§29 Autobetonpumpe

    • §29 Autobetonpumpe

      Hallo Gemeinde, ich bin Disponent bei eine Betonfirma im bereich der Autobetonpumpen.

      Es geht in diesem Fall um eine M52, diese ist im Landkreis SE (Segeberg) zugelassen.

      Nun mein Anliegen, die Pumpe hatte für den Bereich HH und SH und MV immer eine flächendeckende Genehmigung des §29 für ein Jahr bekommen so das man sie flexibel einsetzen konnte.
      Leider soll das laut Aussage des Sachbearbeiters nicht mehr möglich sein, so dass man für jede Baustelle und für jede Strecke eine Ausnahmegenehmigung braucht. Das heißt für jeden Fahrtweg den ich beantrage bezahle ich 175 €. Der Fahrtweg ist zwar dann ein Jahr gültig aber dadurch das es immer verschiedene Baustellen sind muss ich für jede Baustelle eine neue Beantragen.
      Ich kann das Gerät also nicht mehr flexibel einsetzen.

      Kann mir einer sagen ob die Aussage von dem Sachbearbeiter so richtig ist?

      Technische Daten zum Gerät an sich.

      Länge 14.0m
      Breite 2.5m
      Höhe 4.0m
      Gewicht 48t
      1.Achse 9t 2Räder
      2.Achse 9t 2Räder
      3.Achse 10,5t 4 Räder
      4.Achse 10,5t 4 Räder
      5.Achse 9t 2Räder

      Vielen dank schonmal für eure Hilfe

      Anbei noch ein Bild eine Ähnlichen Pumpe

      Quelle Google
      Dateien
      • Im000028.jpg

        (19,79 kB, 470 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      Es gibt kein Problem...
    • Riecht wieder mal nach Behörden Willkür.


      Bei mir kostet Einzelgenehmigung nur 50€, hilft dir aber auch nicht weiter.

      Es gibt so freaks die das mit den Genehmigungen beantragen professionel machen, Schwertransportbegleitung z.b. Die haben meisten einen besseren Draht zu den Sachbearbeitern.

      Evtl. lass deinen Chef doch mal mit ihm seinen Chef sprechen ....
      Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


      Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


      Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
    • Reine Behördenwillkür!!

      Bei uns ein oder alle die die schweren Tiefllader haben, bekommen Steine von unserem Landkreis in Weg gelegt.

      RP erteilt die Gen. und Untereverkehrsbehörde versagt ihre.

      Alle melden ihre Fahrzeuge im Nachbarkreis an mit einer Briefkasten Firma und die stellen sie dann aus!! :evil: :evil:

      Bei uns sind die schwarzen an der Macht und dort die Roten!!

      Wie war das, die schwarzen Arbeitgeber freundlich!!! :D :D :D :D
    • Jaja die lieben Behörden, habe auch schon überlegt sie woanders anzumelden also sprich in Hamburg z.B. aber der Bearbeiter aus Segeberg meinte wohl das es dort das selbe wäre. Also sprich für jede Strecke einen extra §29.

      Bekomme ständig neue Baustellen rein wo ich sie garnicht einsetzten kann weil ich so schnell garkeine Genehmigung bekommen.

      Habe dem Sachbearteiter auch schon gesagt das ich mich gezwungen sehe das Fahrzeug zu verkaufen und die 2 Fahrer zu entlassen. Aber das hat den auch kalt gelassen.
      Komische Welt... Vor allem die Streckengebundenen Genehmigung ist auch ein Witz die Straßen die teilweise dabei sind, sind für das Gerät vom Platz her nicht bzw. kaum befahrbar.
      Habe den eindruck das der Sachbearbeiter nur Map and Guide aufmacht die Rpoute eingibt und schick ist. Also völlig ohne Interesse.

      Vielleicht sollte ich mich mal an solche Freaks die darauf spezialisiert sind wenden oder unsere rechts abteilung einschalten... :(

      Alles blöd so kann man doch kein Geld verdienen...
      Es gibt kein Problem...
    • Ist normal. Hängt von der Lust und Laune der Bearbeiter ab. Niedersachsen ist bei sowas ganz schlimm. Die bestehen auch bei Anhörungen auf die 14 Arbeitstage Zeit, die sie laut Gesetz haben :evil:

      Wir sitzen mit unserer Firma 5 km von Baden-Württemberg weg. Für Bayern hab ich für unsere Tieflader eine Dauer §29 bis 60 to. Für Baden-Württemberg gibt es die nur bis 48 to, aber nicht für bayrische Unternehmen. Aussage von dem Bearbeiter aus BaWü. Wenn die keine Lust haben, ist das nun mal so...

      Bürokratie pur, wenn man bedenkt wies in den anderen Ländern wie Holland, Frankreich, Englad usw. abläuft regt man sich nur noch drüber auf
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • Ich schau mal, nächste Woche muss meine Cheffin eh zur Zulassungstelle noch vier neue Fahrzeuge anmelden und dann wird sie dem netten Sachbearbeiter nochmal einen besuch abstatten und schauen was sie unter vier augen regeln kann.

      Ist schon ärgerlich wenn Behörden sich den Unternehmen so in den Weg stellen, vor allem weil wir 11 solche Geräte zu laufen haben und nur dort oben die Probleme haben mit dem §29.....
      Es gibt kein Problem...
    • Original von Jupiter
      Prüfbuch ? 8o ?(


      ja andere länder andere sitten.

      womo tüv brauchst in bayern die gasprüfung, bei uns nicht.

      anderer lenker am krad, reifen und felgen am limit fahren wir nach bayern zum eintragen.


      edit. jahresgen. für sonn und feiertag holt man in obb rosenheim.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Granitteufel ()