Antragstellung - Fahrzeugbestand / Unternehmerkarte

    • Antragstellung - Fahrzeugbestand / Unternehmerkarte

      Hallo an alle.
      Habe zwar die "Suchfunktion" benutzt, doch keine Antwort gefunden.

      Meine Frage:

      Bei der Antragstellung auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz muss ich eine "Auflistung des Fahrzeugbestandes" anfertigen.

      Weiss jemand vieleicht wie diese aussehen muss, inhaltsmässig meine ich.

      Zwiete Frage:

      Um Erlaubniss zu bekommen, muss bereits bei der Antragstellung ein Gewerbe angemeldet sein und Fahrzeugnachweise müssen vorgelegt werden. In meinem Fall wird es ein Mietfahrzeug sein. Um Unternehmerkarte zu beantragen (Wartezeit bis zu 20 Tagen, beim Erstantrag) benötige ich bereits das Fahrzeug und Gewerbeanmeldung.

      Weiss jemand wie man die Wartezeiten verkürzen kann, ohne das man im Vorraus ein Gewerbe anmeldet, Fahrzeug anmietet und dann rumsitzt, da man noch keine Genemigung erteilt bekommen hat?

      Vielen Dank im Vorraus.
    • Mal abgesehen davon, daß es nicht möglich ist mit nur einem gemieteten Fahrzeug Gewinne einzufahren (was Du aber sicher nicht hören willst...) will die Behörde wissen wieviele Genehmigungen Du brauchst. Sie gibt nämlich für jedes Fahrzeug eine Urkunde aus. Teil ihr also mit, daß Du nur eine brauchst. Die Urkunde ist später an kein bestimmtes Fahrzeug oder Kennzeichen gebunden, Du mußt deshalb das Fahrzeug nicht anmiten bevor Du die Genehmigung hast. Wichtig ist nur später immer in jedem Fahrzeug eine Orginalgenehmigung mitzuführen.

      Die Gewerbeanmeldung kannst Du schon zuvor machen. Wenn Du vorhast Dich im genehmigungspflichtigem Transportgewerbe selbständig zu machen hast Du soviel Geld auf der Hohen Kante das die paar Spesen Dich nicht jucken können.
    • Danke für die Antwort.
      Diese kommt mir wie eine Mischung aus dem weiss ich längst weiss und aus dem was überhaupt nicht mit der Frage gemeinsam hat, vor.

      Im Merkblatt steht aber:

      - Fahrzeugauflistung des Fuhrparks
      - Fahrzeugnachweise (bei Eigentum: Kopie der Fahrzeugbriefe, andernfalls Miet- Leasing oder Ratenkaufverträge)
      Bedeutet doch bereits vor dem Erhalt der Genehmigung ein Fahrzeug "besitzen" oder nicht? Bedeutet - bevor man Genehmigung hat.

      Aber Sie haben Recht, bringt nichts - auf eine Antwort auf meine Frage zu warten.
      Das haben Sie ausdrücklich in Ihrer "Antwort" formuliert:

      Das Geld habe ich, nur will ich es nicht sinnlos einsetzen...
      Darum frage ich um eine Antwort zu bekommen, vieleicht gibt es Möglichkeiten der sinnlosigkeit aus dem Weg zu gehen.

      Natürlich kann ich bereits jetzt das Gewerbe anmelden, kostet ja nichts)
      Natürlich kann ich bereits jetzt das Fahrzeug anmieten, kostet noch weniger wie nichts)
      Natürlich kann ich nach dem ich die Genehmigung erhalten habe, mit meinem Gewerbeschein und gemietetem Fahrzeug noch 20 Tage abwarten bis ich meine Unternehmerkarte bekommen habe. Sind ja nur 20 Tage))
      Natürlich habe ich auf was auf der Hohen Kante das mich die paar Spesen nicht jucken können. Eigenkapital musste ich ja auch schliesslich nachweisen.

      DENN ich will mich ja schliesslich in einem Transportgewerbe selbständig machen, in einem Gewerbe Ihrer Aussage nach in der niemand was verloren hat und niemand was verdienen kann. Komísch...

      Wieso gibt es denn so viele von euch/uns?? Wenn alle so unzufrieden sind??

      P.s:
      Übrigens: nicht alle haben vor, "Fernferkehr" zu betreiben.
      Mehr als 12t interessiert mich nichts.
      Mehr wie "Nahverkehr" auch nicht.
      Deshalb bitte ich Sie, mich nicht mit sich selbst zu vergleichen.

      MFG: Sprut

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von SPRUT ()

    • @ sprut

      Fahrzeugnachweise (bei Eigentum: Kopie der Fahrzeugbriefe, andernfalls Miet- Leasing oder Ratenkaufverträge) Bedeutet doch bereits vor dem Erhalt der Genehmigung ein Fahrzeug "besitzen" oder nicht? Bedeutet - bevor man Genehmigung hat.


      Man kann diese Nachweise auch nachreichen, wenn man nach Erteilung der Lizenz betreffendes Fahrzeug gekauft, oder wie in Ihrem Fall gemietet, hat.
      Die Sachlage einfach dem Sachbearbeiter der unteren Verkehrsbehörde erörtern und gut is.

      Auf Ihre restlichen ironischen Bemerkungen will ich lieber nicht eingehen.
    • ???

      @Sprut: Ich fand die Antworten eigentlich ziemlich hilfreich, ein kleiner Seitenhieb ist da m.E. zu verkraften.

      Immer wieder erstaunlich, wie schnell sich manche Leute angegriffen fühlen. In so einem Fall schlage ich immer vor: Spitzen ignorieren und einfach die gewünschten Informationen umsetzen.

      Muss die Hitze sein.
      Gruss
      _______________________

      Duvenbeck Logistics
      The Culture Of Logistics
    • Weis vieleicht jemand ob genau das selbe wie mit Mietvertrag auch mit der Gewerbeanmeldung möglich ist.

      Ist es möglich das ich jetzt schon das Gewerbe anmelde, jedoch erst z.B. am 1.8 anfange und das selbe auch als Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit angebe?

      Dann hätte ich jetzt schon die Gewerbeanmeldung und könnte, jetzt schon einen Antrag auf Erteilung stellen.

      Wäre für ausführliche Antwort sehr dankbar.

      MFG: SPRUT
    • Hallo werauchimmer,

      theoretisch ist es möglich eine Gewerbeanmeldung im vorfeld zu machen, beginn der Tätigkeit zum xx.xx.xxxx,

      kommt aber m.M. nach auf den ausführenden Beamten an....einfach versuchen.

      Gruß Sascha
      Eiltransporte Pottel
      Sascha Pottel
      Wiesentalstraße 32
      D- 79694 Utzenfeld
      Tel: +49 7673- 383 0594
      Fax: +49 7673- 383 0010
      Mobil: +49 152 - 2100 7406
    • Habe Antwort erhalten:

      Sehr geehrter Herr SPRUT,
      folgende Antworten können wir auf Ihre E-Mail vom 10.06.2008 geben:

      Gewerbe kann mit Betriebsbeginn 01.08.2008 bereits jetzt angemeldet werden.
      Wenn alle Unterlagen vorliegen, dauert die Erteilung der Genehmigung ca. 2 - 3 Wochen.

      Somit ist meine Frage geklert.

      MFG an alle SPRUT)