Wer ist hier in der "Bringschuld" ?

    • Wer ist hier in der "Bringschuld" ?

      Hallo Kollegen!

      ich habe einen Sachverhalt wo ich momentan einfach nicht voran komme. Vielleicht hat jemand mehr Ahnung als ich.
      Es geht um folgendes:

      Ein polnische Transportunternehmer hat ein Transportauftrag von uns übernommen mit Europaletten. Es war kein Tausch der Europaletten vereinbart aber mit Bestätigung. (Palettenschein, ein Vermerk auf dem Lieferschein oder CMR...)
      Die Paletten wurden laut seiner Aussage nicht getauscht. Allerdings habe ich keinen Bestätigung der Entladestelle vorliegen. Daher muss ich davon ausgehen das die Paletten getauscht wurden.
      Ich habe dem Transportunternehmer nun auch die Paletten in Rechnung gestellt, da dies mein Kunde bei mir auch gemacht hat.
      Meinen Transportunternehmer habe ich mitgeteilt sobald dieser mir den Nachweis für den Nicht Tausch nachreicht wird die Rechnung natürlich storniert.
      Nun fordert er aber mich auf eine solche Bestätigung an der Entladestelle einzufordern über meinen Kunden. Der direkt Kontakt zur Entladestelle ist für uns Untersagt.
      Der Kunde ist ein guter und langjähriger Kunde von uns.

      Meine Frage ist nun. Wer muss hier nun Nachweisen das er die Paletten nicht getauscht hat?
      Ich bin der Auffassung das der Transportunternehmer uns gegenüber diesen Nachweis erbringen. Wie seht ihr das?
    • der Transportunternehmer muß gar nichts nachweisen, egal was sie in ihrem Auftrag stehen haben. der Empfänger muß sich quittieren lassen das er die Paletten getauscht hat, ich als transportunterehmer fackel da gar nicht mehr lange rum, wer denkt er muß mich mit Paletten bescheißen, der bekommt Post vom Anwalt mit ordentlich Gebühren, gleiches gilt für das setzen von Statusmeldungen das ist dann gleich die nächste Sauerei welche nicht rechtens ist, ab zum Anwalt und zurückholen, machen halt nur wenige so und daher können die Bescheißer sich die Taschen füllen
    • Ich sehe das ähnlich wie der fuchs. Wurde bei Ablieferung nichts dokumentiert, ist von einem Nichttausch auszugehen. Als TU würde ich Deine Rechnung direkt an den Empfänger weiter fakturieren, da ja nun das Eigentum übergegangen ist. Bis zur Rechnung Deines Kunden haben ihm diese Paletten noch gehört. Das ist immer das Problem, wenn ein Empfänger nicht tauscht; theoretisch kann man dem keine Rechnung schreiben.

      Mal eine blöde Frage : Euer Kunde untersagt Euch den Kontakt zum Empfänger, schickt Euch aber eine Rechnung und klärt das auch nicht selbst. Irgendwie sind wir hier unterscheidlicher Ansicht, was ein "guter" Kunde ist. Meine Kunden klären das lieber selbst und unterstützen mich bei solchen Sachen.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • kann sein. Ändert aber nichts dran, das in die gesamte Angelegenheit erst richtig Stimmung reinkommt, wenn der Empfänger die Rechnung bekommt. Ich könnte mir vorstellen, daß dann jeder mit jedem reden möchte ^^
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Jumbo123 schrieb:

      Ein polnische Transportunternehmer hat ein Transportauftrag von uns übernommen mit Europaletten. Es war kein Tausch der Europaletten vereinbart aber mit Bestätigung. (Palettenschein, ein Vermerk auf dem Lieferschein oder CMR...)
      Wenn es wirklich eindeutig Bestandteil des Transportauftrags war, das der Transportunternehmer den Nichttausch an Belade- und Entladestelle schriftlich dokumentieren lassen muss, um sich zu entlasten, dann ist die Belastung der Paletten formal gerechtfertigt (man beachte die Hervorhebungen in Fettschrift ;) )

      Aber wie läuft es häufig in der Praxis:
      Dem ausländischen Transportunternehmer wird es nicht klar kommunziert, im Transportauftrag in deutscher Sprache (die der ausländische TU nicht 100%ig beherrscht) wird es zwar erwähnt, aber unklar und versteckt.
      Der TU läuft ins offene Messer, bekommt eine Palettenrechnung und irgendeiner in der Kette freut sich über den Zusatzprofit.
      Das ist zwar kein faires Geschäftsgebaren, aber leider nicht unüblich im dreckigen Geschäft mit den Paletten, wo einer den anderen über's Ohr haut.
    • @ ahnunglos, da ist schonmal formal gar nichts gerechtfertigt, in dtl gilt die unschuldsvermutung, der empfänger muß beweisen ds er mir die paletten mitgegeben hat, nicht der tu muß seine unschuld beweisen das er sie nicht mitgenommen hat.. junge junge. jeder 5 klassige rechtsbeistand holt das evtl. hierfür abgezogene geld + kosten zurück. hatte schon mal so ein zenober mit den BESTen aus plz 68, auftrag angenommen, waren gitterboxen, stand auch drin nichttausch belegen und bla bla, 3 gibo wurden mir belastet und berechnet, ich konnte vor lachen nicht, stellte sich heraus das auftrag eigentlich über dachser kam und dachser die paletten den besten weiterblastet hat, aber das ist doch nicht mein problem, ging bestimmt ein viertel jahr hin und her, ende vom lied anwalt eingeschaltet und ruhe war für mich. hört doch entlich auf die gesetze für euch zu biegen wie ihr sie braucht und ggf. mit euren 10 seiten geschäftsbedingungn gesetze aushebeln zu wollen, das ist nicht rechtens und ganz einfach nichtig punkt und aus. :P