Die zukünftige Förderung der Agentur für Arbeit als Ersatz für die Ich-AG sieht einen Zweistufenplan und eine Maximalförderung für einen Zeitraum von 18 Monaten vor:
In den ersten neun Monaten erhalten Existenzgründer das Arbeitslosengeld I (Alg I) und zusätzlich 300,00 € pauschal als Zuschuss zur Sozialversicherung. Im Anschluss daran kann die Agentur für Arbeit eine Pauschale in Höhe von 300,00 € monatlich genehmigen, wenn das Geschäftsmodell solide ist. Die bisherigen Fördermittel aus Ich AG und Überbrückungsgeld laufen Ende Juni bzw. Ende August 2006 aus. Der Anspruch innerhalb der ersten neun Monate ergibt sich aus dem Anspruch auf Alg I. Nach Ablauf dieser neun Monate wird das Geschäftsmodelll der Existenzgründung erneut auf den Prüfstand gestellt. Die Genehmigung der weiteren Förderung in Höhe der Pauschale von 300,00 € liegt dann im Ermessen der Arbeitsagentur. Insgesamt sollen diese Fördermittel nur fliessen, wenn von einem erfolgversprechenden Geschäftsmodell die Rede ist. Anschlussförderngen kurz vor Ablauf des eigentlichen Anspruches auf Alg I und damit eine künstliche Verlängerung der Leistungen sollen mittels Anrechnung und Fristen ausgeräumt werden. (Quelle: FTD vom 17. Mai 2006 - ftd.de/ich-ag)
In den ersten neun Monaten erhalten Existenzgründer das Arbeitslosengeld I (Alg I) und zusätzlich 300,00 € pauschal als Zuschuss zur Sozialversicherung. Im Anschluss daran kann die Agentur für Arbeit eine Pauschale in Höhe von 300,00 € monatlich genehmigen, wenn das Geschäftsmodell solide ist. Die bisherigen Fördermittel aus Ich AG und Überbrückungsgeld laufen Ende Juni bzw. Ende August 2006 aus. Der Anspruch innerhalb der ersten neun Monate ergibt sich aus dem Anspruch auf Alg I. Nach Ablauf dieser neun Monate wird das Geschäftsmodelll der Existenzgründung erneut auf den Prüfstand gestellt. Die Genehmigung der weiteren Förderung in Höhe der Pauschale von 300,00 € liegt dann im Ermessen der Arbeitsagentur. Insgesamt sollen diese Fördermittel nur fliessen, wenn von einem erfolgversprechenden Geschäftsmodell die Rede ist. Anschlussförderngen kurz vor Ablauf des eigentlichen Anspruches auf Alg I und damit eine künstliche Verlängerung der Leistungen sollen mittels Anrechnung und Fristen ausgeräumt werden. (Quelle: FTD vom 17. Mai 2006 - ftd.de/ich-ag)
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