Hallo,
habe folgendes Problem.
Wir haben einen Subunternehmer, der für uns Ware zum Endkunden ausliefert.
Es kommt hin und wieder mal vor, dass der Subunternehmen Schäden bei der Anlieferung verursacht.
Wie man es so kennt, man schreibt eine Haftbarhaltung und belastet Transportschaden weiter.
Jetzt, ist der Subunternehmer auf die Idee gekommen, die Freigabe der Schadensrechnungen erst dann zu veranlassen, wenn wir ihnen die Schadensware zur Verfügungstellen.
Meine Fragen:
1. Gibt es eine Aufbewahrungsfrist für Transportschäden?
2. Wenn die Ware gelagert werden muss z.B. bei uns auf dem Hof, oder unserem Kunden, nimmt Lagerplatz in Anspruch, kann man das den Subunternehmer in Rechnung stellen?
3. Sind wir dafür verantwortlich, das die Ware aufbewahrt wird?
Für Eure Mithilfe wäre ich Euch sehr dankbar.
schöne Grüße
lizet
habe folgendes Problem.
Wir haben einen Subunternehmer, der für uns Ware zum Endkunden ausliefert.
Es kommt hin und wieder mal vor, dass der Subunternehmen Schäden bei der Anlieferung verursacht.
Wie man es so kennt, man schreibt eine Haftbarhaltung und belastet Transportschaden weiter.
Jetzt, ist der Subunternehmer auf die Idee gekommen, die Freigabe der Schadensrechnungen erst dann zu veranlassen, wenn wir ihnen die Schadensware zur Verfügungstellen.
Meine Fragen:
1. Gibt es eine Aufbewahrungsfrist für Transportschäden?
2. Wenn die Ware gelagert werden muss z.B. bei uns auf dem Hof, oder unserem Kunden, nimmt Lagerplatz in Anspruch, kann man das den Subunternehmer in Rechnung stellen?
3. Sind wir dafür verantwortlich, das die Ware aufbewahrt wird?
Für Eure Mithilfe wäre ich Euch sehr dankbar.
schöne Grüße
lizet