40 to fahren ohne Fahrerkarte...?

    • 40 to fahren ohne Fahrerkarte...?

      Hallöle,

      mal eine spezielle Frage. Aber nich wiehern!! :D

      Also ich hab da so einen speziellen "Kollegen" der meint meinen zu müssen, weil er vor 30 Jahren mal einen LKW-Führerschein gemacht und damals bei der Wunderwehr bewegt hat, könne er ja demnächst auch mal meinen LKW fahren. So rein privat, versteht sich. Weil er das ja "kann".
      Das macht er natürlich definitiv nicht, weil der auf "meinem" Bock nix zu suchen hat. Ausserdem hat er auch keine Fahrerkarte und weiß wahrscheinlich auch gar nicht, was das ist. :) Dennoch mal die Frage in die Runde, was die Rennleitung in einem solchen Fall, privates fahren eines gewerblichen 40 to ohne Fahrerkarte (und natürlich ohne Erlaubnis meines Arbeitgebers) unternehmen würde. Sprich was würde uns beiden bei einer Kontrolle oder im Falle eines Unfalles strafrechtlich drohen?
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      * Fanclub Franz Meersdonk *

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    • RE: 40 to fahren ohne Fahrerkarte...?

      Original von In weiter Ferne so nah
      Dennoch mal die Frage in die Runde, was die Rennleitung in einem solchen Fall, privates fahren eines gewerblichen 40 to ohne Fahrerkarte (und natürlich ohne Erlaubnis meines Arbeitgebers) unternehmen würde. Sprich was würde uns beiden bei einer Kontrolle oder im Falle eines Unfalles strafrechtlich drohen?


      Sein alter Klasse 2-FS gilt natürlich weiter, sofern er die Gesundheitskontrolle ab dem fünfzigsten Lebensjahr absolviert hat und der Führerschein in einen Karten-FS getauscht wurde.
      Wenn nicht, habt ihr beide die Ar...-Karte in Platin gezogen.
      Dann ist es nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der alte 2er ist dann ohnehin abgelaufen und kann mit neuer Klasse CE nur durch eine komplett neue Fahrprüfung erworben werden. Du als Fz-Halter bist natürlich ebenfalls fällig, da du die Fahrt erlaubt hast.
      Ansonsten interessiert das die Rennleitung nicht die Bohne, solange die Fahrt nicht gewerblich ist.
      Dreh- und Angelpunkt ist hier eben die gültige Fahrerlaubnis, d.h. Gesundheitsprüfung ab dem 50. Lebensjahr.
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Original von tomdiesel
      @ Xarrion: alter holzfreund genau darauf wollte ich hinaus. mit paar zwanzig vom bund raus plus 30 jahre also über fünfig jahre alt das männlein...


      Naja, dann mußt du das aber auch schreiben.
      Der Weit-und-Fernschreiber kennt sich ja offenbar in der Materie nicht so aus. Sonst hätte er seine Frage ja nicht gestellt.

      P.S. Ich muß immer noch über deine Bemerkung mit der Modellbauhölle schmunzeln. ;)
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      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • RE: 40 to fahren ohne Fahrerkarte...?

      Original von xarrion
      Original von In weiter Ferne so nah
      Dennoch mal die Frage in die Runde, was die Rennleitung in einem solchen Fall, privates fahren eines gewerblichen 40 to ohne Fahrerkarte (und natürlich ohne Erlaubnis meines Arbeitgebers) unternehmen würde. Sprich was würde uns beiden bei einer Kontrolle oder im Falle eines Unfalles strafrechtlich drohen?


      Sein alter Klasse 2-FS gilt natürlich weiter, sofern er die Gesundheitskontrolle ab dem fünfzigsten Lebensjahr absolviert hat und der Führerschein in einen Karten-FS getauscht wurde.
      Wenn nicht, habt ihr beide die Ar...-Karte in Platin gezogen.
      Dann ist es nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der alte 2er ist dann ohnehin abgelaufen und kann mit neuer Klasse CE nur durch eine komplett neue Fahrprüfung erworben werden. Du als Fz-Halter bist natürlich ebenfalls fällig, da du die Fahrt erlaubt hast.
      Ansonsten interessiert das die Rennleitung nicht die Bohne, solange die Fahrt nicht gewerblich ist.Dreh- und Angelpunkt ist hier eben die gültige Fahrerlaubnis, d.h. Gesundheitsprüfung ab dem 50. Lebensjahr.


      Mein Freund Xarrion, das war bis die Fahrerkarte eingeführt wurde!

      Seit dem gibt es keine Privatfahrten über 7,5 mehr!! Ich hätte sie auch noch gerne!!

      Es geht eben nur mit der Umstelleung und wenn Kollege in eine Kontrolle kommt und macht keine hieb und stich fähige Aussage dann kostet es Geld den Halter oder Mieter!!

      gucks du!

      Privatfahrten mit LKW bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t sind von der Pflicht zum Betreiben eines EG-Kontrollgerätes befreit (z.B. privater Umzug).

      Bei analogen Kontrollgeräten bräuchte auch kein Schaublatt eingelegt zu werden, die Verleiher haben dies aber trotzdem verlangt, allerdings waren (sind) bei diesen Aufzeichnungen die Lenk- und Ruhezeiten unerheblich. hier ging es wohl eher um gefahrene Kilometer, Nachweis der Nutzungszeit und darum, eventuelle Geschwindigkeitsverstöße nachvollziehen zu können, falls so ein LKW mal geblitzt wurde. Anhand der Tachoscheiben konnte dann die Verleihfirma nachweisen, wer gefahren ist.

      Beim digitalen Tachograph gibt es ja nu nicht die Möglichkeit, ohne Aufzeichnungen zu fahren, da hier im Gerät immer die entsprechenden Daten gespeichert werden, egal, ob eine Fahrerkarte gesteckt wurde oder nicht.
      Auch der Kraftfahrer, der eine Fahrerkarte besitzt, muss diese nicht benutzen, wenn er Privat unterwegs ist.

      Es ist allerdings darauf zu achten, dass der digitale Tacho vor Beginn der Fahrt auf "OUT" eingestellt ist.


      Was muss eigentlich bei Privatfahrten mit Firmenfahrzeugen alles beachtet werden?

      > Die private Nutzung des Fahzeuges muss über die Lohnsteuer besteuert werden!
      >> Dies wird im folgenden Gesetz geregelt: § 8 Abs. 2 i.V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz [EStG]

      > Die nutzung eines Fahrtenbuches ist Notwendig!


      Wie komme ich um die Versteuerung?
      Ganz einfach, wenn Sie sich für einem Umzug von Ihrer Firma einen LKW ausleihen, dann muss Ihenen Ihr Chef eine Rechnung zum allgemein üblichen Tarif austellen.
      In diesem Fall müssen Sie Fahrzeugnutzung nicht über die Lohnsteuer versteuern.
    • Xarrion,

      mit der nicht vorhandenen Fahrerlaubnis hast du Recht, damit nicht:

      Du als Fz-Halter bist natürlich ebenfalls fällig, da du die Fahrt erlaubt hast.
      Ansonsten interessiert das die Rennleitung nicht die Bohne, solange die Fahrt nicht gewerblich ist.


      Der Weitnahe ist nicht der Halter, bekommt aber trotzdem nicht nur vom Arbeitgeber einen verbraten.

      Inzwischen interessiert es die Rennleitung sehr wohl, da Privatfahrten für Fahrzeuge über 7,5To mit Fahrzeugen, welche zum gewerblichen Gütertransport ausgelegt sind, nicht vorgesehen und daher ohne Karte nicht erlaubt sind.
    • Original von gelöschter User 4
      Der Weitnahe ist nicht der Halter, bekommt aber trotzdem nicht nur vom Arbeitgeber einen verbraten.

      Inzwischen interessiert es die Rennleitung sehr wohl, da Privatfahrten für Fahrzeuge über 7,5To mit Fahrzeugen, welche zum gewerblichen Gütertransport ausgelegt sind, nicht vorgesehen und daher ohne Karte nicht erlaubt sind.


      Danke für die Info.
      Wußte ich gar nicht, daß Privatfahrten mit >7,5 To nicht zulässig sind.
      Naja, normalerweise fährt ja auch kaum einer privat mit dem LKW herum.
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      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Die Mietwagen mit 7,49to sind da nicht betroffen. Der Privatmensch, der sich so ein Ding für den Umzug mietet, hat wohl eher selten eine Fahrerkarte.

      Es steht auch nirgends, dass Privatfahrten über 7,5to verboten sind (sofern es der AG erlaubt), aber eben nur mit Karte. Wenn du dann Samstags damit einkaufen fährst, ist deine verlängerte Wochenendruhezeit im Eimer und bei einer Kontrolle hast du ein Problem.
    • RE: 40 to fahren ohne Fahrerkarte...?

      Original von xarrion
      Der alte 2er ist dann ohnehin abgelaufen und kann mit neuer Klasse CE nur durch eine komplett neue Fahrprüfung erworben werden.

      Das stimmt nicht. Früher war es so daß nach Ablauf zwei Jahre lang ohne Prüfung neuerteilt werden konnte, heute ist diese Befristung ganz aufgehoben und prüfungsfreie Neuerteilung ins Ermessen der Führerscheinstelle gelegt.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)