Abstandsmessung

    • Die grünen rücken an und bekommen gesagt, mache von dem Aussageverweigerungsrecht gebrauch!

      Die melden das an die Bußgeldstelle. BG wer könnte gefahren haben, na x, oder y!

      Dann gehen sie folgend vor, Einwurf eines Anhörungsbogen für X und Y!

      X und Y reagieren nicht drauf und erwirken einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss!

      Da der Halter der Ehepartner ist und nicht anwesend ist gehen sie von dannen, da sie nicht für die Wohnung des Ehepartners einen Beschluß haben! Dieser hat ein Büro an die Firma des Ehepartners vermietet!

      Da aber die 3 Monatsfrist verjährt ist, kann der Fahrer Ross und Reiter nennen.

      Diese Aussage geht zur Bußgeldstelle aber erst wenn die Jungs lust haben, denn diese wollen sich in ihrem Bezirk es mit den Leuten nicht verscherzen!

      Dann erlässt die Bußgeldstelle ein Bußgeldbescheid und dieser wird zugestellt wenn auch die anderen 3 Monate verjährt sind die sie sich ausgeschaut haben!

      Da sitzt eben eine Blondine auf der Bußgeldstelle und will es nicht begreifen!

      NRW ist pleite und die wollen mit aller Gewalt Geld und wenn sie da für mehr investieren wie sie einnehmen!

      Kennt man von den Dumpings unserer Branche!

      Aber ich glaube schon seit einiger Zeit, das dass Forum Stas i2.0 unterwandert ist!
    • So am Donnertag war die Verhandlung angesetzt!

      Hatte mich lass befreien an der Teilnahme da es nur um eine Rechtsfrage ging!

      Heute die Post von gestern auf gemacht!

      Einmal das ich nicht zu erscheinen habe und im 2 Brief die Einstellung des Verfahrens!

      Gut die Kosten haben sie mir auferlegt, aber zahlt ja der RS!

      Nochmal kurz zur Sache!

      Abstandskontrolle 30.03.2011!

      6 Wochen später Anhörungsogen an den Halter, da schon Verfahrensfehler! Entweder beschuldigter oder Zeuge eines gibt es nur!

      8 Wochen danach örtlicher Schnittlauch Fahrerermittlung, Halter hat vom Aussageverweigerung Recht Gebrauch gemacht!

      Nach 6 Monaten Hausdurchsuchungsbeschluss von einem Vollpfosten von Richter der wieder mal nicht richtig gelesen hatte!

      HDS wurde nicht durch geführt, da glaubhaft gemacht wurde das keine Daten im hause sind von dieser Zeit und der Durchsuchungsbeschluss nicht richtig ausgestellt war!

      Schnittlauch konnte aber im LKW die Daten runter laden!

      So und jetzt wurde der RA ein geschaltet und Anzeige wegen unschuldig Verfolgter gemacht!(nehme ich heute noch zurück)

      Wenn Verjährung dann ist Verjährung basta!

      Was hat das den Staat gekostet? Schnittlauch 5 mal vergebens angefahren ohne Erfolg plus 2 mal!

      Dann runterladen von den Daten eine Stunde 2 Mann, hätten in dieser Std Dieseldiebe könnt auflauern!

      Normal müsste die ganzen Kosten der Pissnelke von der Bußgeldstelle aufgelegt werden!

      Der schreibe ich noch eine passende Mail!

      @Stahltrucker, wir leben in einem Rechtstaat und in keinem kommunistischen Unrechtsstaat!

      So viel zu deinen Aussagen!
    • stahltrucker schrieb:

      @ Grani

      dann bist Du wirklich an Deppen geraten :thumbsup:

      Wenn Die zu blöd sind, innerhalb der Verjährungsfrist die Daten beim Unternehmer zu holen


      Gratuliere :D





      Dann erkläre mal wie! Oben ist der Zeitablauf beschrieben!

      So schnell gibt es keinen Durchsuchungsbefehl und ohne Schein gibt es keine Daten!

      Ich wollte ja mal so was vor dem EU Gerichtshof austragen!

      Der Fahrtschreiber oder Digi oder für die kleinen zwischen 2,8 und 3,5 to das Fahrtenbuch ist eine reine Aufzeichnung der Arbeitszeit und Fahrzeit öaut EU und nicht einen Nachweis wer zur welchen Zeit das Fahrzeug gelenkt hat!

      Seit der Michel 2006 das Gesetz ratifiziert hat ist aus die Maus!

      Da meinte mal einer von der Polizei, dann müssen wir mal eine härte Gangart machen!

      Das könnt ihr haben war mein Kommentar!

      Deine Kollegen werden sich bedanken wenn ich jeden Tag 50-100 Anzeigen auf gebe die das Durchfahrtsverbot missachten!

      Habe dann eben eine Treppenanlage in Italien 4 Wochen nicht verladen lassen und der arme Mann konnte nicht weiter bauen!

      Kumpel hat mir gesagt, der hat getobt! Was will er wenn schon genug Gewicht drauf ist auf den LKWs und es war ja vermutlich ein schwarzes Geschäft!

      Man kennt sich eben, wenn ich zum und vom Platz komme muss ich direkt in Sichtfeld von der Wache anhalten.

      Gurt kenne ich nicht, da grinse ich noch, genau wie wenn von der A 10 kommt ein Bild und Fahrer nicht angeschnallt!

      Gegen Zeugengeld war ich auch schon beim Richter wegen Zeugenaussage wer den LKW gelenkt hat und er war genau soweit wie vorher!

      Diese Spielchen mache ich schon 42 Jahre nun wenn wir das Leichtkraftrad mit bei nehmen schon 44!

      Ist nichts was gegen ein Gesetz verstößt!

      In einem Bananenstaat wo der eine wegen Steuerhinterziehung in Bau muss und der andere nicht(beide aus dem Tennis) kann man nur so handeln!



      Achso mit deinem Link Lasi.biz mit dem Herrn Lorenz habe ich auch schon gefachsimpelt und dann wusste er nicht mehr weiter mit dem Granit zu sichern!
    • OK


      Verstoß Foto -> Kennzeichen wird bekannt

      Halteranschreiben als Zeuge (ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen, Strafandrohung bei nichtbefolgen ( Verwandschaft lassen wir mal vor ))

      Zeuge äußert sich, gibt Daten heraus ( wozu er als Zeuge nach verschiedenen Gesetzen verpflichtet ist ) Betroffener ermittelt. Die Herausgabe der Daten ist rechtlich geregelt, der Zeuge bzw. Unternehmer muss die Daten den zust. Behörden herausgeben !

      oder Zeuge gibt Daten nicht heraus Sache geht zum örtl zust. Amtsrichter und der erlässt einen Durchsuchungsbeschluss für alle Geschäftsräume, Datenträger und Datenspeicherorte des Unternehmens.

      Folgt keine freiwillige Herausgabe der Daten erfolgt die Sicherstellung aller Datenträger ( auch PC ) wenn das Unternehmen nicht arbeitsfähig ist folgt ..........................................

      Ach so. Die Durchsuchung erfolgt auch in Abwesenheit von Firmenangehörigen.

      So nen DUSU-Befehl hatte ich schon aus Bayern in der Hand 8|

      Also der schuldige Fahrer nach so einer Aktion möchte ich nicht sein.


      Ach so,


      sollte die Zeugnisverweigerung Deines Arbeitgebers nicht rechtens sein, dann hätte er möglicherweise mit entsprechender Geldbuße zu rechnen.

      empfehlenswerte Lektüre:

      OWIG,
      STPO
      Fahrpersonalvorschriften


      Ach so, ich will nicht persönlich werden, hab ja kein Problem mit Dir


      stell mal Deine Frage passend in Form gebracht im Verkehrsportal.de.

      da erhälst Du von Mitarbeitern verschiedener Behörden sowie auch eigelesenen Normalbürgern, auch Kraftfahrern, die selbe Antwort.



      Sei froh, Glück gehabt ( und nen nicht fähigen Gegenüber) und Strich drunter

      sollten wir uns irgendwo mal sehen gibts n Bier :thumbsup:

      Dresden, am 16.06. ist sicher zu weit :whistling:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stahltrucker ()

    • Von meinen Fahrern hat nie einer eine Abstandskontrolle auch von Bayern bezahlt!

      Selbst nach einer Anzeige wegen nicht aushändigen der Tachoscheibe wurde eingestellt! Tachoscheibe nach EU Recht ist eine Aufzeichnung für Fahrzeit und Pause!

      Man nehme sich ein RA der als Dozent die Frischlinge traniert und so läuft es!

      Wenn er dann noch 20 Jahre als Richter am Buckel hat läuft es wie geschmiert, denn dieser kennt die Verfahrensfehler!

      Dann Durchsuchung nur diese Räume die der Firma gehören! Sollte sich mal einer wagen in mein Büro zu gehen!

      Habe die Spielchen alle durch!

      ES dauert 3-6 Wochen bis das erste Schreiben beim Halter landet!

      Nach 2-3 Wochen kommt die Erinnerung!

      Dann schreibt der RA und bittet um Akteneinsicht und dann wird die Bußgeldstelle nervös!

      RA bekommt die Akten und schon sind rund 11 Wochen rum!

      Lass sie doch dann einen Durchsuchungsbeschluss erwirken! Wenn der Fahrer den Bußgeldbescheid oder ein Schreiben das er beschuldigt wird vor Ablauf der 13 Woche nicht hat ist Pustekuchen!

      Es wird doch der Fehler begangen von der Bußgeldstelle!

      Entweder ich höre den Halter als Fahrer oder als Zeugen, beides was diese machen geht nicht! Rechtsfehler und die gehen nicht!

      Ich habe nichts dagegen wenn sofort Kasse, aber gegen heimtückische Abzocke!
    • Moin,
      grundsätzlich beginnt die Verjährung mit dem Tag des Verstosses und beträgt 3 Monate -SOLANGE kein (!) Bussgeldbescheid ergangen ist.
      In diesem Fall, so habe ich es verstanden, kam nach 2 Monaten ein (vermutlich) Anhörungsbogen oder was auch immer, per normaler Post. Dieser kann ja auch, durch nicht durch den EMpfänger zu vertretende Umstände, verloren gegangen sein-oder, weil nicht speziell gekennzeichnet (Werbepost etc), direkt entsorgt worden sein.
      Sprich, er hat diesen evtl. nie erhalten.
      Die versendende Stelle muss dann den Nachweis führen, dass der Brief zugegangen ist. Als nächstes käme dann die "Zustellungsurkunde" - und wenn die, speziell in diesem Fall, erst nach 3 Monaten und einem Tag zur Kenntnis gegeben wird - ist die Sache verjährt. Thema erledigt.
    • scs6862 schrieb:

      Moin,
      grundsätzlich beginnt die Verjährung mit dem Tag des Verstosses und beträgt 3 Monate -SOLANGE kein (!) Bussgeldbescheid ergangen ist.
      In diesem Fall, so habe ich es verstanden, kam nach 2 Monaten ein (vermutlich) Anhörungsbogen oder was auch immer, per normaler Post. Dieser kann ja auch, durch nicht durch den EMpfänger zu vertretende Umstände, verloren gegangen sein-oder, weil nicht speziell gekennzeichnet (Werbepost etc), direkt entsorgt worden sein.
      Sprich, er hat diesen evtl. nie erhalten.
      Die versendende Stelle muss dann den Nachweis führen, dass der Brief zugegangen ist. Als nächstes käme dann die "Zustellungsurkunde" - und wenn die, speziell in diesem Fall, erst nach 3 Monaten und einem Tag zur Kenntnis gegeben wird - ist die Sache verjährt. Thema erledigt.

      Moin, das sagst du alles so!

      nicht 3 Monate sondern 13 Wochen!

      Die versuchen alles heute!

      Polizei schrieb 12.7.11 Tat verjährt! Buß gibt keine Ruhe!





      Buß

      Polizei
      9.6.11
      Bitte Fahrzeugführer zu ermitteln. Per Telefon Täter mitteilen, damit Unterbrechungshandlung durchgeführt werden kann







      Buß

      Polizei
      12.7.11 = Tat bereits verjährt
      Bitte um Erledigung Ziffer 3 (Täter ermitteln)





      Buß

      G.U.
      26.5.11
      Verlangt Schaublatt, falls nicht, dann „Zwangsverfahren“ angewandt (richtig: Durchsuchung und Beschlagnahme)

      Gucks du!





      Anhörungsbogen (siehe Ziff 5): Kein Tatverdacht – ist aber keine i.S. Gesetz.
      Wenn aber wirksam: Verjährung dann am 17.9.11. [1] – aber Bußgeldbescheid ist am 23.9.11 erlassen worden, dann Verjährung am 17.9.11(es kommt auf den Erlass an, nicht auf die Zustellung, wenn nicht länger als 2 Wochen Zutellung nach Erlass)






      [
    • Moin,
      ich denke, jeder Fall - na ja, fast jeder - ist etwas anders als der andere. Und den Faktor "Mensch" sollte man auch nicht unterschätzen ;( .
      Unterm Strich entscheidet die Vorgehensweise über die Verjährung. Und hierzu findet sich im Verkehrsportal - hatte hier schon mal jemand erwähnt - sinngem. folgender Hinweis:
      Wird ein Anhörungsbogen durch ein Ordnungsamt an eine Person verschickt, die auch Halter/Fahrer des KFZ ist/war UND wird diese Person direkt "beschuldigt", einen Verstoss begangen zu haben, so hemmt dieser Abogen ab Datum der Erstellung die Verjährung. Hierbei ist es wurscht, ob der "Beschuldigte" angibt, den Abogen nicht erhalten zu haben. :cursing: Dazu müsste Schnittlauch aber mit dem roten Tischtennis-Schläger gewedelt haben.
      ABER :thumbsup: , wie vermutlich im vorliegenden Fall, wird der Abogen erst an eine Firma (GmbH etc.) zwecks Fahrerfeststellung etc verschickt - also nix gewedelt -, ist die Verjährung NICHT gehemmt :D . Firma bekommt Frist und evtl. Drohung, benennt innerhalb der Frist den Reiter und ist erstmal aus dem Schneider. Reiter bekommt nun Post - oder eben auch nicht :rolleyes: - und wenn es terminlich passt, ist der Reiter nach 3 Monaten auch aus dem Schneider.
      Und gehört Mutti der Betrieb und Vatti fährt, braucht Mutti gar nix sagen - da können sie drohen wie sie wollen.
      Letztlich aber immer ein Fall für den Fachanwalt für Verkehrsrecht (und die hoffentlich abgeschlossene Verkehrsrechtschutz) :thumbsup: