3G - Regeln für Fahrer

    • Fuchs schrieb:

      du hast mit sicherheit ein hohes fachwissen lieber ahnungslos, aber du mußt nicht zu allen deinen senf hinzugeben und sticheln, die frage im eingangsfred lautete wie wir es mit 3 g halten, thommy hat geschrieben das seine fahrer geimpft sind, ich habe geschrieben das ich mich an das gesetz halte ( auch geimpft) und da du keine mitarbeiter hast mußt du hier nichts zum besten geben oder hat es irgend etwas zu sache beigetragen ???
      Mhh finde ich nicht ganz richtig - ich finde du bist eher der der hier stichelt im sinne von. " Tja, habt Ihr alle pech !".
      Bei, Ahnungsloser und anderen wir sagen lediglich was die realität auf dem gesamtem Markt wiederspiegelt.
      Du, ich und paar andere hier können und werden nicht durch unseren "geimpften" fahrern etwas abfagen.
      Ggf. kannst du deine Preise ein wenig höher ansetzen als kleines bonus das du geimpft bist.
      Aber der Markt wird trotzdem zusammenbrechen. Spätestens wenn es die geliebte Butter, Bier, Brot, Spiel was auch immer nicht mehr gibt werden die meisten merken die fatal das ganze doch ist.
      In meinen Augen redest du das ganze hier ein wenig runter im sinne von "was solls- habt ihr pech".
      Ich finds ein schwieriges thema... und jemand den mund hier zu verbieten oder dergleichen, wo sind wir denn bitte jetzt angekommen?
      Wir sollten alle mal durchatmen da WIR ALLE BETROFFEN SIND .... und die situation für uns ALLE absolut fürn arsch ist!

      @Fuchs- hiermit möchte ich dich weder provozieren, noch eingreifen noch dergleiche.

      Schauen wir mal was die nächsten Stunden / Tage bringen und wie die praxis wird.
    • exmado,

      mich provoziert niemand, es gibt aber halt einfach gesetze und daran ist sich zu halten, den nur so ist ein zusammenleben möglich, das ist im privaten, im betrieblichen und im staatlichen so. passen dir die regeln im privaten nicht und du findest keinen konsenz mit deiner partnerin mußt du dich trennen, im betrieblichen dann mußt du dich von deinem arbeitgeber oder firma trennen, und gefallen dir die gesetze in deutschland nicht dann mußt du dich politisch organisieren, findest du in der demokratie mehrheiten kannst du etwas ändern und wenn du keine mehrheiten findest kannst du es nicht ändern und mußt es akzeptieren, so funktioniert nun mal das zusammenleben.
      wenn dir das alles nicht passt dann mußt du halt nach kuba oder nordkorea auswandern. aber einfach sagen, das gesetz ist unpraktikabel und ich halte mich einfach nicht daran ist meiner meinung nach eben falsch.
      meiner meinung nach müßten die Kunden eigentlich gar nichts machen, ahnungslos müßte sich vom frachtführer versichern und bestätigen lassen das das von ihm eingesetzte Fahrpersonal konform des infektionsschutzgesetzes beschäftigt ist, das ist doch genau so wie beim MiLoG. machte ahnungslos dies nicht und es kommt zu verspätungen da der Fahrer nicht konform arbeitet, würde ich als kunde ihm bei der auswahl seiner tu grobes organisationsverschulden unterstellen bzw. vorwerfen und entstehende Kosten weiterbelasten, da würde mich mal interessieren wie ein gericht entscheidet ?(

      sorry, ich will mich nicht streiten, denn ich weiß selber das es eigentlich unpraktikabel ist, aber trotzdem muß ich mich daran halten
    • Fuchs schrieb:

      meiner meinung nach müßten die Kunden eigentlich gar nichts machen, ahnungslos müßte sich vom frachtführer versichern und bestätigen lassen das das von ihm eingesetzte Fahrpersonal konform des infektionsschutzgesetzes beschäftigt ist, das ist doch genau so wie beim MiLoG. machte ahnungslos dies nicht und es kommt zu verspätungen da der Fahrer nicht konform arbeitet, würde ich als kunde ihm bei der auswahl seiner tu grobes organisationsverschulden unterstellen bzw. vorwerfen und entstehende Kosten weiterbelasten, da würde mich mal interessieren wie ein gericht entscheidet
      Ich habe mal den §28b Infektionsschutzgesetz angeschaut, um den es sich dreht:
      § 28b IfSG - Einzelnorm
      Ich habe kein Jurastudium, aber mein Fazit: Rein nach Gesetzeslage wird hier eine Phantomdiskussion geführt!
      Der Gesetzestext spricht von Beschäftigte. Wo von Besuchern und Testnachweis die Rede ist, bezieht sich das klar umrissen (Verweis auf §23 und 36 IfSG) auf Einrichtungen im Gesundheitswesen etc.
      Wie Externe wie Fahrer behandelt werden, liegt also im Ermessen bzw. im Hausrecht des Verladers oder Empfängers.
      Wenn sie den §28b IfSG analog oder schärfer auf Externe / Besucher anwenden, ergibt sich das nicht zwangsläufig aus dem Gesetz sondern ist ihre individuelle Ausübung des Hausrechts.
      Und ob der Sped. / Frachtführer diese Anforderungen erfüllt oder widerspricht und ggfs. eine Auftragsausführung zu diesen Bedingungen ablehnt, sind dann indivuelle vertragliche Vereinbarungen.
      Mit einem Gesetzesverstoß gegen den neuen §28b hat das aber nichts zu tun.

      So, jetzt könnt ihr mir gerne das Gegenteil nachweisen.
      Aber bitte ganz präzise mit Verweis auf seriöse Quellen und auf den Gesetzestext und nicht irgendwelches "Wischi-Waschi" aus zweiter/dritter Hand vom Hörensagen.
    • sorry ahnungslos, es ist mir müsig darüber zu diskutieren, du willst es nicht einhalten und ich akzeptiere es auch, so ist halt deine meinung, ich werde jetzt keine gestzestexte lesen, da ich mich jetzt auf meinen vierbeiner schwinge und wünsche dir noch einen schönen abend, lies noch paar für dich passende gesetzestexte, shoppen und essen gehen kannst du ja sicher nicht
    • Fuchs schrieb:

      sorry ahnungslos, es ist mir müsig darüber zu diskutieren, du willst es nicht einhalten und ich akzeptiere es auch, so ist halt deine meinung, ich werde jetzt keine gestzestexte lesen, da ich mich jetzt auf meinen vierbeiner schwinge und wünsche dir noch einen schönen abend, lies noch paar für dich passende gesetzestexte, shoppen und essen gehen kannst du ja sicher nicht
      So kann man auch aus der Nummer rauskommen, Gesetzesverstöße in den Raum stellen aber den Abflug machen wenn's ins Detail geht. ;)
      Dir auch einen schönen Abend auf dem Pferderücken! Ich gehe auf zwei Beinen spazieren :)
    • Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten und Arbeitgeber dürfen Transporte von mehreren Beschäftigten zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte nur durchführen, wenn sie geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen im Sinne des § 2...

      Stimmt, um den Satz zu verstehen braucht man kein Jurastudium.
      Ein angestellter Fahrer, egal ob von einer Fremdfirma oder nicht, ist doch ein Beschäftigter, oder? Ein Selbstfahrer ist sein eigener Arbeitgeber, oder? Beides ist im Absatz 1 mit den Anforderungen erwähnt.
      Ein Mensch, der Oma im Krankenhaus besucht, ist ein Besucher dieser Einrichtung, da er dort nicht Arbeitgeber ist noch beschäftigt ist.

      Sorry, das ist das hektische Suchen nach der Nadel im Heuhaufen bzw. nach einem Schlupfloch.
    • Und was heißt das jetzt? Muß sich der Chef nicht an die Regeln halten und hat einen Freibrief? Frage für einen Freund.

      Jungs, wir haben alle seit heute massive Probleme. Kunden drehen frei und es gibt keine Tests.

      Macht es doch nicht noch schwerer. Ich hatte jetzt in 2 Jahren 1 Woche Urlaub, da ich alles stornieren musste.

      Ich kann Corinna nicht mehr hören oder sehen.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Kipper-Spedition schrieb:

      Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten und Arbeitgeber dürfen Transporte von mehreren Beschäftigten zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte nur durchführen, wenn sie geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen im Sinne des § 2...

      Stimmt, um den Satz zu verstehen braucht man kein Jurastudium.
      Ein angestellter Fahrer, egal ob von einer Fremdfirma oder nicht, ist doch ein Beschäftigter, oder? Ein Selbstfahrer ist sein eigener Arbeitgeber, oder? Beides ist im Absatz 1 mit den Anforderungen erwähnt.
      Ein Mensch, der Oma im Krankenhaus besucht, ist ein Besucher dieser Einrichtung, da er dort nicht Arbeitgeber ist noch beschäftigt ist.

      Sorry, das ist das hektische Suchen nach der Nadel im Heuhaufen bzw. nach einem Schlupfloch.
      Nach nochmals Durchlesen des Gesetzestexts teile ich jetzt deine Meinung, dass Beschäftigte im Sinne des Gesetztes nicht nur die Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebs umfasst, sondern pauschal alle, auch externe.
      Und der Begriff Arbeitsstätte laut Arbeitsstättenverordnung schliesst das Freigelände mit ein.

      Also: Ich lag wohl falsch und nehme die Einschätzung "Phantomdiskussion" zurück!

      Zufällig habe ich gestern Abend aktuelle Daten zur Impfrate der erwachsenen Bevölkerung in der EU gesehen (Quelle: EU European Agency for Disease Prevention and Control)
      Polen 62%
      Rumänien 43%
      Bulgarien 29%
      Vermute beim Fahrpersonal aus diesen Haupttransporteursländern dürfte die Quote nicht exorbitant höher liegen.
      Die Teststationen hier in der Gegend haben in der Regel 8 bis 18 Uhr geöffnet, LKW Parkmöglichkeit eingeschränkt oder Fehlanzeige.
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:



      Zufällig habe ich gestern Abend aktuelle Daten zur Impfrate der erwachsenen Bevölkerung in der EU gesehen (Quelle: EU European Agency for Disease Prevention and Control)
      Polen 62%
      Rumänien 43%
      Bulgarien 29%
      Was läuft dann in Deutschland gerade falsch? Sachsen hat gestern die 1000er Inzidenz überschritten.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • @ thommy,

      ohne Worte... viele verstehen es noch immer nicht, warte mal noch 2 wochen ab.... da ist ohne handeln die zahl noch höher, da ist weihnachten die hölle los, unser mp macht sicher bald nahezu alles zu.... und viele suchen nach schlupflöchen beim testen ?(

      und wenn sich die immunisierungsquote nächstes jahr nicht ändert dann haben wir das gleich spiel, nur dann werden einfach viele branchen pleite gehen da das doch gar niemand mehr bezahlen kann...