Auftragskündigung durch den Frachtführer

    • Guten Abend,

      wegen der paar Kröten so einen Aufstand machen?

      Sorry, aber dieser Beitrag ist doch schon peinlich und zum fremd schämen.

      Zur Rechtslage wurde bereits genug geschrieben.

      Derzeit herrscht nun mal Frachtführermarkt und das hat nichts mit "Taschen voll machen" zu tun.
      In den Ladungsschwachen Zeiten werden sie ausgehungert und jetzt halten sie halt mal die Hand auf. Angebot und Nachfrage.
      Dabei spielt es eigentlich gar keine Rolle welches Kennzeichen dran hängt.
      Das es (fast) keine deutschen Kleinfahrtenunternehmer mehr gibt, ist doch eine hausgemachte Geschichte.
      Wer hat die letzten 20x Jahre nur noch Miniraten bezahlt für Sonderfahrten und damit den Markt kaputt gemacht?

      Und wenn der TU bereits den "ganzen Tag" vertröstet hat, dann müssen einem die Warnlampen doch früher angehen und nicht erst 30 Minuten vor Toresschluss.

      Beim nächsten Mal vielleicht nicht den allerbilligsten nehmen und darauf achten, dass es ein Unternehmer im Selbsteintritt ist, dann klappt das auch mit den Terminen und der Kommunikation zum Status.
      Auch die Polensprinter können sich nicht über deutsche Staus und Verkehrsbehinderungen beamen.
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • und schon haben wir den klassischen thread-Verlauf : angefangen mit einer eigentlich ganz vernünftigen Frage hin zu : haste mal ne Mark?

      Die Frage war doch, ob man den TU belangen kann und nicht ob man die 100 Öhre zum Leben braucht

      Ich würde da auch keinen Aufstand proben, da selbst wen ich recht hätte, man keinen Anwalt findet, der für 100 Euro vor Gericht zieht. Aber darum ging es bei der Frage eben auch nicht.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • so, nun noch mal zur Frage:

      Nein, die 100,- kannste nicht abziehen, da Verrechnungsverbot besteht, d.h. es darf "eigentlich" nichts strittiges mit der Fracht verrrechnet werden, auch keine Paletten, egal was im Transportauftrag steht und Punkt.

      kannst nach belieben dem TU in Rechnung stellen, und dann bei Nichtbegleichung den Rechtsweg einschlagen, über sinn und unsinn wurde schon geschrieben.


      so besser thommy

      :D
    • Fuchs schrieb:

      so, nun noch mal zur Frage:

      Nein, die 100,- kannste nicht abziehen...
      Von was soll er die 100,-€ bei einer polnischen "Eintagesfliege" abziehen? Er kann eine Rechnung schreiben und die nach Polen schicken. Diese wird dann sicherlich im polnischen Speditionsforum zur Belustigung zur Schau gestellt.

      Man hakt das ab und merkt sich die s.g. Spedition, so einfach.