Abstandsmessung

    • Abstandsmessung

      Habe einen Anhörungsbogen bezüglich Abstandsmessung erhalten. ;( Was ich mir eigentlich nicht erklären kann ?( . Und erinnern kann ich mich auch nicht daran da es am 1.2.12 passiert sein soll. Auf der Strecke stehen sie jeden Tag mind an 2 Stellen. In diesen Bogen steht nur drinn das der Abstand unterschritten war, aber nicht um wieviel und ein Foto oÄ ist auch nicht dabei.
      Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten? Einspruch und Anwalt oder zugeben? Bin froh das mein PPunktekonto leer ist und jetzt das. :cursing:
    • michael v6 schrieb:

      Habe einen Anhörungsbogen bezüglich Abstandsmessung erhalten. ;( Was ich mir eigentlich nicht erklären kann ?( . Und erinnern kann ich mich auch nicht daran da es am 1.2.12 passiert sein soll. Auf der Strecke stehen sie jeden Tag mind an 2 Stellen. In diesen Bogen steht nur drinn das der Abstand unterschritten war, aber nicht um wieviel und ein Foto oÄ ist auch nicht dabei.
      Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten? Einspruch und Anwalt oder zugeben? Bin froh das mein PPunktekonto leer ist und jetzt das. :cursing:
      Wenn du Rechtsschutz hast, ab zum Anwalt und Akteneinsicht!
    • hatte ich auch mal bekommen, stand nur drin abstandsmessung auf der A2 da und dann, anhörung oder schriftlich äussern...! das hab ich gemacht, und nach ein paar wochen kam dann ein beweissfoto mit rasterfeld!
      konnt mich da nicht rausreden, mein volvo war gut getroffen, leider nur in s/w 8| :huh:
      das geld war nicht so schlimm was ich gezahlt habe, aber der punkt...
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • ... wenn's bei Dir um die Ecke ist hilft vielleicht auch hinfahren und reden.

      Hat ein Kollege mal gemacht. Bei uns stehen die immer kurz vor einem Autobahnkreuz wo von links alles rüberzieht nach rechts - fast unmöglich da den Abstand einzuhalten.

      Filmchen ansehen, zu geringen Abstand zugeben, um Verständnis bitten und versuchen zu relativieren, Geldstrafe annehmen und versuchen aus den Punkten herauszukommen - manchmal funktioniert's.

      Wenn's eindeutig und auf grader langer Strecke ist haste kaum ne Chance aus der Nummer ruas zu kommen.
    • Anhörung kommt mit einfacher Post, so was wandert automatisch in Ablage P.
      Sollen die Herren mir doch einen Hausbesuch abstatten, kostet hinterher auch keinen Cent mehr, und wenn du Glück hast, ist die ganze Sache bisdahin verjährt. Hatte ich jetzt schon des öfteren... :)
      2 Monate hast du schon, fehlt eigentlich nur noch einer, schau einfach mal wie schnell die Mühlen der Justiz mahlen können
    • Es wird regelmäßig der FAhrzeughalter angeschrieben. Dieser ist als Zeuge zur wahrheitsgemäßen Aussagen verpflichtet und muss die Daten des Kontrollgerätes rausrücken.


      Aslo rauskommen tust Du eigentlich nicht.


      Lass Deinen Chef als Zeugen die Bilder und Abstandsdaten anfordern.

      Wenn Du bereits den Anhörbogen hast, ist Dein Chef schon als Zeuge tätig geworden, hat Dich benannt bzw. sogar Daten übermittelt.
    • Stranger schrieb:

      Anhörung kommt mit einfacher Post, so was wandert automatisch in Ablage P.
      Sollen die Herren mir doch einen Hausbesuch abstatten, kostet hinterher auch keinen Cent mehr, und wenn du Glück hast, ist die ganze Sache bisdahin verjährt. Hatte ich jetzt schon des öfteren... :)
      2 Monate hast du schon, fehlt eigentlich nur noch einer, schau einfach mal wie schnell die Mühlen der Justiz mahlen können

      Mit der Verjährung musst du vorsichtig sein heut zu Tage, prozesse noch mit denen vom Münsterland und diesen Monat wieder einen Termin!

      Werde Krankmeldung schicken das wieder 3-4 Monate verstreichen, aber erst 30 Minuten vor der Verhandlung das die Grünen ihre Freizeit umsonst geopfert haben! Es muss den Staat richtig Geld kosten!

      Aber wie der Stahlkutscher schreibt so Leute braucht das Land und sie können die Daumenschrauben immer mehr anziehen!

      Ich war 1964 als Junge mit einem aus unserem Ort in Kahl Sand holen. 1 und 3 Tour haben sie aufgeladen und natürlich in Neuhof kam die Kelle von einm Grünen mit Krad!

      Hat nicht lange gedauert, da flog der grüne im hohen Bogen ins Gras! Vor solchen Fahrern habe ich den Hut gezogen und auch den Hölländern die den Schluchtizöllner gleich eine gewuchtet haben wenn sie frech geworden sind! :thumbsup:

      Was die heut zu Tage treiben, ist reine Abocke, das hat nichts mit verkehrssicherheit zu tun!
    • @ Grani


      dummerweise steht irgendwo in dicken Wälzern geschrieben
      , wie die Fristen und wie zu verfahren ist.
      dummerweise sollte man das auch als Kutscher wissen und ein Teil wird in der Ausbildung als BKF auch gelehrt !

      Wenn Du es schaffst, die Verhandlung durch Krankmeldungen rauszuzögern, wird der Richter irgendwann ein Gutachten anstrengen.
      Wirst Du kraft seiner Wassersuppe ( andere nennen es Gesetz ) für verhandlungsfähig erklärt musst Du erscheinen oder es wird in Abwesenheit verhandelt.
      Wirst Du dann verurteilt, erhällst Du auch die Rechnung für umsonst angereiste GRÜNE


      Ach so, ich glaube Du meinst, was ich schreibe stimmt nicht ganz, aber es ist nachlesbar.

      Stichwort Verjährung:


      sobald der Sachbearbeiter die Anhörung des tats. Betroffenen anordnet ist die Verjährung unterbrochen bzw., die 3 Monatsfrist beginnt neu.
      sobald die Sache bei Gericht liegt, ruht die Verjährung 8|

      und jetzt [Blockierte Grafik: http://wuerziworld.de/Smilies/lv/lv17.gif] [Blockierte Grafik: http://wuerziworld.de/Smilies/lv/lv8.gif]
    • stahltrucker schrieb:

      @ Grani


      dummerweise steht irgendwo in dicken Wälzern geschrieben
      , wie die Fristen und wie zu verfahren ist.
      dummerweise sollte man das auch als Kutscher wissen und ein Teil wird in der Ausbildung als BKF auch gelehrt !

      Wenn Du es schaffst, die Verhandlung durch Krankmeldungen rauszuzögern, wird der Richter irgendwann ein Gutachten anstrengen.
      Wirst Du kraft seiner Wassersuppe ( andere nennen es Gesetz ) für verhandlungsfähig erklärt musst Du erscheinen oder es wird in Abwesenheit verhandelt.
      Wirst Du dann verurteilt, erhällst Du auch die Rechnung für umsonst angereiste GRÜNE


      Ach so, ich glaube Du meinst, was ich schreibe stimmt nicht ganz, aber es ist nachlesbar.

      Stichwort Verjährung:


      sobald der Sachbearbeiter die Anhörung des tats. Betroffenen anordnet ist die Verjährung unterbrochen bzw., die 3 Monatsfrist beginnt neu.
      sobald die Sache bei Gericht liegt, ruht die Verjährung 8|

      und jetzt [Blockierte Grafik: http://wuerziworld.de/Smilies/lv/lv17.gif] [Blockierte Grafik: http://wuerziworld.de/Smilies/lv/lv8.gif]



      @Stahltrucker wer erzählt dir denn solche Märchen?

      Nimm zur Kenntnis, Punkt 1.) Bundesdeutsches Rechts von der BRD und nicht von der DDR!

      Punkt 2.) erhält der Schnittlauch keine Anfahrt noch Spesen, weil die Verhandlung immer in seinem Zuständigbereich fällt!

      Die Spielchen haben wir schon gemacht da hast dem Erich noch mit dem Fähnchen gewinkt!

      Die Verjährung beginnt wenn der Anhörungbögen im Briefkasten liegt,(dem Beschuldigten muss sie nicht ausgehändigt werden!)

      Da gibt es aber auch wieder Tricks wie man noch was retten kann!

      Dann wie Stranger geschrieben hat, meist gehen 2 Monate ins Land bis die Fahrerermittlung in Auftrag geben wird!

      Bei uns darf zur Fahrerermittlung keine Polizei mehr zum Beschuldigten geschickt werden, wenn eine Komune blitzt!

      Kommt ein Schreiben mal solle am Amt vorsprechen, was man nicht muss genau so wenig wenn die Polizei schreibt inm Revier vorbei zu kommen!

      Nur dem Staatsanwalt ist folge zu leisten oder Richter!

      So, ist der Halter nicht der Fahrer und der Fahrer steht im bestimmten Verwandtschaftsverhältnis, braucht er keine Angaben zu machen, wir haben einen Rechtsstaat und keinen Verbrecherstaat obwohl sie sich manchmal so verhalten!

      Dann hat jeder vernünftige Mensch einen Rechtsschutz und ich zahle 1350 € im Jahr bei jährlicher Zahlung und damit sind Gerichtskosten und Gutachterkosten usw. abgedeckt!

      Du kannst soviel lesen wie du willst in deinen Büchern, würdest du Grundsatzurteile lesen von den Oberlandesgerichten, würdest du die Sache mit anderen Augen sehen!

      Dann hatte ich gemeint mit Dir, wenn alle ja und Amen sagen wie du schreibst sind die Rechtsanwälte arbeitslos!

      Ich mache es mit jeder Anzeige so, Einspruch, ansetzen der Gerichtsverhandlung und 30 Minuten vor der Verhandlung, entweder Einspruch zurück oder Krank!

      Ist die Verhandlung vor Ort, spaziere ich in das Gericht wenn sie alle versammelt sind und gebe bekannt das ich den Einspruch zurück ziehe, was ist da verwerfliches dran! Rein gar nichts! Ich kann mir auch noch die Ansicht des Richters anhören und wenn der schlecht gestimmt ist, während der Verhandlung den Einspruch zurück nehmen!

      Wichtig ist, ich habe die Leute beschäftigt!

      Meinst warum du heute die Gelegenheit hast bei einem Fahrverbot, innerhalb von 4 Monate kannst aussuchen wann du das Papier abgibst!

      Alleine dadurch weil wie ich oben beschrieben habe,dass man das abgeben verzögern konnte! Mit gleichem Erlass kam dann aber das die Punkte wenn es welche gibt auf den Datum zurück datiert werden wo die Owi begangen wurde! Man konnte auch noch so taktieren wenn es um ein halbes Jahr ging bei Punkten das diese gelöscht waren!

      Also im Westen haben wir noch einen Polizeistaat, wenn eure das im Osten so handhaben und ihr das mit euch machen lasst, selbst Schuld.

      Hat mal zwischen Weihnachten und Neujahr von einem Fahrer sein Kumpel gefahren und in der 60 er mit 92 gebliztzt worden!

      Da es bei Vacha 2 Orte gibt mit dem gleichen Namen, habe ich den Fahrer nach 2 Monaten benannt aber mit dem anderen Ort!

      Da rief die Polizei von Bad Salzungen an und ja da wohnt er nicht! Ist das meine Schuld?

      Ja da müsste der Halter bezahlen, habe ich nur gefragt welches Recht zur Zeit gilt, DDR oder BRD!

      Es gibt eben nur im Park und Halteverbot das der Halter dann bezahlt!

      Warum???? Schlaue wurden nie die Kosten bezahlen wenn sie einen abgeschleppt haben. Schwager hat gefahren, Name geht sie nichts an!

      Ich habe generell was gegen Abzocke, Pissnelken bei der Polizei, (können meinetwegen ihre Gattung kontrolieren)und Polisten die meinen sie wären die Größten. Habe 3 Kumpel die auch bei der Truppe sind, aber die haben eine vernünftige Einstellung, was mut das mut, aber nicht mehr!

      Der eine ist Revierleiter in Nordhessen und hat im Feriencentrum dem anderen Kumpel geholfen, Kannthölzer klauen! :thumbsup: :thumbsup:
    • @Stranger, wirft dir die ermittelte Polizei einen Anhörungsbogen in Briefkasten, könnte die Verjährung unterbrochen sein!

      Guckst du! 30.03.11 war die Abstandskontrolle!

      Anmerkung: Wenn Anhörungsbogen vom 17.5.11 wirksam wäre, dann wäre Verjährung eingetreten am 17.9.11. Die Durchsuchung ist keine Unterbrechung, weil nicht gegen Herrn ...... Bußgeldbescheid erlassen am: 23.9.11.

      Daher auch dann Verjährung eingetreten.