Arbeitnehmer im Ausland

    • Also gut, kannst du auch noch haben, wenn du sie weiter normal bei dir beschäftigst, zahlst du weiter wie bisher, ob sie im Ausland wohnen spielt keine Rolle (die steuerliche "Sonderbehandlung" gilt nur für Künstler und Sportler). Wenn du sie nach holländischem und/oder belgischem Recht bezahlen willst wegen Nebenkosten, mußt du da Tochterfirmen aufmachen und sie dann dort einstellen.
      Zu den Spesen: Wenn sie bei dir inländisch eingestellt bleiben, kannst du deutsche Auslandsspesen bezahlen, sobald sie auch nur einen Fuß in das jeweilige Ausland setzen. Sonst nach dem Recht der jeweiligen Länder.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)