Original von Peters
Der Hammer ist: Sie dürfen die Forderung in Raten abstottern.Traurige Welt
@Peters,
es gibt noch ein viel größer Hammer!
Pfändet der Gerichtsvollzieher einen größeren Betrag und die Firma geht deshalb
in Insolvenz, kann der Insolvenzverwalter den Betrag zu rück fordern.
Deutsche Gesetze

Vor allendingen müßt ihr die Firma am Leben erhalten bis ihr euer Geld habt.
In den meisten Fällen liest man bei ltd, insolvenz mangels Masse ab geglehnt.
Viel Glück