wie ist die Gesetzes lage ???

    • wie ist die Gesetzes lage ???

      Hallo zusammen,


      wie fahren mit Schubboden Ersatzbrennerstoffe für Verbrennungsanlagen zur Energie Gewinnung. Jetzt mein Problem, der Anlagenleiter von unserer Ladedtelle hat an seinen Wiegemeister ein wisch hin gelegt wo drauf stehrt das er bitte kein Fahrzeug raus schicken darf was mehr als 40 t wiegt. Nun alles schön und gut der Wiegemeister schickt uns jetzt auch wenn wir nur 40,20 t haben wieder zum entladen. Wir werden pauschal bezahlt aber die Zeit die dabei Flöten geht ist meine zeit!!!!!!! Hab heute dem Gesagt da gibt es gewisse Toleranzen wie hoch diese dann sind weiß nicht genau er sagte ich solle mich schlau machen und ihm morgen Fakten auf den Tisch legen und er würde dann noch mal sich Gedanken machen. Wo kann ich mich schlau machen oder wo im netz gibt es für so etwas eine auf Listung oder so etwas??
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    • Moin

      Von gesetzes Seite her gibt es keine Tolleranzen.
      40 t Gesamtgewicht und Ende.
      Ausnahmen gibts in Verbindung mit Fahrten zu Seehäfen und Bahn ( Rola ).
      Da sind es dann 44 t zgG.

      Bangbuex
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    • Wenn eine Waage an der Ladestelle gibt es keine Toleranzen mehr obwohl bei euch es sich um Schüttgut handelt würde bei einer Kontrolle keiner meckern bei 40,2to.

      Ist schon lange vorbei wo man noch die 40,2 aus den Stahlwerke konnte fahren.

      Auf der anderen Seite wird wieder von der BAG toleriert das Fahrzeuge von Austria mit 44 to Gesamt kommen die die Rola benutzten.

      Laut Gesetz ist die Freigabe nur für den Unbegleiteten Verkehr. 2 Wechselpritschen so das diese die üblichen 25 to laden können.
      Das gleiche gilt für Container und Sattelauflieger, weil die Fahrzeuge Bauartbedingt
      schwerer sind als konventuelle.

      Lade doch weniger auf bei Festpreis.
    • wie ist die Gesetzes lage ???

      Original von Granitteufel
      Wenn eine Waage an der Ladestelle gibt es keine Toleranzen mehr obwohl bei euch es sich um Schüttgut handelt würde bei einer Kontrolle keiner meckern bei 40,2to.

      Ist schon lange vorbei wo man noch die 40,2 aus den Stahlwerke konnte fahren.

      Auf der anderen Seite wird wieder von der BAG toleriert das Fahrzeuge von Austria mit 44 to Gesamt kommen die die Rola benutzten.

      Laut Gesetz ist die Freigabe nur für den Unbegleiteten Verkehr. 2 Wechselpritschen so das diese die üblichen 25 to laden können.
      Das gleiche gilt für Container und Sattelauflieger, weil die Fahrzeuge Bauartbedingt
      schwerer sind als konventuelle.

      Lade doch weniger auf bei Festpreis.

      Hi Granni Papa,

      hast recht nur es ist nicht genau zu laden da es dort eine Anlage zum laden gibt die nicht genau ladet....
      Es ist nur tote zeit die dabei drauf geht..... Hab da ich erst eben von nach hause kam meine e-mails gelesen die Gewähren mir ab einerstunde lade zeit 35,00 € stand geld denke mir ist es egal ab jetzt dann stehen wir halt etwas länger....
      Alles was über eine stunde geht wird mit 35,00 € belastet das es nicht länger als 90 min dauert baruche ich mir keine gedanken mehr zu machen :D:D:D:D
      In der mail steht bis zur 1 h kein standgeld danach jede angefangene h mit 35,00 @ denke ok so.........
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ishak ()

    • wie bereits erwähnt, gibt es rechtlich keinen Spielraum: 40,0to und nicht mehr. Allerdings wird bei Kontrollen oftmals 2% Überladung zugestanden, sofern die Achslasten stimmen....

      Außerdem gibt es einfache Tricks,wie Waagen zu überlisten sind, d.h. du hast 40,2to Gewicht und die schreibt nur 39to....

      wenn ihr jedoch pauschal bezahlt werdet, würde ich auch eher zu gesamt 39,9to neigen.