Angestellte ohne Bescheinigung???

    • Angestellte ohne Bescheinigung???

      Hallo alle zusammen,
      bin neu hier im Forum... ich habe eine Frage! Ich habe seid längerer Zeit einen Gewerbeschein (Transport von Gütern bis 3,5Tonnen) ich fahre mit meinem LkW auch seid ca. 1 1/2Jahren erfolgreich Aufträge.
      Nun habe ich die Möglichkeit/Auftragslage einen Angestellten anzustellen den ich Vollzeit beschäftigen kann.
      Mein Problem, mir wurde gesagt ich dürfte max. bis zu 400€ Basis einstellen da ich nicht im Besitz eines "Güterkraftverkehrs Unternehmerscheines" bin...
      Stimmt diese Aussage oder darf ich auch Vollzeit beschäftigen?
      Vielen Dank und Gruß Marcus
    • RE: Angestellte ohne Bescheinigung???

      Hallo Marcus,

      , mir wurde gesagt ich dürfte max. bis zu 400€ Basis einstellen da ich nicht im Besitz eines "Güterkraftverkehrs Unternehmerscheines" bin...


      Kann man das irgendwo nachlesen?
      Wenn das nirgendwo steht, muss man doch nicht nachlesen können das es nicht so ist...oder?

      Gruss Kurier...der keine Angestellten (mehr) hat.
    • RE: Angestellte ohne Bescheinigung???

      [

      yep, die kennen das Güterkraftverkehrsgesetz und die Zugangsvoraussetzungen ganz genau.

      Gruss Kurier



      Hallo,
      ich hab mal spasseshalber die AOK Hessen angerufen, die sehen da
      keinerlei Bedenken, mit einem Gewerbeschein kann man soviele fest
      einstellen, wie man will. Nur ordentlich anmelden und versichern.
      Dabei spielt es keine Rolle, welches Gewerbe man hat.

      Das ist die Tel. Auskunft.

      Von mir sollte das ja nur ein Tipp sein, wo er sich eventuell mal
      erkundigen könnte, wie auch IHK oder Arbeitsamt.

      Gruss Jupp

      @ Kurier.
      da braucht man ja nicht gleich so krass drauf antworten.
    • RE: Angestellte ohne Bescheinigung???

      mit einem Gewerbeschein kann man soviele fest einstellen, wie man will. Nur ordentlich anmelden und versichern.

      das habe ich hier schon geschrieben:

      Solang Sie keine Fahrzeuge über 3,5t zul.GG einsetzen könnenSie auch 100 Angestellte beschäftigen, sie müssen sie nur ordnungsgemäß anmelden.


      Wo liegt Ihr Problem?
    • @ Markus.

      Es gibt diese Regeleung das du keine Volzeitkraft einstellen darfst.

      Wenn du eine Ich AG gegreundet hast.

      Wenn du eine Volzeitkraft einstelst verlierst du die Leistungen das Arbeitsamtes.

      Nur in dem Fall darfst du das Nicht.

      Gruss Kosta.


      Konstadinos Milonas
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    • Vielen Dank für die Antworten, besonders an Kosta... wenn nur alle in einem Forum so deutlich antworten würden...
      Ich habe Heute bei der Handelskammer angerufen (hätte ich auch gleich machen können...) und die Aussage von Kosta wurde bestätigt ich darf!
      Damit gibt es dann ab nächste Woche einen Arbeitslosen weniger und das schönste ich soll sogar Zuschüsse bekommen, was aber noch geklärt werden muss.
      Gruß und danke Marcus