4 IN 96/13
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Adolf Schuck Transport + Logistik GmbH, Hahnenkammstr. 9, 63811 Stockstadt
1.
Auf Eigenantrag der Schuldnerin vom 14.02.2013 wird am 01.05.2013
um 0.00 Uhr über das Vermögen der Adolf Schuck Transport
+ Logistik GmbH, Hahnenkammstr. 9, 63811 Stockstadt ,
eingetragen unter HRB 1561 im Handelsregister des Amtsgerichts
Aschaffenburg, ges. vertreten durch den Geschäftsführer Emil
Schuck, Zwischen den Wegen 1, 63820 Elsenfeld,
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
das Insolvenzverfahren eröffnet.
2.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist
berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters, Insolvenzmasse
zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270-285 InsO).
3.
Zum Sachwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Renald Metoja, Lützeltaler Str.5b, c/o
Eisner Rechtsanwälte GmbH 63868 Großwallstadt
Tel.:06022/200356, Fax.: 06022/200366
4.
Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO) haben ihre Forderungen bis zum
13.06.2013 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
5.
Gläubigerversammlung findet statt am
Dienstag, 09.07.2013, 10.00 Uhr, Sitzungssaal U 20,
Hauptgebäude Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg
(Berichts-, Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin)
Tagesordnung:
a) Berichterstattung der Schuldnerin (§ 281 Abs. 2 InsO) über
die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin, ihre Ursachen
sowie Beschlussfassung über:
- Beibehaltung des bestellten oder Wahl eines anderen
Sachwalters (§§ 57, 274 InsO),
- Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- Zwischenrechnungslegung der Schuldnerin (§§ 66, 281 InsO),
- Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 249
InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157
InsO),
- Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der
Schuldnerin (§ 160 InsO),
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
b) Prüfung der angemeldeten Insolvenzforderungen (§§ 176,
177 InsO).
6.
Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter umgehend
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schulderin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die
Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die
gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen
schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Amtsgericht Aschaffenburg
- Insolvenzgericht -
@Anzi, warum wird das jetzt erst veröffentlicht
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Adolf Schuck Transport + Logistik GmbH, Hahnenkammstr. 9, 63811 Stockstadt
1.
Auf Eigenantrag der Schuldnerin vom 14.02.2013 wird am 01.05.2013
um 0.00 Uhr über das Vermögen der Adolf Schuck Transport
+ Logistik GmbH, Hahnenkammstr. 9, 63811 Stockstadt ,
eingetragen unter HRB 1561 im Handelsregister des Amtsgerichts
Aschaffenburg, ges. vertreten durch den Geschäftsführer Emil
Schuck, Zwischen den Wegen 1, 63820 Elsenfeld,
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
das Insolvenzverfahren eröffnet.
2.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist
berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters, Insolvenzmasse
zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270-285 InsO).
3.
Zum Sachwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Renald Metoja, Lützeltaler Str.5b, c/o
Eisner Rechtsanwälte GmbH 63868 Großwallstadt
Tel.:06022/200356, Fax.: 06022/200366
4.
Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO) haben ihre Forderungen bis zum
13.06.2013 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
5.
Gläubigerversammlung findet statt am
Dienstag, 09.07.2013, 10.00 Uhr, Sitzungssaal U 20,
Hauptgebäude Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg
(Berichts-, Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin)
Tagesordnung:
a) Berichterstattung der Schuldnerin (§ 281 Abs. 2 InsO) über
die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin, ihre Ursachen
sowie Beschlussfassung über:
- Beibehaltung des bestellten oder Wahl eines anderen
Sachwalters (§§ 57, 274 InsO),
- Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- Zwischenrechnungslegung der Schuldnerin (§§ 66, 281 InsO),
- Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 249
InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157
InsO),
- Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der
Schuldnerin (§ 160 InsO),
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
b) Prüfung der angemeldeten Insolvenzforderungen (§§ 176,
177 InsO).
6.
Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter umgehend
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schulderin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die
Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die
gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen
schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Amtsgericht Aschaffenburg
- Insolvenzgericht -
@Anzi, warum wird das jetzt erst veröffentlicht