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moin, Oberfranke,
das passiert auch bei Tankkartenkaution wenn die Tankkartenfirma in die Insolvenz geht.
Mit der Kaution haben die Herren schon ihre Gehälter bezahlt. -
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Noch ein Grund der gegen das Langzeitmieten spricht.
Ich würde es aber auch ruhig auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Wozu war die Kauton da, nämlich als Sicherheit für Zalhlungsausfall und wenn die Mietzahlung nun auch zwei Monate ausfällt hat die Kaution ihren ursprünglichen Zweck erfüllt.
Laufende Verträge können nur mit einem neuen Vertragspartner weiterlaufen wenn ich dazu mein Einverständnis gebe und das würde ich erst geben wenn die Frage der Kaution geklärt ist. -
Ich mag mich täuschen, ist es Rechtlich nicht festgelegt das Kautionshinterlegungen nicht zum Firmenkapital gehören und ergo nicht angetastet werden dürfen solange der Kunde seine Miete zahlt oder der Mietvertrag aufgelöst wird?(Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!) -
Laut BGB ja, aber im HGB ist ja vieles anders....Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],
Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... -
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Moin.Hab auch bei denen gemietet. Allerdings nicht mit Barkaution,sondern über Bankbürgschaft. Und die Wartung lief über den Insoverwalter, der bestätigt das Werkstattangebot und hält dann den Kopf dafür hin.... weiter, weiter ins Verderben, wir müssen leben, bis wir sterben...
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Original von furchenzieher
Moin.Hab auch bei denen gemietet. Allerdings nicht mit Barkaution,sondern über Bankbürgschaft. Und die Wartung lief über den Insoverwalter, der bestätigt das Werkstattangebot und hält dann den Kopf dafür hin.
Kann das zu 100% bestätigen. Haben aber nur Auflieger gemietet. Insoverwalter recht kooperativ, wenn es um Kühlmaschinen-Reparaturen geht. Bei Verschleißreparaturen muss man ein bisschen mit ihm reden, dann geht das. -
Original von furchenzieher
Moin.Hab auch bei denen gemietet. Allerdings nicht mit Barkaution,sondern über Bankbürgschaft. Und die Wartung lief über den Insoverwalter, der bestätigt das Werkstattangebot und hält dann den Kopf dafür hin.
Da ist die teure Bankbürgschaft wieder ein Vorteil.
Hatte 1998 mal bei TCH 3 Monate gemietet. Scheck und dieser wurde nach der Rückgabe vernichtet. So was wird es heute nicht mehr geben. -
Also ich konnte jetzt so spontan im HGB nix über kaution finden. Frag mich allerdings warum im HGB die verwendung einer kaution so völlig anders geregelt sein sollte als im BGB. Der zweck ist nun mal der gleiche. Ob von Privat an geschäft oder geschäft an geschäft. Es ist und bleibt eine Sicherheitsleistung die wieder zurück gezahlt werden muss wenn der Fall für den sie bestimmt ist nicht eintritt !
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