osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1207593
21.12.11 - REGION - Insgesamt fünf Verkehrsunfälle, bei denen Eisplatten während der Fahrt vom Dach des Lkw-Anhängers auf nachfolgende Pkw fielen, mussten die Beamten der Polizeiautobahnstation Petersberg in den letzten Tagen auf der A 7 und der A 66 aufnehmen. Zum Glück sind die Pkw-Insassen mit dem Schrecken davongekommen. Motorhauben, Außenspiegel und Scheiben wurden beschädigt. In einem Fall ging die Frontscheibe sogar zu Bruch.
Was aber ist, wenn der Fahrer erschrickt und sein Fahrzeug aus der Spur gerät? Noch während der Unfallaufnahme auf der A 7 im Bereich Fulda-Nord stellten die Polizeibeamten 2 cm starke Eisplatten auf dem Dach des türkischen Anhängers fest. 140 Euro musste der türkische Fahrer hinterlegen, bevor er - natürlich nach Entfernung der Eisplatten - in Richtung Würzburg weiterfahren durfte. Bei einem weiteren Eisplatten-Unfall auf der A 66 im Bereich Eichenzell hielt der vorausfahrende Fahrer eines Lastzuges aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen trotz mehrfacher eindeutiger Zeichen des nachfolgenden Pkw-Fahrers nicht an. Die Polizei ermittelt hier wegen Verdacht der Verkehrsunfallflucht. Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor, wenn ein Fahrzeug während der Fahrt Eis oder Schnee verliert. Wird hierdurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder kommt es gar zum Verkehrsunfall, sind Bußgelder von 80 bis 120 Euro sowie Punkte in Flensburg die Folge. Sobald Personen Verletzungen oder Schlimmeres erleiden, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung.
Hat der Halter vom Zustand des Fahrzeuges Kenntnis, kann auch eine Halterverantwortlichkeit gegeben sein. Die Unternehmer sind verpflichtet, ihre Fahrer zum Thema "Entfernen gefährlicher Dachlasten" zu unterweisen. Bei der Beseitigung dieser "gefährlichen Dachlasten" können "Schneegerüste" sehr hilfreich sein. Die Nächsten stehen auf den Autohöfen Esso Fulda-Nord und SVG Kirchheim. +++
21.12.11 - REGION - Insgesamt fünf Verkehrsunfälle, bei denen Eisplatten während der Fahrt vom Dach des Lkw-Anhängers auf nachfolgende Pkw fielen, mussten die Beamten der Polizeiautobahnstation Petersberg in den letzten Tagen auf der A 7 und der A 66 aufnehmen. Zum Glück sind die Pkw-Insassen mit dem Schrecken davongekommen. Motorhauben, Außenspiegel und Scheiben wurden beschädigt. In einem Fall ging die Frontscheibe sogar zu Bruch.
Was aber ist, wenn der Fahrer erschrickt und sein Fahrzeug aus der Spur gerät? Noch während der Unfallaufnahme auf der A 7 im Bereich Fulda-Nord stellten die Polizeibeamten 2 cm starke Eisplatten auf dem Dach des türkischen Anhängers fest. 140 Euro musste der türkische Fahrer hinterlegen, bevor er - natürlich nach Entfernung der Eisplatten - in Richtung Würzburg weiterfahren durfte. Bei einem weiteren Eisplatten-Unfall auf der A 66 im Bereich Eichenzell hielt der vorausfahrende Fahrer eines Lastzuges aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen trotz mehrfacher eindeutiger Zeichen des nachfolgenden Pkw-Fahrers nicht an. Die Polizei ermittelt hier wegen Verdacht der Verkehrsunfallflucht. Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor, wenn ein Fahrzeug während der Fahrt Eis oder Schnee verliert. Wird hierdurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder kommt es gar zum Verkehrsunfall, sind Bußgelder von 80 bis 120 Euro sowie Punkte in Flensburg die Folge. Sobald Personen Verletzungen oder Schlimmeres erleiden, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung.
Hat der Halter vom Zustand des Fahrzeuges Kenntnis, kann auch eine Halterverantwortlichkeit gegeben sein. Die Unternehmer sind verpflichtet, ihre Fahrer zum Thema "Entfernen gefährlicher Dachlasten" zu unterweisen. Bei der Beseitigung dieser "gefährlichen Dachlasten" können "Schneegerüste" sehr hilfreich sein. Die Nächsten stehen auf den Autohöfen Esso Fulda-Nord und SVG Kirchheim. +++