Amtsgericht München
- Insolvenzgericht -
Infanteriestraße 5, 80325 München
Telefon: 089/5597-06 , Fax: 089/5597-2777
Bankverbindung: Gerichtskasse München, Kto.: 3024919, (BLZ
700 500 00)
Geschäftsnummer: 1500 IN 62/12
1500 IN 598/12
1500 IN 610/12
(Bitte immer angeben)
München, 3.4.2012
In dem Verfahren über den Antrag der
Audi BKK, Magdeburger Str. 51, 06112 Halle (Saale),
Az.: 21986648
- Gläubigerin -
sowie auf Antrag der weiteren Gläubigerin DAK, Postzentrum,
22776 Hamburg, Geschäftszeichen 502 837 7256
00-411265-12400-sti,
und auf eigenen Antrag der Schuldnerin
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
I.L.K. Logistik GmbH, Franz-Lehner-Str. 3, 85716 Unterschleiß­-
heim, HRB 187504 Amtsgericht - Handelsregister - München,
gesetzlich vertreten durch
Geschäftsführerin Ipek Toker, Endorfer Str. 5, 81549 Mün­-
chen
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Transportunternehmen
ergeht folgender
Beschluss
1. Das Insolvenzverfahren wird heute um 17:00 Uhr gemäß §§ 2,
3, 11, 17 ff InsO eröffnet.
Gründe:
Der Antrag ist am 10.1.2012 beim Amtsgericht München einge­-
gangen.
Die Schuldnerin hat im Amtsgerichtsbezirk München ihren
allgemeinen Gerichtsstand.
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach den Fest­-
stellungen des Gerichts gegeben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Ulrich Cramer, Heiliggeiststr. 7+8, 80331
München.
Telefon: 089/1891717-0
Telefax: 089/1891717-26
3. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 08.06.2012 bei
dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
4. Die schriftliche Durchführung des Verfahrens wird angeord­-
net, § 5 II InsO.
Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger über folgende
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der schriftli­-
chen Antragstellung bis 20.7.2012, damit die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zwischenrechnungslegung (§ 66 InsO),
- Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101
InsO),
- Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
- Fortgang des Verfahrens (Fortführung, Stilllegung, Insol-
venzplan) (§ 157 InsO),
- Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen (insbe-
sondere Unternehmensveräußerung, Darlehensaufnahme mit
erheblicher Massebelastung, Rechtsstreit mit erheblichem
Streitwert) (§ 160 InsO),
- Betriebsveräußerung unter Wert (§ 163 InsO) oder an be-
sonders Interessierte (§ 162 InsO),
- Aussetzung von Verwertung und Verteilung im Rahmen eines
Insolvenzplanverfahrens (§ 233 InsO),
- Beantragung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenver-
waltung (§§ 271, 272 InsO).
5. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.7.2012 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu
widersprechen.
Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht durch die
Beteiligten bei Gericht auf.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen
geprüft.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
keine Benachrichtigung.
6. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin
haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin,
sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3
InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 III InsO beauftragt,
die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend
mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30
InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Er­-
öffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch
das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem
Insolvenzgericht.
- Insolvenzgericht -
Infanteriestraße 5, 80325 München
Telefon: 089/5597-06 , Fax: 089/5597-2777
Bankverbindung: Gerichtskasse München, Kto.: 3024919, (BLZ
700 500 00)
Geschäftsnummer: 1500 IN 62/12
1500 IN 598/12
1500 IN 610/12
(Bitte immer angeben)
München, 3.4.2012
In dem Verfahren über den Antrag der
Audi BKK, Magdeburger Str. 51, 06112 Halle (Saale),
Az.: 21986648
- Gläubigerin -
sowie auf Antrag der weiteren Gläubigerin DAK, Postzentrum,
22776 Hamburg, Geschäftszeichen 502 837 7256
00-411265-12400-sti,
und auf eigenen Antrag der Schuldnerin
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
I.L.K. Logistik GmbH, Franz-Lehner-Str. 3, 85716 Unterschleiß­-
heim, HRB 187504 Amtsgericht - Handelsregister - München,
gesetzlich vertreten durch
Geschäftsführerin Ipek Toker, Endorfer Str. 5, 81549 Mün­-
chen
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Transportunternehmen
ergeht folgender
Beschluss
1. Das Insolvenzverfahren wird heute um 17:00 Uhr gemäß §§ 2,
3, 11, 17 ff InsO eröffnet.
Gründe:
Der Antrag ist am 10.1.2012 beim Amtsgericht München einge­-
gangen.
Die Schuldnerin hat im Amtsgerichtsbezirk München ihren
allgemeinen Gerichtsstand.
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach den Fest­-
stellungen des Gerichts gegeben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Ulrich Cramer, Heiliggeiststr. 7+8, 80331
München.
Telefon: 089/1891717-0
Telefax: 089/1891717-26
3. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 08.06.2012 bei
dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
4. Die schriftliche Durchführung des Verfahrens wird angeord­-
net, § 5 II InsO.
Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger über folgende
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der schriftli­-
chen Antragstellung bis 20.7.2012, damit die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zwischenrechnungslegung (§ 66 InsO),
- Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101
InsO),
- Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
- Fortgang des Verfahrens (Fortführung, Stilllegung, Insol-
venzplan) (§ 157 InsO),
- Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen (insbe-
sondere Unternehmensveräußerung, Darlehensaufnahme mit
erheblicher Massebelastung, Rechtsstreit mit erheblichem
Streitwert) (§ 160 InsO),
- Betriebsveräußerung unter Wert (§ 163 InsO) oder an be-
sonders Interessierte (§ 162 InsO),
- Aussetzung von Verwertung und Verteilung im Rahmen eines
Insolvenzplanverfahrens (§ 233 InsO),
- Beantragung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenver-
waltung (§§ 271, 272 InsO).
5. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.7.2012 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu
widersprechen.
Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht durch die
Beteiligten bei Gericht auf.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen
geprüft.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
keine Benachrichtigung.
6. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin
haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin,
sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3
InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 III InsO beauftragt,
die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend
mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30
InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Er­-
öffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch
das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem
Insolvenzgericht.