Guten Tag Kollegen,
ich bräuchte da mal ein paar Tips.
Wir sind eine kleine Spedition und haben u.a. unser gesamtes Sammelgut über ein Regionalhub in Hamburg in ein System eingespeist. Die Anlieferung am Hub und somit die Abholung bei den Kunden erfolgte durch eigene Fahrzeuge.
Es passierte nun folgendes:
Nach 4 Monaten Reibungsloser Zusammenarbeit drängte der Hubbetreiber (Mittelständische Spedition) und Zahlungsempfänger auf Zahlung einer Rechnung über 848,00 EUR, da das Zahlungsziel um 3 Tage überzogen war.
Wir überwiesen umgehend.
Da Zahlung am nächsten Tag noch nicht eingegangen war, teilte man uns mit, daß unsere Sendungen erst zugestellt werden wenn der Betrag einginge. Am nächsten morgen teilte man uns mit, das ja wieder 2 Rechnungen fällig seien (546,00 EUR) und verlangte sofortige Zahlung, sonst würde nicht ausgeliefert.
Wir überwiesen umgehend und faxten den Onlinezahlungsbeleg.
Mittlerweile riefen uns sowohl die Empfänger der Sendungen als auch der Kunde nahezu stündlich an, wann denn die Ware käme.
Am nächsten Tag bekamen wir eine Email in der man uns aufforderte, ALLE Rechnungen umgehend zu begleichen. Auch dies taten wir mittels telegraphischer Geldanweisung mit Bestätigung unserer Bank.
Mitteilung des Hubbetreibers: Erst wenn Geld gebucht ist wird ausgeliefert - dies war an einem Freitag.
Am Montag morgen fanden wir in der Post 8 Rechnungen über 3.048,00 EUR vom Hubbetreiber. Gegen Mittag erhielten wir per Boten eine Mahnung in der uns eine Frist von 2 Tagen zur Begleichung dieser Rechnungen gesetzt wurde.
Wir bezahlten widerum sofort, da wir ja unseren Kunden zufriedenstellen mussten.
Unser Kunde war mittlerweile völlig verärgert und verlangte die Nennung unseres Partners um gegen diesen rechtlich vor zu gehen. Wir gaben also Name und Anschrift des Hubbetreibers heraus und unser Kunde wurde dort vorstellig - ebenfalls am Montag.
Zu diesem Zeitpunkt lag bereits die Kopie der Überweisung beim Hub vor. Als unser Kunde dort ankam wurde ihm vom Geschäftsführer gesagt, wir würden die Rechnungen nicht bezahlen und hätten auf keinerlei Aufforderungen reagiert. Er, der Hubbetreiber, würde aber sofort die Sendungen ausliefern wenn unser Kunde ab sofort mit ihm verlädt, was nun auch passiert, weil unser Kunde von seinen Abnehmern massiv unter Druck gesetzt wurde.
Die Frage ist nun, ob hier der Tatbestand der Abwerbung mittels Boykott gegeben ist und was man nun machen kann
ich bräuchte da mal ein paar Tips.
Wir sind eine kleine Spedition und haben u.a. unser gesamtes Sammelgut über ein Regionalhub in Hamburg in ein System eingespeist. Die Anlieferung am Hub und somit die Abholung bei den Kunden erfolgte durch eigene Fahrzeuge.
Es passierte nun folgendes:
Nach 4 Monaten Reibungsloser Zusammenarbeit drängte der Hubbetreiber (Mittelständische Spedition) und Zahlungsempfänger auf Zahlung einer Rechnung über 848,00 EUR, da das Zahlungsziel um 3 Tage überzogen war.
Wir überwiesen umgehend.
Da Zahlung am nächsten Tag noch nicht eingegangen war, teilte man uns mit, daß unsere Sendungen erst zugestellt werden wenn der Betrag einginge. Am nächsten morgen teilte man uns mit, das ja wieder 2 Rechnungen fällig seien (546,00 EUR) und verlangte sofortige Zahlung, sonst würde nicht ausgeliefert.
Wir überwiesen umgehend und faxten den Onlinezahlungsbeleg.
Mittlerweile riefen uns sowohl die Empfänger der Sendungen als auch der Kunde nahezu stündlich an, wann denn die Ware käme.
Am nächsten Tag bekamen wir eine Email in der man uns aufforderte, ALLE Rechnungen umgehend zu begleichen. Auch dies taten wir mittels telegraphischer Geldanweisung mit Bestätigung unserer Bank.
Mitteilung des Hubbetreibers: Erst wenn Geld gebucht ist wird ausgeliefert - dies war an einem Freitag.
Am Montag morgen fanden wir in der Post 8 Rechnungen über 3.048,00 EUR vom Hubbetreiber. Gegen Mittag erhielten wir per Boten eine Mahnung in der uns eine Frist von 2 Tagen zur Begleichung dieser Rechnungen gesetzt wurde.
Wir bezahlten widerum sofort, da wir ja unseren Kunden zufriedenstellen mussten.
Unser Kunde war mittlerweile völlig verärgert und verlangte die Nennung unseres Partners um gegen diesen rechtlich vor zu gehen. Wir gaben also Name und Anschrift des Hubbetreibers heraus und unser Kunde wurde dort vorstellig - ebenfalls am Montag.
Zu diesem Zeitpunkt lag bereits die Kopie der Überweisung beim Hub vor. Als unser Kunde dort ankam wurde ihm vom Geschäftsführer gesagt, wir würden die Rechnungen nicht bezahlen und hätten auf keinerlei Aufforderungen reagiert. Er, der Hubbetreiber, würde aber sofort die Sendungen ausliefern wenn unser Kunde ab sofort mit ihm verlädt, was nun auch passiert, weil unser Kunde von seinen Abnehmern massiv unter Druck gesetzt wurde.
Die Frage ist nun, ob hier der Tatbestand der Abwerbung mittels Boykott gegeben ist und was man nun machen kann