Werkstattwagen - mitgeführte Werkzeuge etc.

    • Werkstattwagen - mitgeführte Werkzeuge etc.

      Guten Morgen an alle,

      für den Fall, dass Sie einen Werkstattwagen (Bussi/LKW) haben sei der Hinweis erlaubt, dass der Inhalt wie z.B. Werkzeug, Reifen etc. nicht Gegenstand der Verkehrshaftungsversicherung sind. Auch die KFZ Versicherung (Kasko) ist dafür nicht zuständig.

      Es handelt sich um Werkverkehrstransporte. Wer also höhere Werte in seinen Auto's hat kann diese im Rahmen einer Werkverkehrsversicherung/Autoinhalt absichern.

      Sprechen Sie mal mit Ihrem Betreuer.

      Gruss an alle
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
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