Wie lange ist die Aufbewarungspflicht der Tachoscheiben

    • Kühldingsda...äh Taxi

      ich mach mir keine sorgen...NOCH hab ich Analogen Fahrtenschreiber...und ob es nochmal ein Auto mit AHK gibt ....wer weiß

      So mehr kommt morgen...pause ist rum, muss noch bis Essen
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    • Original von T.T.P.
      @ kühltaxi

      Die Probleme gibt es nur wenn man gewerblich mit Hänger ohne Fahrtenschreiber erwischt wird, nicht bei Kauf oder Zulassung.


      Guckst du in meinen letzten Beitrag:

      Vorausgesetzt du brauchst das Fahrzeug gewerblich und hast die gewöhnliche Lkw-Zulassung.


      Nebenbei bemerkt. Ich kenne keinen, der sich bei einem Bus ab Werk eine AHK montieren lässt, nur um eventuell alle paar Monate privat einen Anhänger zu ziehen. :D :D :D

      Ich wollte damit nur sagen, daß es keinen Zwang zum Fahrtenschreibereinbau bei AHK gibt, auch wenn das Fahrzeug gewerblich benutzt wird. Zum letzten Satz kann ich nur sagen, ich kenne sogar mehrere. Zwei Pferde ziehen halt nicht alle Pkws.

      Und Hänger ist durchaus gebräuchliche Umgangssprache, wie der Werksverkehr mit s. Eigentlich ist letzterer der Logik nach auch richtig, denn es ist der Verkehr eines Werks auf der Straße und Werkverkehr der Verkehr in einem Werk, nur irgendein Eierkopf der Dudenredaktion hat halt anders entschieden.
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

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    • Original von Kühltaxi
      Original von T.T.P.
      @ kühltaxi

      Die Probleme gibt es nur wenn man gewerblich mit Hänger ohne Fahrtenschreiber erwischt wird, nicht bei Kauf oder Zulassung.


      Guckst du in meinen letzten Beitrag:

      Vorausgesetzt du brauchst das Fahrzeug gewerblich und hast die gewöhnliche Lkw-Zulassung.


      Nebenbei bemerkt. Ich kenne keinen, der sich bei einem Bus ab Werk eine AHK montieren lässt, nur um eventuell alle paar Monate privat einen Anhänger zu ziehen. :D :D :D

      Ich wollte damit nur sagen, daß es keinen Zwang zum Fahrtenschreibereinbau bei AHK gibt, auch wenn das Fahrzeug gewerblich benutzt wird. Zum letzten Satz kann ich nur sagen, ich kenne sogar mehrere. Zwei Pferde ziehen halt nicht alle Pkws.


      So, jetzt willst Du mich aber ärgern! :baby:

      Personenkraftwagen sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern nach der Richtlinie 70/156/EWG

      Personenkraftwagen (nicht: Personenkraftwagens!!!) sind in Deutschland nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 PBefG - Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (inkl. Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind. Dies entspricht der Klasse M1 der Richtlinie 70/156/EWG.
      Desweiteren zählen sie zu den mehrspurigen Fahrzeugen, die nur auf dafür vorgesehenen Verkehrsflächen geführt werden dürfen.


      :D :D :D :D :D :D :D :D ...schmeiß mich gleich weg hier :P :P :P :P :P :P :P :P
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!

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    • Ich wollte damit nur sagen, daß es keinen Zwang zum Fahrtenschreibereinbau bei AHK gibt


      Das hatten wir doch bereits des öfteren ;)
      Bus mit Lkw-Zulassung und AHK---->Digitacho.
      Wie bereits erwähnt, rede ich von Neufahrzeugen.
      Wenn ich an einem Bus Marke uralt eine AHK montiere, womöglich noch eine Abnehmbare, würde ich auch keinen Fahrtenschreiber nachrüsten.
      Wo kein Kläger, da kein Richter.

      Zwei Pferde ziehen halt nicht alle Pkws.


      Sind wir beim nächsten Punkt. Reit-Turniere finden meist sonntags statt. Sind wir wieder beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot :D
    • Original von T.T.P.

      Sind wir beim nächsten Punkt. Reit-Turniere finden meist sonntags statt. Sind wir wieder beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot :D


      Am 25. November 1973 gehörten die Strassen den Menschen und Pferdegespannen (manchmal auch 2 Pferden) :P , denn am 25.11.1973 war auf Grund der damaligen Ölkrise der erste autofreie Sonntag in Deutschland.

      Sonn- und Feiertagsfahrverbote sind für derartige Gespanne ausgeschlossen... 8)
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    • @ kühltaxi

      Es kann icht richtiger werden, weil es bereits richtig ist ;)

      @ TransportLogistik

      Sonn- und Feiertagsfahrverbote sind für derartige Gespanne ausgeschlossen, bzw. bedürfen einer Genehmigung


      Jo, das sagte mir der nette grüne Herr auch, daß es einer Genehmigung bedarf, als er mich mit meinem Dogde-PickUp (3,2 to zGG und Lkw-Zulassung) samt Pferdeanhänger sonntags angehalten und abkassiert hat ;(



      Da hab ich dein Zitat gerade noch rechtzeitig kopiert, bevor es editiert wurde :D :D :D

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    • Original von T.T.P.
      @ kühltaxi

      Es kann icht richtiger werden, weil es bereits richtig ist ;)

      @ TransportLogistik

      Sonn- und Feiertagsfahrverbote sind für derartige Gespanne ausgeschlossen, bzw. bedürfen einer Genehmigung


      Jo, das sagte mir der nette grüne Herr auch, daß es einer Genehmigung bedarf, als er mich mit meinem Dogde-PickUp (3,2 to zGG und Lkw-Zulassung) samt Pferdeanhänger sonntags angehalten und abkassiert hat ;(



      Da hab ich dein Zitat gerade noch rechtzeitig kopiert, bevor es editiert wurde :D :D :D



      Jo ;) habe es korrigert, nachdem ich mich nochmal schlau gelesen hatte.

      Fakt ist, das Ausnahmen vom Fahrverbot möglich sind, wenn besondere Gründe vorliegen.

      Bei der Prüfung der Anträge wird generell ein strenger Maßstab angelegt.
      Ausnahmen werden auf dringende Fälle beschränkt.
      Die Ausnahmepraxis wird restriktiv gehandhabt.
      Das Ziel des Sonntagsfahrverbotes ist es, den erhöhten Reise- und Ausflugsverkehr an Wochenenden möglichst reibungslos zu gestalten.
      Wirtschaftliche, wettbewerbliche oder soziale Gründe sowie solche des Umweltschutzes allein rechtfertigen keine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot!

      Folgende Gründe können Ausnahmen rechtfertigen:

      * Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
      * termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
      * Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen
      * Versorgung von Märkten oder sonstigen Großveranstaltungen mit Lebens- und Genussmitteln und Getränken
      * Beförderung von Pferden zur Teilnahme an Rennsportveranstaltungen und an Reit- und Fahrturnieren (auch mit Anhänger)
      * Beförderung von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfindenden Viehmärkten
      * Beförderung von Brieftauben mit Spezialfahrzeugen zu den Auflassplätzen
      * Beförderung von Ausrüstgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen (z.B. Requisiten, Musikinstrumente)

      Korrigiere: Es Bedarf einer Ausnahmegenehmigung, die aber ohne weiteres erstellt wird, aber dafär mit Kosten verbunden ist - wie immer also! X(
      Sehe es ja bei meiner Dauer-Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 + 5 StVO.
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TransportLogistik ()

    • Österreich natürlich, What else ???.Der AN Hänger hiess da allerdings Gummiwagen... Deswegen weil er Gummibereifung hat.......

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    • RE: Wie lange ist die Aufbewarungspflicht der Tachoscheiben

      Original von Granitteufel
      Wie lange muß der selbstfahrende Unternehmer die Tachoscheiben oder Digidaten
      auf bewahren? National oder EU Vorgaben!


      Habe gerade erfahren, dass für ALLE Fahrzeuglenker 24 Monate gilt. Es wird lediglich unterschieden, ob Arbeitszeiten BIS 8,0 Std (12 Monate) oder ÜBER 8,0 Std. (24 Monate). Leider finde ich auch bei der BAG auf der Homepage keinerlei Hinweis bzw. Quellentext darüber.

      Kann mir jemand weiter helfen?
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++

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