Ausfallfracht durch Endladeverzögerung beim vorherigen Empfänger

    • Ausfallfracht durch Endladeverzögerung beim vorherigen Empfänger

      Hallo bin neue im Forum und hätte eine Frage??

      Durch eine Endladeverzögerung beim der vorherigen Endladeadresse kann ein TU die Rückladung nicht aufnehmen und hat dadurch Frachtausfall. Wie hoch wird diese angesetzt (% oder komplette Summe) und in wie weit kann man den Auftraggeber der vorherigen Ladung bzw. den Empfänger hiermit in die Haftung nehmen??

      ?(
      silversurfer
    • in wie weit kann man den Auftraggeber der vorherigen Ladung bzw. den Empfänger hiermit in die Haftung nehmen??


      Überhaupt nicht.
      Was kann dieser dafür, wenn z.B. etliche Lkw´s auf die Entladung warten und dein Fahrzeug mittendrin steht?
    • Hallo, schau mal in der HGB § 415 oder 416 müßte was stehen.

      In Haftung den Schaden der entstanden ist Tagessatz.

      Aber in dem Fall kann glaube jedenfalls (glauben heißt nicht wissen)man nur das Standgeld berechnen.

      Gruß
    • Hallo Siversurver,

      die Rechtslage sieht so aus:

      HGB § 415

      (1) Der Absender kann den Frachtvertrag jederzeit kündigen.

      (2) Kündigt der Absender, so kann der Frachtführer entweder 1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt, oder
      2. ein Drittel der vereinbarten Fracht (Fautfracht)

      verlangen. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich des Frachtführers zuzurechnen sind, so entfällt der Anspruch auf Fautfracht nach Satz 1 Nr. 2; in diesem Falle entfällt auch der Anspruch nach Satz 1 Nr. 1, soweit die Beförderung für den Absender nicht von Interesse ist.

      Da der 1. Absender nicht nur für das Beladen, als auch für das Entladen ( § 412 HGB ) zuständig ist, hat er Standzeiten außerhalb des Üblichen zu vermeiden.
      Somit wäre dieser hier haftbar zu machen.

      Nur es heißt ja so schön: Recht haben und Recht bekommen ...

      Gruß
      petlogic