Wer ist Absender und wer ist Empfänger

    • Wer ist Absender und wer ist Empfänger

      Hallo Fachleute,

      Es geht sich um die CMR.
      durch einer Spedition lasse ich Ware abholen in einem Logistiker Center "A" und diese in ein anderes Logistik Center "B" abladen.
      Dann ist ja die Ausladestelle: "B" (CMR 3) und die Einladestelle (CMR 4) "A".
      Die Ware bleibt im Eigentum meiner Firma, dann müsse meine Firma als Auftraggeber der Spedition ja der Absender sein. CMR 1.
      Aber ist meine Firma dann auch der Empfänger? (CMR 2)
      Auch in CMR 22 gehört ein Stempel meiner Firma.

      Ich denke, dass ich es richtig verstanden habe, würde aber gerne die Meinung von euch Fachleuten wissen.

      besten Dank im Voraus
    • Hallo,

      da Ladestelle A und Entladestelle B zwei externe Läger sind:
      Was spricht dagegen, im CMR bei einer solchen "Lagerverschiebung" die tatsächlichen Adressen in den Feldern 1 und 2 einzutragen? Und in Feld 22 stempelt und unterschreibt A.
      Wo ist das Problem?
      Natürlich kann in Feld 1 auch der Auftraggeber mit einem abweichenden Ladeort in Feld 4 eintragen werden. Das wird aber eher bei einem Endkundengeschäft gemacht, wenn der Verkäufer Wert darauf legt, dass er als Absender auftaucht.
      In den vielen Fällen, wo die Ladestelle keinen CMR erstellt und der Fahrer handschriftlich diesen erstellt, macht sich sowieso niemand Gedanken über solche Details. :)
    • Üblicherweise schreibt man in den CMR die tatsächlichen Lade- und Lieferadressen.
      Wer Auftraggeber oder Eigentümer der Ware ist, ist für den eigentlichen Transport von A nach B nebensächlich.

      Natürlich kann man auch - wie der Ahnungslose geschrieben hat - in Feld 3+4 die tatsächlichen Adressen eintragen und in 1+2 die "Deckadressen". Aber dann hast Du eine 50:50 Chance dass der Fahrer das nicht sieht und zur falschen Adresse fährt. Alles schon erlebt - und extrem blöd, wenn da dann 800 km und 2 Grenzen dazwischen liegen
    • Neulich wegen nem CMR Diskussionen bei einem "großen" Chemielogistiker in Hürth gehabt.
      Eine Sendung(Kennezichnungspflichtiges Gefahrgut) eines deren Lagerkunden sollte nach F, nach der Beladung weigerte sich der gute im Versand das CMR zu Stempeln und/oder zu Unterschreiben.
      Argument: Wäre nicht deren Ware, man wäre nur der Verlader.
      Da ich ja nun mal auch nicht der Besitzer der Ware war und ein Vertreter des Besitzers nicht bereit war zu Ladestelle zu kommen habe ich dann Ausladen lassen.
      Dayne Aussdruxwayse ys ygndwi comysh!
    • Franz_Meersdonk schrieb:

      Üblicherweise schreibt man in den CMR die tatsächlichen Lade- und Lieferadressen.
      Wer Auftraggeber oder Eigentümer der Ware ist, ist für den eigentlichen Transport von A nach B nebensächlich.
      Genau das ist die einzige Wahrheit!

      Was viele vielleicht nicht wissen: CMR ist gleichzeitig auch ein Dokument für das Bankenmanagement (z.B. bei Akkreditivgeschäft) - also ist es schon wichtig, dass es korrekt ausgefüllt wird. Der CMR-Frachtbrief ist vom Absender auszufüllen (nicht vom Fahrer) und zu unterschreiben - die Unsitte, dass der Fahrer als Erfüllungsgehilfe des TU den CMR selbst schreiben soll (muss), bringt den TU in die Haftung für das, was dann drinsteht.

      Wenn jemand einen neutralen Versand will, soll er sich auch um die CMR-Formalitäten kümmern - und nicht der TU.

      Ebenso ist die richtige Dokumentation im Falle eines Schadensfalles wichtig. Da ist dann allerdings der Fahrer während des gesamten Ablaufs von Be- bis Entladung gefordert.
    • Danke für die ganzen Antworten.
      Mein Ergebnis.
      Die CMR ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Transportunternehmen und eine Absicherung für beide.
      Der Auftraggeber ist der Absender auf der CMR. Was oft mit der Einladestelle verwechselt wird. Dies kann zu Problemen bei Schadensfälle oder Versicherungsfällen oder anderem führen.
      Das heißt in Feld 1 muss der Auftaggeber und nicht die Ladestelle eingetragen werden.
      Was mir jetzt noch unklar ist, ist das Feld 22: Unterschrift oder Stempel des Absenders der Ware.
      Wenn der Absender (Auftraggeber) nich vor Ort an der Verladestelle ist, sonder die Ware irgendwo abholen lässt, wie kann er dann seinen Stempel oder Unterschrift auf die CMR geben?
    • Thomas CZ schrieb:

      Die CMR ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Transportunternehmen und eine Absicherung für beide.
      Das stimmt so nicht ganz. Der Beförderungsvertrag kommt durch die Beauftragung des Transport vorab zustande. Das CMR Dokument ist lediglich ein Nachweis- und Beförderungsdokument. Fehlt ein CMR, ist davon nicht die Gültigkeit des Vertrags berührt (siehe Artikel 4 CMR)

      Thomas CZ schrieb:

      Das heißt in Feld 1 muss der Auftaggeber und nicht die Ladestelle eingetragen werden.
      Das ist eher Theorie aus den Lehrbüchern wie Praxis. In der Realität wird in dem meisten Fällen die Beladestelle in Feld 1 eingetragen werden, auch wenn der Auftraggeber ein Dritter ist.

      Es sei denn, der Auftraggeber stellt sicher, dass der CMR entsprechend ausgefüllt wird.



      Thomas CZ schrieb:

      Was mir jetzt noch unklar ist, ist das Feld 22: Unterschrift oder Stempel des Absenders der Ware.
      Wenn der Absender (Auftraggeber) nich vor Ort an der Verladestelle ist, sonder die Ware irgendwo abholen lässt, wie kann er dann seinen Stempel oder Unterschrift auf die CMR geben?
      Entweder die Ladestelle erstellt den CMR entsprechend und unterschreibt in Namen und Vollmacht. Oder der Auftraggeber erstellt ihn selbst, macht schöne Farbscans und mailt diese zur Ladestelle :)