Wöchentliche Ruhezeit (45Std) im LKW verbringen,außerhalb des Standortes erlaubt?

    • Wöchentliche Ruhezeit (45Std) im LKW verbringen,außerhalb des Standortes erlaubt?

      Hallo Kollegen,
      wie sieht es aus? Darf ich die wö.Ruhezeit im Lkw verbringen wenn ich außerhalb des Standortes mich befinde? lest euch mal genau die VO 561/2006 durch. Und hier Art.8 Satz 8. NEEE,dürft ihr nämlich nicht. Ihr dürft nicht im Fahrzeug schlafen,ihr müsst in einer Pesion oder Hotel etc. einchecken. Und darüber einen Nachweis dabei haben. Dann bitte den §21 FPersV Satz 1 lesen!!

      Bedeutet: Jeder Chef, der euch das Wochenende draussen lässt und euch das Wochenende ( die 45Std ) im LKW übernachten lässt macht sich strafbar!!! Und Ihr im Übriegen auch.

      Und nun fragt mal nach, ob er die Kosten übernimmt,,, ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ,

      Lg
      Tucker50
    • Wenn ich mir besagten Artikel 8 Satz 8 ansehe, in dem wortwörtlich steht, ich zitiere:
      "Sofern sich ein Fahrer hierfür entscheidet, können nicht
      am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte
      wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden,
      sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für
      jeden Fahrer verfügt und nicht fährt."

      ... dann frage ich mich wie Du darauf kommst das das verbringen der wöchtentlichen Ruhezeit irgendwo auf einem Rasthof fernab des Firmensitzes in einem Fahrzeug mit Schlafmöglichkeit nicht gestattet ist.

      ?(
    • RE: Wöchentliche Ruhezeit (45Std) im LKW verbringen,außerhalb des Standortes erlaubt?

      tucker50 schrieb:

      Hallo Kollegen,
      Bedeutet: Jeder Chef, der euch das Wochenende draussen lässt und euch das Wochenende ( die 45Std ) im LKW übernachten lässt macht sich strafbar!!! Und Ihr im Übriegen auch.

      Lg
      Tucker50


      Hallo Tucker50,

      diese Antwort ist bitte als freundlicher Hinweis zu verstehen.

      Ihre Anrede "Hallo Kollegen" sowie Ihr Text "Jeder Chef, der euch..." richtet sich ja offensichtlich mehrheitlich an die Arbeitnehmer-Fraktion. Soweit ok, nur, sind diese wohl eher im Trucker-Forum zu finden. Wenn Sie die Inhalte in diesem Forum genau studieren, werden Sie merken, dass ein Großteil der User zu den von Ihnen angesprochenen "Chefs" gehört bzw. eine Menge User Angestellte in führenden Positionen (also mit "Chef-Denkweise") sind.

      Ich möchte Sie nur dsvor bewahren, die falsche "Zielgruppe" anzusprechen. Wobei natürlich sachdienliche Hinweise / Anregungen jederzeit willkommen sind und auch angeregt diskutiert werden können.

      MfG
      der F8889
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • @ Andereas05

      du brauchst kein Popcorn, Tucker50 hat die Fortbildung gemacht und jetzt ist im aufgefallen, das sein Chef Ihn angeschmiert hat. :thumbsup:

      An Alle.

      Original BAG.

      Nach jeder ausreichenden wöchentlichen Ruhezeit beginnt ein neuer, für die Bemessung der wöchentlichen Ruhezeit maßgeblicher Zeitraum.

      Es ist rechtlich nicht zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen.

      Wenn ich um eine Minute verkürze, ist es keine wöchentliche Ruhezeit von 45 Std ;)
    • insofern haben ,@ badner und @ trucker50 Recht, nur bei letzterem in der Fragestellung etwas unvollständig.

      VO 561/06 sagt im Artikel 8 Absatz 8

      (8) Sofern sich ein Fahrer hierfür entscheidet, können nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt.


      Das heißt nur reduzierte wöchentl. Ruhezeiten dürfen im Fahrzeug verbracht werden oder auch anders gesagt, auch eine volle wöchentl. Ruhezeit ist in Fahrzeug verbracht nur als reduzierte wöchentl. Ruhezeit anzusehen. Hierfür muss dann der entsprechende Ausgleich lt. Vorschrift erfolgen.

      Die Frage ist zumindest, wie im Innland kontrollierbar ? Wenn sich keiner verquatscht Nie und Nimmer. Anders bei digi.Kontrollgerät, wenn da Freitags mit F endet und Montags mit F anfängt