alter FS Kl. III, aber bald 50 Jahre...

    • alter FS Kl. III, aber bald 50 Jahre...

      ja, ich gebe es zu, der jüngst bin ich nicht.

      Habe noch den alten FS. Kl. III und möchte auch weiterhin 7,5tonner zzgl. Anhänger fahren dürfen. Man weiss ja nie, was morgen ist.

      Da ich mit 50 eine gewisse Altersgrenze überschreite, was ist dann erforderlich um die Zulassung zu behalten solche FDahrzeuge zu fahren?

      Kontrolle beim Hausarzt, beim Amtsarzt?

      Wer das schon gemacht hat oder was genaues weiss, bitte mal antworten.

      Danke,

      jimtonicdry
    • RE: alter FS Kl. III, aber bald 50 Jahre...

      Hallo jimtonic,

      (...) müssen sich nach Einführung des neuen EU- Führerscheins alle fünf Jahre einem ärztlichen Eignungstest sowie der Kontrolle des Sehvermögens unterziehen. (...)

      Wer nach dem 31.12.1999 das 50. Lebensjahr vollendet, muß zum Geburtstag ebenfalls zum Gesundheits- und Augenscheck, danach wieder in fünf Jahren.

      Diese Regelung gilt auch für Fahrer der jetzigen Klasse 3, die Züge über 12 Tonnen bewegen.Die medizinische Untersuchung kann beim Hausarzt (nur unter 50 Jahren), Amtsarzt, Betriebsarzt, oder einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden.



      Die Fahrerlaubnis der alten Klasse 2 ist zunächst bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Für eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre sind ärztliche Eignungsbescheinigungen erforderlich. Es gilt freie Arztwahl. Wird die Fahrerlaubnis Klasse 2 nicht umgestellt, erlischt sie mit Vollendung des 50. Lebensjahres, soweit es die Fahrzeuge der Klassen C und CE betrifft. Hat der Klasse-Zwei-Inhaber bereits vor dem 31.12.1999 das 50. Lebensjahr vollendet, darf er noch bis zum 1.1.2001 weiterfahren. Neuerwerber der Klassen C und CE müssen - unabhängig von ihrem Alter -alle fünf Jahre zum Arzt.




      Umtausch des Führerschein Klasse 3

      Für Autofahrer mit Führerschein der Klasse 3 hält die neue EU - Führerscheinregelung ein Bonbon bereit. Das neue Fahrerlaubnisrecht räumt dieser Kraftfahrergruppe die Möglichkeit ein, den bisherigen Führerschein der Klasse 3 in einen EU – Schein der Klasse C 1 E umzutauschen. Damit ist es gestattet, auch drei – und vierachsige LKW- Züge bis maximal 12 Tonnen zu fahren. Neu daran ist, daß nun auch mehrachsige Anhänger bewegt werden dürfen. Dies war bislang mit dem Führerschein der Klasse 3 nicht erlaubt. Das Zugfahrzeug darf in solchen Kombinationen die zulässige Gesamtmasse von 7,5 nicht überschreiten. Wer über Klasse 3 auch Züge bis 18,75 Tonnen weiterhin führen will, muß dies gesondert bei der Führerscheinstelle beantragen.

      Der Umtausch von Klasse 3 in Klasse C E "beschränkt" setzt einen medizinischen Eignungstest und eine augenärztliche Untersuchung voraus, die alle fünf Jahre wiederholt werden müssen. Auch können die Behörden einen Nachweis über die Fahrpraxis auf solchen Fahrzeugen verlangen.

      Inhaber der Klasse 3, die diesen Umtausch nicht in Anspruch nehmen, erhalten künftig die Fahrerlaubnis der Klassen A1, M, L, B, BE und C1E. Sie berechtigten unter anderem zum Fahren von LKW bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit mehrachsigen Anhänger.



      Hoffe Dir damit geholfen zu haben...
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Bei allen, die ich kenne und die ihren alten "Dreier" umgetauscht haben, wurde CE beschränkt auf 7,5 t beim Zugfz. und 3 Achsen automatisch ohne Antrag und Nachweis eingetragen, Gesundheitsprüfung erst mit 50 und dann alle 5 Jahre wie beim alten "Zweier". Sind seit dem 50-Werden aber schon 2 Jahre vergangen, verfällt dieses alte Recht ganz. Beim Umtausch bleibt übrigens auch das Recht auf das Fahren von Bussen ohne Fahrgäste erhalten (dies ist und war aber nur in Deutschland gültig!).
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Danke Euch beiden, das hat mir weitergeholfen.

      Habe gerade beimenem Strassenverkehrsamt/Führerscheinstelle angerufen.

      Gesundheitsüberprüfung und Sehüberprüfung müssen in einem Gutachten gemäss Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung aus 1999.

      Die Gutachten dürfen max 1 Jahr alt sein.

      Der Antrag zur Verlängerung der Gültigkeit sollte 6 Wochen vor Ablauf der Frist gestellt werden.

      Ich habe mir das einmal terminiert.

      Cheers