Wo liegt der Fehler ....mir so auch noch nie passiert ....

    • Wo liegt der Fehler ....mir so auch noch nie passiert ....

      Mahlzeit zusammen,

      brächte mal eure Meinung zu dem Sachverhalt ...

      Hatte ich zur Gestern Ladung angenommen, LA1 Waren, BW Depot, gabs schon probleme, hin und her, nach gut 2 Stunden war er mit 10 pal. Reifen raus ausm Depot

      La2, Lübz, 7 pal. Bier. Auftrag stand paletten tausch, hab ihm dann 10 Stück mitgegeben um evtl Kopflasching durchzuführen, war schon mal ne gute Idee wie ich fand.

      Nach 3h Wartezeit durfte der Fahrer endlich laden, da meinte der Verlader zu Ihm: Nee, so laden wie nich, kriegste 20 leere Euro, niederzurren als Bock dann. Die 20 pal. kannste bei Gelegenheit wieder bringen ;) ....nee, nix für mich, hab ich dem Fahrer gesagt, entwerden laden die so, sprich mit Kopflasching oder garnicht. Das Enden war garnicht und Abfahrt.
      Ich war selbst unterwegs, auch im Strss mit Dachpfannen laden etc. Tel. Nr. hatte ich, aber was mir jetzt zum Versäumniss gemacht wird, das ich die nach 18H Nummer eines grßen grünen Frachtvermittlers nicht angerufen habe, OK, kann ich bedingt gelten lassen, allerdings war es auch schon 18:45 Uhr, da ist für gewöhnlich bei mir auch Feierabend.

      Fakt ist das der Verlader den LKW nur mit der 20 pal. Lasi vom Hof lassen wollte, ich habe keine 20 leer pal.- am nächsten Tag aufm Auto brauchen kann, also hätte man sich wahrscheinlich eh nicht einigen können.

      Ich finde das ich den Anforderungen die im Transportauftrag standen, Code XL, Spannbretter etc. nachgekommen bin.

      Natürlich wollen die Bösen Menschen jetzt die Fracht kürzen ... von 800 auf 200€, finde ich recht happig !

      Da hätte ich gern mal eure Meinung zu gehört !

      Gruß Ralf
      Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


      Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


      Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
    • Heute kam eine Haftbarhaltung ...

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      bei der Durchführung des o.a. Transportes ist ein Schaden entstanden. Wir bitten Sie, diese Angelegenheit
      vorsorglich Ihrer TRG / CMR Versicherung anzumelden.
      Schadenhergang: Sie hatten am Montag den Auftrag, für uns neben dem Waren nach Ochtrup diese Sendung zu
      laden. Die wurde jedoch, ohne uns taggleich eine Info zu geben nicht getan. Wir halten Sie hiefür
      für alle daraus resultierenden Kosen in vollen Umfang haftbar.
      Die weiteren Unterlagen werden wir Ihnen nach Erhalt umgehend zusenden.
      Sollten Sie sich innerhalb von 7 Arbeitstagen zum Sachverhalt nicht einlassen, betrachten wir dies als
      Schuldanerkenntnis.



      Muß ich dem ganzen jetzt schriftlich widersprechen ?

      Hab so ein Fall noch nie gehabt, wenn ich schuldig war, dann war das bisher auch immer klar ;)
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    • Ich habe erstmal widersprochen, hab gesagt der Fahrer hätte es versucht und Ihnen nicht erreicht !


      Dummer Zirkus den die da veranstalten ... von 800€ Fracht wären 600€ auf 7 pal. entfallen, und 200€ für die 7,5 LDM, so argumentierte man auch schon am Telefon ....

      Wirst nur noch abgezockt teilweise ...

      Mal sehen ob die Diagrammscheibe noch was für eine Standzeitfeststellung hergibt :)

      Schön ist auch Satz 1 Ihrer AGB:

      1. Grundsätzliches


      Es gelten ausschließlich die unten abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Den Allgemeinen Geschäftsbe-
      dingungen des Auftragnehmers (AN) wird ausdrücklich widersprochen. Die ADSp gelten ausdrücklich nicht.

      Darf man das so ?
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    • ich würde ebenfalls nach TA abrechnen, würde einen Minderaufwand von der Fracht abziehen, Auftraggeber hat ja augenscheinlich nicht das richtige Fahrzeug bestellt bzw. im TA nicht fixiert das 20 oder 30 paletten zur LaSi benötigt werden, dieses Risiko obliegt nicht dem Frachtführer, Auftraggeber wird sicherlich nicht zahlen, dann ab zum Anwalt und du wirst sehen der nimmt den TA auseinander und du bekommst dein geld, bist dann wahrscheinlich in dieser NL gesperrt, aber wenn du nicht viel mit denen machst kann es wurscht sein. wenn nicht so unverschämt die fracht gekürzt worden wäre, dann hätte man sich ja sicher einigen können das beide seiten mit einem blauen Auge rausgekommen wären, aber ich würde widersprechen und wie gesagt abrechnen.
    • Hallo,

      ja den agb widersprechen dürfen sie, dann hättest du stornieren müssen, aber ansonsten hast du stillschweigend angenommen. jedoch darf in deren agb nichts stehen, was den frachtführer unangemessen benachteiligt, das ist ganz einfach nichtig egal ob du widersprochen hast, hatte es vielleicht schon mal geschrieben, habe bei einer DB gruppe die abzüge für nicht gesetzte stati wiedergeholt, war mit deren formulierungen nicht rechtens, meinten auch erst der kleine dumme ossi hängt den groß raus, aber am ende kamen die gelder zurück, das ist einfach abzocke durch die hintertür
    • Jupiter schrieb:


      Muß ich dem ganzen jetzt schriftlich widersprechen ?
      Aber sicher doch, dann läuft nämlich die Verjährung, hat mir mal mein Anwalt gesagt. Also auch bei einem schuldhaftverursachten Schaden erst einmal prinzipiell widersprechen.

      Noch was : eine Frachtkürzung vornehmen und parallel einen Schaden geltend machen wollen, dürfte nicht gehen. Wird ein Schaden geltend gemacht, hier z.B. durch Lieferfristverzug, wird dennoch die volle Fracht fällig

      Ich beackere gerade ein ähnliches Ding : Auftrag angenommen und was von lebensmitteln gelesen. Also direkt schriftlich gefragt, wie die Tauschpaletten beschaffen sein müssen und darauf hingewiesen, das ich keine neuen an Bord habe sondern nur 2te Wahl. habe schriftlich bekommen, das die ausreichen würden. Fahrer kommt zur Ladestelle und der Verlader lacht ihn direkt aus. Verladen wird nur auf 1A, am besten werksneu. An der Entladestelle habe ich dann auch nur neue wieder bekommen und direkt zu mir aufs Lager gestellt.

      Auftraggeber in Thüringen habe ich informiert, daß ich ihm die einlagere und er die wieder abholen soll. Antwort war dann, ich hätte mich nicht gemeldet und man hätte das an der Ladestelle geklärt. ich solle die Paletten doch jetzt bitte zurück zum Absender bringen.

      Den Spaß mache ich mir auch, allerdings wiederum mit B-Ware. Bin schon ganz gespannt, was die dann klären und wie lange das dauert.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • So,

      Urlaub beendet, leider keine gütliche Einigung in Sicht. :(

      Nun stelle sich die Frage eines Anwaltes, ganz ehrlich, hab ich nicht ... bisher hatte ich immer alles so geregelt bekommen.

      Jemand nen Tipp für mich ?

      Was wird wohl als Gerichtsstand angenommen, hier bei mir doch, wenn ich die Klage erhebe, oder ?

      Habe gerade gesehen, Gerichtsstand ist Neuss ...
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jupiter ()

    • Jupiter schrieb:

      So,

      Urlaub beendet, leider keine gütliche Einigung in Sicht. :(

      Nun stelle sich die Frage eines Anwaltes, ganz ehrlich, hab ich nicht ... bisher hatte ich immer alles so geregelt bekommen.

      Jemand nen Tipp für mich ?

      Was wird wohl als Gerichtsstand angenommen, hier bei mir doch, wenn ich die Klage erhebe, oder ?

      Habe gerade gesehen, Gerichtsstand ist Neuss ...
      ... was haste denen denn für ein Einigungsangebot gemacht? Ich bin ja auch eher einer der sagt unter normalen Menschen sollte alles ohne Gericht zu regeln sein.

      Ansonsten der Versicherung melden, bei der Rechtsschutz Kostenübernahme beantragen, und ab damit zum Anwalt. Nicht zu viel Zeit selbst in so eine Sache investieren.

      Mit der Zeit wird die Zeit immer wichtiger - also vergeude sie nicht mit uneinsichtigen Menschen.