänger hiermit in die Haftung nehmen??
Durch eine Endladeverzögerung beim der vorherigen Endladeadresse kann ein TU die Rückladung nicht aufnehmen und hat dadurch Frachtausfall. Wie hoch wird diese angesetzt (% oder komplette Summe) und in wie weit kann man den Auftraggeber der vorherigen Ladung bzw. den Empfänger hiermit in die Haftung nehmen??

silversurfer