Adolf Schuck Transport + Logistik GmbH - Diskussion über Insolvenz

    • Adolf Schuck Transport + Logistik GmbH - Diskussion über Insolvenz

      4 IN 96/13


      Insolvenzverfahren über das Vermögen der
      Adolf Schuck Transport + Logistik GmbH, Hahnenkammstr. 9, 63811 Stockstadt


      1.
      Auf Eigenantrag der Schuldnerin vom 14.02.2013 wird am 01.05.2013
      um 0.00 Uhr über das Vermögen der Adolf Schuck Transport
      + Logistik GmbH, Hahnenkammstr. 9, 63811 Stockstadt ,
      eingetragen unter HRB 1561 im Handelsregister des Amtsgerichts
      Aschaffenburg, ges. vertreten durch den Geschäftsführer Emil
      Schuck, Zwischen den Wegen 1, 63820 Elsenfeld,

      wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

      das Insolvenzverfahren eröffnet.


      2.
      Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist
      berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters, Insolvenzmasse
      zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270-285 InsO).



      3.
      Zum Sachwalter wird bestellt:

      Herr Rechtsanwalt Renald Metoja, Lützeltaler Str.5b, c/o
      Eisner Rechtsanwälte GmbH 63868 Großwallstadt
      Tel.:06022/200356, Fax.: 06022/200366


      4.
      Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO) haben ihre Forderungen bis zum
      13.06.2013 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.


      5.
      Gläubigerversammlung findet statt am
      Dienstag, 09.07.2013, 10.00 Uhr, Sitzungssaal U 20,
      Hauptgebäude Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg
      (Berichts-, Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin)

      Tagesordnung:

      a) Berichterstattung der Schuldnerin (§ 281 Abs. 2 InsO) über
      die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin, ihre Ursachen
      sowie Beschlussfassung über:

      - Beibehaltung des bestellten oder Wahl eines anderen
      Sachwalters (§§ 57, 274 InsO),
      - Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
      - Zwischenrechnungslegung der Schuldnerin (§§ 66, 281 InsO),
      - Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 249
      InsO),
      - Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157
      InsO),
      - Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der
      Schuldnerin (§ 160 InsO),
      - Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder
      Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).

      b) Prüfung der angemeldeten Insolvenzforderungen (§§ 176,
      177 InsO).


      6.
      Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter umgehend
      mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
      oder an Rechten der Schulderin in Anspruch nehmen. Der
      Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die
      Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die
      gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen
      schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
      entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

      Amtsgericht Aschaffenburg
      - Insolvenzgericht -

      @Anzi, warum wird das jetzt erst veröffentlicht
    • gelöschter User 5 schrieb:

      @Anzi, warum wird das jetzt erst veröffentlicht


      :) Servus Hermann,

      ich weiß es nicht.

      Ich kenne mich mit dem neuen Insorecht auch nicht mehr aus.

      Reine Vermutung meinerseits:
      Die Schuldner & Gläubiger waren überschaubar und der IV konnte alle direkt informieren und ist so seiner Pflicht nachgekommen.
      Ein weitere Veröffentlichung ist dann vielleicht nicht zwingend notwendig.
      Eine evtl. mögliche Sanierung hat manchmal eher eine Chance wenns nicht an die große Glocke gehangen wird.

      Mit der Eigenverwaltung ist in letzter Zeit ja auch öfters zu lesen. Das war vor ein paar Jahren auch nicht/kaum möglich.

      Gruß Chris
      .




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    • gelöschter User 5 schrieb:

      @Anzi, warum wird das jetzt erst veröffentlicht


      Wir hatten doch vor kurzen hier den Alex P. als Neumitglied der als RA tätig ist.
      Ich habe die Frage mal per PN weiter gegeben. Vielleicht bekommen wir da mal eine Antwort vom Fachmann. :thumbup:

      Gruß :)
      .




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