Allied Forwarding Group GmbH, Infanteriestraße 10, 82256 Für­stenfeldbruck

    • I.L.K. Logistik GmbH, Unterschleißheim

      Amtsgericht München
      - Insolvenzgericht -

      Infanteriestraße 5, 80325 München
      Telefon: 089/5597-06 , Fax: 089/5597-2777
      Bankverbindung: Gerichtskasse München, Kto.: 3024919, (BLZ
      700 500 00)



      Geschäftsnummer: 1500 IN 62/12
      1500 IN 598/12
      1500 IN 610/12
      (Bitte immer angeben)
      München, 3.4.2012




      In dem Verfahren über den Antrag der

      Audi BKK, Magdeburger Str. 51, 06112 Halle (Saale),
      Az.: 21986648

      - Gläubigerin -

      sowie auf Antrag der weiteren Gläubigerin DAK, Postzentrum,
      22776 Hamburg, Geschäftszeichen 502 837 7256
      00-411265-12400-sti,

      und auf eigenen Antrag der Schuldnerin
      auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der

      I.L.K. Logistik GmbH, Franz-Lehner-Str. 3, 85716 Unterschleiß­-
      heim, HRB 187504 Amtsgericht - Handelsregister - München,

      gesetzlich vertreten durch
      Geschäftsführerin Ipek Toker, Endorfer Str. 5, 81549 Mün­-
      chen

      - Schuldnerin -


      Geschäftszweig: Transportunternehmen


      ergeht folgender



      Beschluss


      1. Das Insolvenzverfahren wird heute um 17:00 Uhr gemäß §§ 2,
      3, 11, 17 ff InsO eröffnet.

      Gründe:
      Der Antrag ist am 10.1.2012 beim Amtsgericht München einge­-
      gangen.
      Die Schuldnerin hat im Amtsgerichtsbezirk München ihren
      allgemeinen Gerichtsstand.
      Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach den Fest­-
      stellungen des Gerichts gegeben.

      2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

      Herr Rechtsanwalt Ulrich Cramer, Heiliggeiststr. 7+8, 80331
      München.
      Telefon: 089/1891717-0
      Telefax: 089/1891717-26

      3. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 08.06.2012 bei
      dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

      4. Die schriftliche Durchführung des Verfahrens wird angeord­-
      net, § 5 II InsO.
      Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger über folgende
      Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der schriftli­-
      chen Antragstellung bis 20.7.2012, damit die Anordnung des
      schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann:
      - Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
      - Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68
      InsO),
      - Zwischenrechnungslegung (§ 66 InsO),
      - Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101
      InsO),
      - Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
      - Fortgang des Verfahrens (Fortführung, Stilllegung, Insol-
      venzplan) (§ 157 InsO),
      - Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen (insbe-
      sondere Unternehmensveräußerung, Darlehensaufnahme mit
      erheblicher Massebelastung, Rechtsstreit mit erheblichem
      Streitwert) (§ 160 InsO),
      - Betriebsveräußerung unter Wert (§ 163 InsO) oder an be-
      sonders Interessierte (§ 162 InsO),
      - Aussetzung von Verwertung und Verteilung im Rahmen eines
      Insolvenzplanverfahrens (§ 233 InsO),
      - Beantragung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenver-
      waltung (§§ 271, 272 InsO).

      5. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.7.2012 den
      Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu
      widersprechen.
      Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht durch die
      Beteiligten bei Gericht auf.
      Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen
      geprüft.

      Hinweis:
      Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
      keine Benachrichtigung.

      6. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
      unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
      beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
      Anspruch nehmen. Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht
      beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
      Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
      bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder
      verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
      Abs. 2 InsO).
      Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin
      haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin,
      sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3
      InsO).

      7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 III InsO beauftragt,
      die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend
      mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30
      InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Er­-
      öffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch
      das Insolvenzgericht.
      Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem
      Insolvenzgericht.
    • Allied Forwarding Group GmbH, Infanteriestraße 10, 82256 Für­stenfeldbruck

      Amtsgericht München
      - Insolvenzgericht -

      Infanteriestraße 5, 80325 München
      Telefon: 089/5597-06 , Fax: 089/5597-2777
      Bankverbindung: Gerichtskasse München, Kto.: 3024919, (BLZ
      700 500 00)


      Geschäftsnummer: 1542 IN 986/13
      (Bitte immer angeben)
      München, 25.3.2013




      Beschluss


      In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des
      Insolvenzverfahrens der

      Allied Forwarding Group GmbH, Industriestraße 10, 82256 Für­-
      stenfeldbruck
      gesetzlich vertreten durch
      Geschäftsführer Richard Steinfellner,


      - Schuldner -


      1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Ver­-
      änderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 25.03.2013
      um 15:00 Uhr

      vorläufige Insolvenzverwaltung

      angeordnet.

      Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

      Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffe, Franz-Joseph-Str. 8, 80801
      München, Telefon: 089/255487-00, Fax: 089/255487-10

      2. Es wird gemäß § 21 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO

      angeordnet, daß Verfügungen des Schuldners nur mit Zustim­-
      mung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Laut Hompage ist Berlin nur eine Niederlassung -- damit dürfte das Haus mit dabei sein.
      Ich finde auch keinen 2. Eintrag oder andere Firmierung.

      Auf der Homepage ist es ein Impressum für alle Niederlassungen.
      .




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