So Kollegen dann ist es jetzt wohl auch Amtlich:
Die Wochenruhezeit darf nicht mehr im LKW verbracht werden:
Die Wochenruhezeit darf nicht mehr im LKW verbracht werden:
Gültig seit dem 25.05.2017!!Bundesgestzblatt schrieb:
§ 8a wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„
ImFallvonSatz1Nummer2sorgtderUnter-
nehmer auch dann nicht dafür, dass die regel-
mäßige wöchentliche Ruhezeit nach Artikel 8
Absatz 6 eingehalten wird, wenn diese im Fahr-
zeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlaf-
möglichkeit verbracht wird.
“
b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
„
Im Fall von Satz 1 Nummer 1 wird die regelmä-
ßige wöchentliche Ruhezeit nach Artikel 8 Ab-
satz 6 auch dann nicht eingehalten, wenn diese
im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete
Schlafmöglichkeit verbracht wird.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
(Albert Einstein)
(Albert Einstein)