Berlin. Am 4. März 2017
ist eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes in Kraft getreten. Für die neuen Regelungen gibt es eine Übergangsfrist, die am 3. März 2018 endet. Das Bundesinnenministerium bekommt durch die Reform neue Befugnisse. Es darf künftig bei „erheblichen Gefährdungslagen“ Flugverbote verhängen. Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbote können einzelne Maschinen, aber auch ganze Gruppen von Flugzeugen betreffen.
Die Gesetzesnovelle passt zudem das nationale Recht an die EU-Luftsicherheitsverordnung und ihre Durchführungsbestimmungen an. Allerdings geht der deutsche Gesetzgeber noch einen Schritt weiter und verschärft die Sicherheitsstandards im Bereich der Luftfracht. Im Visier sind sogenannte Innentäter: etwa Mitarbeiter von Luftfrachtspediteuren, die unbemerkt Sprengsätze in den Fachtraum des Flugzeugs schmuggeln könnten. Deshalb werden alle, die Luftfracht transportieren oder abfertigen, künftig behördlich durchleuchtet.
Zuverlässigkeitsüberprüfung künftig für alle Pflicht
Der Gesetzgeber hat die bisher zulässige beschäftigungsbezogene Überprüfung (bÜ) für Beschäftigte im Fracht- und Postbereich durch den jeweiligen Arbeitgeber abgeschafft. Wer Sicherheitskontrollen durchführt und Zugang zu Luftfracht hat, für den ist künftig eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) durch die regionalen Luftsicherheitsbehörden zwingend vorgeschrieben. Sie holen Auskünfte bei den Landeskriminalämtern, Verfassungsschutzbehörden sowie dem Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz ein. Luftfrachtspediteure befürchten, dass durch die höheren Anforderungen ein flexibler Personaleinsatz nicht mehr möglich sein und es zu Engpässen in der Abfertigung kommen wird.
Das geänderte Luftsicherheitsgesetz regelt zudem erstmals die
Zulassung und Überwachung der an der sicheren Lieferkette beteiligten
Unternehmen im nationalen Recht. Damit werden die Verfahren
konkretisiert, mit denen die europäischen Bestimmungen zur Kontrolle der
Luftfahrtunternehmen, die Luftfracht oder Luftpost von einem
Drittstaaten-Flughafen in die EU befördern, in Deutschland umgesetzt.
Mit der Einführung einer bundeseinheitlichen Zertifizierungs- und
Zulassungspflicht für Luftsicherheitskontrolltechnik sollen schließlich
einheitliche Qualitätsstandards in allen Bereichen sichergestellt
werden, in denen diese besondere Technik zum Einsatz kommt.
quele VR
-Frage an euch wie soll es dann Weiter Laufen ?
-Preise Für züp belaufen sich ab 4500€ bis 6000€
-Wie soll mann die Kosten denn wieder umlegen auf denn Frachtpreis.
-Wird es uns Luft verschafen gegenüber dem Kutscher aus Osteuropa
grüße
ist eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes in Kraft getreten. Für die neuen Regelungen gibt es eine Übergangsfrist, die am 3. März 2018 endet. Das Bundesinnenministerium bekommt durch die Reform neue Befugnisse. Es darf künftig bei „erheblichen Gefährdungslagen“ Flugverbote verhängen. Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbote können einzelne Maschinen, aber auch ganze Gruppen von Flugzeugen betreffen.
Die Gesetzesnovelle passt zudem das nationale Recht an die EU-Luftsicherheitsverordnung und ihre Durchführungsbestimmungen an. Allerdings geht der deutsche Gesetzgeber noch einen Schritt weiter und verschärft die Sicherheitsstandards im Bereich der Luftfracht. Im Visier sind sogenannte Innentäter: etwa Mitarbeiter von Luftfrachtspediteuren, die unbemerkt Sprengsätze in den Fachtraum des Flugzeugs schmuggeln könnten. Deshalb werden alle, die Luftfracht transportieren oder abfertigen, künftig behördlich durchleuchtet.
Zuverlässigkeitsüberprüfung künftig für alle Pflicht
Der Gesetzgeber hat die bisher zulässige beschäftigungsbezogene Überprüfung (bÜ) für Beschäftigte im Fracht- und Postbereich durch den jeweiligen Arbeitgeber abgeschafft. Wer Sicherheitskontrollen durchführt und Zugang zu Luftfracht hat, für den ist künftig eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) durch die regionalen Luftsicherheitsbehörden zwingend vorgeschrieben. Sie holen Auskünfte bei den Landeskriminalämtern, Verfassungsschutzbehörden sowie dem Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz ein. Luftfrachtspediteure befürchten, dass durch die höheren Anforderungen ein flexibler Personaleinsatz nicht mehr möglich sein und es zu Engpässen in der Abfertigung kommen wird.
Das geänderte Luftsicherheitsgesetz regelt zudem erstmals die
Zulassung und Überwachung der an der sicheren Lieferkette beteiligten
Unternehmen im nationalen Recht. Damit werden die Verfahren
konkretisiert, mit denen die europäischen Bestimmungen zur Kontrolle der
Luftfahrtunternehmen, die Luftfracht oder Luftpost von einem
Drittstaaten-Flughafen in die EU befördern, in Deutschland umgesetzt.
Mit der Einführung einer bundeseinheitlichen Zertifizierungs- und
Zulassungspflicht für Luftsicherheitskontrolltechnik sollen schließlich
einheitliche Qualitätsstandards in allen Bereichen sichergestellt
werden, in denen diese besondere Technik zum Einsatz kommt.
quele VR
-Frage an euch wie soll es dann Weiter Laufen ?
-Preise Für züp belaufen sich ab 4500€ bis 6000€
-Wie soll mann die Kosten denn wieder umlegen auf denn Frachtpreis.
-Wird es uns Luft verschafen gegenüber dem Kutscher aus Osteuropa
grüße