Hallo,
hat eventuell ein Kollege auch schon einmal schlechte Erfahrung mit dem Richter Dr.Christl am Gericht in Furth gemacht? Ich würde mich freuen, wenn sich dann derjenige mal meldet. Zum Fall: An eienm Montag holte ein Angestellter einen komplett (wirklich komplett) reparieten Anhänger aus der Werkstatt ab, ohne erkennbare Mängel. Der LKW und der Anhänger wurden beladen und fuhren eine Tour von Hamburg nach Prag. Zurück ging es über den Grenzübergang Furth im Walde. Hier wurde das Fa´hrzeug überprüft und eine Bremsplacke an einem Reifen des Anhängers festgestellt. Es folgte eine Anhörung für mich als Halter des Fahrzeuges sowie nachfolgend ein Bußgeldbescheid. Gegen beide hatte ich Einspruch eingelegt und sämtliche Wartungsnachweise für die Fahrzeuge beugefügt (Lückenlos). Es folgte eine Gerichtsverhandlung und ich wurde als Halter aufgrund des Schadens an dem Reifen haftbar gemacht und musste neben dem Bußgeld nun auch noch die Gerichtskosten tragen. Für naive Mitmenschen vielleicht o.k. Aber nicht für mich. Nach § 31 StZVO muss ich von dem Schaden gewusst haben, oder hätte wissen müssen, dieses jedoch war zu keinem Zeitpunkt relevant für den Richter, er verurteilte mich aufgrund des Schadens am Reifen,basta. Es folgte von meiner Seite eine Rechtsbeschwerde und eine Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen den Richter, denn auch in dem von meinem Anwalt angeforderten Sitzungsprotokoll war mit keinem Wort von meinem Wissen die Rede, lediglich vom Schaden an dem Reifen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn sich vielleicht ein paar Leidensgenossen melden würden.
Allzeit gute Fahrt!
Gruß, Andreas
hat eventuell ein Kollege auch schon einmal schlechte Erfahrung mit dem Richter Dr.Christl am Gericht in Furth gemacht? Ich würde mich freuen, wenn sich dann derjenige mal meldet. Zum Fall: An eienm Montag holte ein Angestellter einen komplett (wirklich komplett) reparieten Anhänger aus der Werkstatt ab, ohne erkennbare Mängel. Der LKW und der Anhänger wurden beladen und fuhren eine Tour von Hamburg nach Prag. Zurück ging es über den Grenzübergang Furth im Walde. Hier wurde das Fa´hrzeug überprüft und eine Bremsplacke an einem Reifen des Anhängers festgestellt. Es folgte eine Anhörung für mich als Halter des Fahrzeuges sowie nachfolgend ein Bußgeldbescheid. Gegen beide hatte ich Einspruch eingelegt und sämtliche Wartungsnachweise für die Fahrzeuge beugefügt (Lückenlos). Es folgte eine Gerichtsverhandlung und ich wurde als Halter aufgrund des Schadens an dem Reifen haftbar gemacht und musste neben dem Bußgeld nun auch noch die Gerichtskosten tragen. Für naive Mitmenschen vielleicht o.k. Aber nicht für mich. Nach § 31 StZVO muss ich von dem Schaden gewusst haben, oder hätte wissen müssen, dieses jedoch war zu keinem Zeitpunkt relevant für den Richter, er verurteilte mich aufgrund des Schadens am Reifen,basta. Es folgte von meiner Seite eine Rechtsbeschwerde und eine Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen den Richter, denn auch in dem von meinem Anwalt angeforderten Sitzungsprotokoll war mit keinem Wort von meinem Wissen die Rede, lediglich vom Schaden an dem Reifen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn sich vielleicht ein paar Leidensgenossen melden würden.
Allzeit gute Fahrt!
Gruß, Andreas