Aufbewahrungsfrist von Schadware

    • Aufbewahrungsfrist von Schadware

      Hallo,

      habe folgendes Problem.

      Wir haben einen Subunternehmer, der für uns Ware zum Endkunden ausliefert.
      Es kommt hin und wieder mal vor, dass der Subunternehmen Schäden bei der Anlieferung verursacht.

      Wie man es so kennt, man schreibt eine Haftbarhaltung und belastet Transportschaden weiter.

      Jetzt, ist der Subunternehmer auf die Idee gekommen, die Freigabe der Schadensrechnungen erst dann zu veranlassen, wenn wir ihnen die Schadensware zur Verfügungstellen.

      Meine Fragen:
      1. Gibt es eine Aufbewahrungsfrist für Transportschäden?

      2. Wenn die Ware gelagert werden muss z.B. bei uns auf dem Hof, oder unserem Kunden, nimmt Lagerplatz in Anspruch, kann man das den Subunternehmer in Rechnung stellen?

      3. Sind wir dafür verantwortlich, das die Ware aufbewahrt wird?

      Für Eure Mithilfe wäre ich Euch sehr dankbar.

      schöne Grüße

      lizet
    • Danke für Deine Antwort, aber so einfach ist es nicht. In Ihrem Lager wollen sie es nicht aufbewahren weil kein Platz vorhanden ist, und bis sie zahlen obwohl ersichtlich ist, dass in deren Gewahrsam der Schaden verursacht worden ist, kann es bis zu einen Jahr dauern.

      Vor allem wenn sie schreiben, "dass die Schadware erst abgefordert werden kann, sobald der Vorgang bei der Versicherung abgeschlossem ist", wie soll man das verstehen?

      Und am Ende bitten sie einem eine Kulanzzahlung von 1/3 des Schadensbetrages.
    • Original von onkelp
      Wenn er den Schaden verursacht muss er dafür haften. Bezahlt er Sie dann, geht sie in seinen Besitz über.


      Hallo ? Seit wann ist das denn so ? Wär mir neu. Ob die Ware in den besitz des Schadenverursachers übergeht kommt ja ganz auf den Warenwert drauf an und ob der Eigentümer der Ware diese freigibt. Und Eigentümer ist entweder der versender oder der Empfänger. Abhängig von der haftungshöhe des Schadenverursachers kann es vorkommen das er bei einem Totalschaden die komplette Ware zahlen muss da der Warenwert unterhalbt der haftungshöchstgrenze liegt. Euro je Kilo. Liegt der Warenwert darüber wird der Verursacher ja auch nur das zahlen was als Höchstsatz festgelegt ist. Dann muss er die Ware sofort rausrücken oder auf anweisung/vereinbarung die Ware schadenmindernd veräußern.

      War die Aufbewahrungsfrist der Ware angeht würde ich mal spontan sagen bis zur regulierung des Schadens. Solange muss die Ware aufbewahrt werden und das so das sie keinen weiteren Schaden nehmen kann. Fallenhierbei kosten an sind diese zu verrechnen.

      Wieso dauert es denn ein jahr bis der Schandfall geklärt ist? Dann muss es sich ja um einen komplexen Fall handeln.
    • Auch bei minderwertigen Waren kann der Versender auf eine Entsorgung bestehen. Der Eigentümer der Ware hat Verfügungsrecht. Nur wenn er die Ware freigibt kann der Schadenverursacher mit der Ware machen was er will. Gibt er sie nicht frei muss der Schadenverursacher die Ware rausgeben und trotzdem den verursachten Schaden bezahlen.

      Es wird ja auch nur der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Geht die Ware für diesen Preis dann an den Schadenverursacher hat der durch den verursachten Schaden einen Vorteil da er zum Wiederbeschaffungswert (herstellungskosten) an die Ware gelangt. So billig würde er ja niemals an die Ware kommen.

      Angenommen bei einem Transport gekt eine Kiste Whisky zu bruch. In der Kiste sind 6 Flaschen. tatsächlich sind aber nur 3 Flaschen bruch und 3 in ordnung. Ich lasse mir die komplette Kiste in Rechnung stellen und saufe die 3 Flaschen. Im laden kostet eine Flaschen 25 Euro. Schadenwert liegt aber nur bei läppschen 10 Euro. Na dann mache ich doch demnächst gerne wieder was kaputt. Am besten behaupte ich aber beim nächsten mal nur das eine Kiste bruch ist und erwerbe die ganze Kiste zum sparpreis.............. und um sowas zu vermeiden entscheidet der Eigentümer was mir seiner Ware passiert.
    • Oftmals ist das ja auch so das will ich gar nicht bestreiten. Es liegt halt am hersteller ob er das dultet. mache Firmen machen sich halt gedanken um Ihre Waren und andere nicht.

      Was ich damit halt sagen wollte ist das Schadenverursacher wie in dem ursprünglichen beispiel einfach die Ware einbehält und darauf besteht sie behalten zu dürfen wenn er sie zahlen muss und das ist nunmal nicht sein Recht. er muss sie verwahren und auf die anweisungen des Eigentümers warten. Allerdings kann er als schadenverursacher auch daruf bestehen das eine Schadenminderung vorgenommen wird. Er muss die Ware also nicht vernichten wenn die Verfügung so lautet, falls die Ware noch was wert ist. Es sei denn diese vorgehensweise wurde vertraglich akzeptziert.