Allgemeine Frage zum Verkehrsleiter

    • Allgemeine Frage zum Verkehrsleiter

      Hallo an die erfahrenen Forums-User,

      ich lese schon länger hier im Forum und habe betreffend des Verkehrsleiters eine Frage, die ich hier und so im allgemeinen noch nicht recht beantwortet bekommen habe.

      Ich soll wohl bei uns im 'Betrieb den Verkehrsleiter mimen. Wie sieht es da eigentlich aus mit der Handhabung, die ganzen Aufgaben, die man da zu erfüllen hat kann man doch eigentlich nur erfüllen, wenn man eine gewisse Handlungsvollmacht hat oder wie seht Ihr das bzw. wie läuft es in der Praxis. Ich konnte mich leider noch nicht mit "echten" Verkehrsleitern darüber unterhalten. Was im Gesetz steht verstehe ich ja NUR ich halte ja irgendwie meinen Kopf für die korrekte Ausführung der Aufgaben hin und will natürlich nicht unbedingt vor dem Gesetz in Ungnade fallen (zumindest nicht sehenden Auges). Ich möchte auch nicht "ausgebeutet" werden. Die Gehaltsfrage ist da auch immer noch irgendwie ziemlich "offen" gehalten. Das, was ich im Netz so finden konnte beläuft sich auf 25.000-55.000 Jahresgehalt. Ist ja eine ziemlich große Spanne.

      Wenn mir jemand von Euch etwas aus der Praxis dazu sagen könnte, wäre ich höchst entzückt! :thumbsup:



      Lieben Gruß vom Glückskind ;)
    • Nutze einfach mal hier die Suchfunktion sowie auch im Weltnetz über Tante G oder Onkel Bing.


      Gemäß diverser Meinungen diverser IHK`s hast Du die Pflichten des Geschäftsführers mit allen rechtl. Möglichkeiten und damit auch den Anspruch auf des Einkommen eines G.

      Dafür darfst Du dann aber eben auch Dein Punktekonto, Deine rechtl Zuverlässigkeit hinhaltten, Abmahnungen schreiben lassen und und und. Der GF steckt dann nur noch das Geld ein.
    • @Stahltrucker: Danke für Deine Antwort! Im Netzt habe ich schon bei den beiden Verwandten diverses gelesen, was Du mir auch nochmal bestätigt hast.
      Da sollte man ja auch im Arbeitsvertrag Änderungen haben und zwar nicht nur, dass ein Satz drin steht, dass man Verkehrsleiter ist. Damit hat man ja nicht automatisch Weisungsbefugnis in gleicher Höhe gegenüber dem Firmenführer oder?

      Ich hab auch gelesen, dass mein Punktekonto eben nicht belastet wird aber ja die rechtliche Seite mich voll mit betrifft. Vielleicht hab ich auch einfach zuviel Gedanken, was alles schief gehen könnte. So sind ja Frauen halt 8|
      Lieben Gruß vom Glückskind ;)
    • Hallo Glückskind,

      falls Dir dieser Posten übertragen wird, gibt es im normalen Fall eine schriftliche Zusatzvereinbarung in denen sämtliche Pflichten und Verantwortungen die mit dieser Aufgabe einhergehen festgeschrieben wird. Das heisst konkret, das die Pflichten die sich aus den Haltereigenschaften des Fuhrparks ergeben auf den Verkehrsleiter übertragen, so denn der Fuhrpark zu seinem Aufgabengebiet gehört. Das bedeutet, dass du im Fall der Fälle auch die Punkte oder Strafen kassierst die normal dem GF zuzulasten wären. Sollte eine solche Vereinbarung nicht schriftlich niedergeschrieben werden, ist nach wie vor der Geschäftsführer gesamtverantwortlich.

      Und Handlungsvollmacht hast Du sobald der Chef dich auf diesen Posten setzt. Wie gesagt, die Handlungsvollmachten und Aufgaben und Pflichten sollten jedoch immer niedergeschrieben und klar definiert werden. Entsprechende Vordrucke sind bei jeder IHK zu bekommen, auch per download.
    • @SAW79:
      Danke für die Antwort. Die Unterschrift ist schon getan. Habe aber gleich in dem Gespräch dazu gesagt, dass genau schriftlich geregelt werden muss, wie das mit den Handlungsvollmachten und Aufgaben / Pflichten laufen soll.

      Ich werde sehen, wie es jetzt die nächsten zwei Wochen läuft und wenn bis dahin nicht erkennbare Schritte getan werden, dann werde ich schriftlich offiziell wieder ablehnen. Ich lass mich nicht als "Strohfrau" dahinstellen. Ist ja schließlich mit einiger Verantwortung verbunden.

      Ich habe leider noch keinen Menschen sprechen können oder mich irgendwie austauschen können, der eine solche Stelle inne hat oder schonmal diesen Job gemacht hat. Das wäre, so aus der Praxis geplaudert, schön gewesen. Werde ich eigene Erfahrungen machen müssen. Ich hoffe nur, keine schlechten.
      Lieben Gruß vom Glückskind ;)