Wer haftet wann? Schaden, Versicherung, HGB...HILFE

    • Wer haftet wann? Schaden, Versicherung, HGB...HILFE

      Hallo ihr lieben,

      habe von meinem netten Lehrer eine Aufgabe bekommen, jedoch blicke ich so recht nicht durch wer wann haftet.
      Situation: Lkw`list kommt zu spät. Ein Teil der Fracht ist kaputt alles wurde notiert. Guter Kunde.
      Ich habe absolut keine Ahnung wo ich anfangen soll. Habt ihr Tipps wo ich so etwas am besten nach lesen kann bzw wie ich anfangen soll?!
    • Hab nur gefragt, weil der Text nicht viel hergibt... Da kann man nämlich alles reininterpretieren. War die Ware bei der Beladung schon beschädigt? Begegnungs-/Staffelverkehr? Durfte der Fahrer bei der Beladung dabei sein etc etc.

      Kommt halt drauf an, wie sorgsam man umgeht. Ich hatte im Jahr 1-2 Beschädigungen... Bei manchen Speditionen kommen aber auch in der Woche 2-3 vor.

      Lieferfristüberschreitung kommt sicher häufiger vor, wenn man die Verkehre knapp plant etc.
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • Grundsätzlich musst du mal so wissen:

      Spediteur (kein Selbsteintritt, kein Sammelgut, kein Fixpreisspediteur) ist Verschuldenshaftung
      Frachtführer = Gefährundungshaftung
      Spediteur führt Transport selbst durch? Spediteur wird somit zum Frachtführer -> Gefährdungshaftung

      Wenn jetzt ein WARENSchaden verursacht wird, muss

      1. der Geschädigte muss beweisen, dass die Schuld beim Spediteur liegt (beinahe unmöglich)
      2. der Frachtführer muss beweisen, dass er oder seine von ihm beauftragten Dritte keinen Schaden verursacht haben

      Haftung lt. CMR bei Straßenfrächter: max. 8,33 SZR je kg brutto
      Beispiel: 1 EUP - 500 kg - WW: € 4000,- /// 1 SZR = € 1,10

      500kg * 8,33 * € 1,10 = € 4581,50 maximale Haftung
      Der Wert der Palette ist aber nur € 4000,-. Es werden € 4000,- bezahlt durch die Versicherungsgesellschaft bei der eine sogenannte "CMR-Versicherung" eingedeckt wird.. Es darf keine Bereicherung bei einem Schadensfall entstehen, deswegen wir auch nur der Wert der Ware oder die maximale Haftung bezahlt.

      Daher wäre der Warenwert nur € 6000,- der oben genannten Palette, würde der Geschädigte € 4581,50 nur bekommen!
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      Lieferfristzusage ist dem Spediteur laut AÖSp §17 und vermutlich auch bei ADSp untersagt
      -> hat er keine zugesagt trifft ihm keine Schuld

      Lieferfrist beim Frachtführer kann es verschiedene Haftungshöhen geben..
      zB Bahn in Österreich bei Stückgut und beim Waggonverkehr max. 3fache der Frachtkosten
      zB Straßenfrachtführer max. die Höhe der Frachtkosten..

      zu weit ins Detail brauch ich da nicht gehen zwecks Lieferfristschäden denke ich
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    • 1. der Geschädigte muss beweisen, dass die Schuld beim Spediteur liegt (beinahe unmöglich)


      Weshalb ist das unmöglich? ?(

      Mein Spediteur kriegt unbeschädigte Ware übergeben und liefert sie beschädigt an... Unabhängig davon, ob der Spediteur im Selbsteintritt den Vertrag erledigt, ist er mir als Auftraggeber gegenüber haftbar für den Schaden. Der Spediteur kann sich das Geld wiederum bei seinem Frachtführer holen.

      Als Auftraggeber werde ich niemals mit dem Frachtführer reden, sondern nur mit dem Spediteur mit dem ich den Beförderungsvertrag habe..
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • gixxertyp schrieb:

      Hallo ihr lieben,

      habe von meinem netten Lehrer eine Aufgabe bekommen, jedoch blicke ich so recht nicht durch wer wann haftet.
      Situation: Lkw`list kommt zu spät. Ein Teil der Fracht ist kaputt alles wurde notiert. Guter Kunde.
      Ich habe absolut keine Ahnung wo ich anfangen soll. Habt ihr Tipps wo ich so etwas am besten nach lesen kann bzw wie ich anfangen soll?!


      Was heißt zu spät ? Sammelgut , Kran Termin , oder Lieferüberschreitung ? Sammelgut zu spät = Sonderfahrten = Bingo Versicherung anrufen , es sei den Gute Ausrede , Vorsicht die Betonung liegt auf GUT , wenn das S-gut von DO nach Würzburg zu spät kommt , der Nürnberger Pünktlich ist der zur gleichen Zeit Abfahrt hat siehste mit Glatteis und Stau doof aus . Kran Termin komm ich besser raus , es sei denn mehere Autos und die sind pünklich . Lieferüberschreitung hatte ich gestern , Liefertermin vorgestern , ich hatte Vorgabe gestern 6:30 , Annahme verweigert , jetzt muß ich kucken das ich ein paar € extra kriege für die fahrt zum Kollegen wo das Zeug erst mal Eingelagert wird .
      Was heißt Fracht kaputt , alles notiert ? Bei der Übernahme notiert Frachtschaden , Versicherung melden und zurück lehnen , vorgeladene WB oder Sattel am besten verplombt das gleiche , obwohl ich das das mehr mals mit einem AG aus Bremen , Vorgeladene WB beschädigte Ware , die Kaffeepäckchen waren bei der Verladung an der Mittelrunge aufgerissen worden . Ich habe jeden Schaden meiner Versicherung so gemeldet wie er war , die haben alles abgelehnt , nach dem 3 - 4 X kam von der Geschäftsführung ich sollte den Schaden so schildern das meine Versicherung das übernimmt oder ich werde nicht mehr befrachtet , ich hab dem Guten Mann dann erklärt er soll sich seine Ladungen in den A...H stecken und mal Leute aufs Lager holen die was können auch wenn die ein paar Mark teuer sind . Kaputte Ware übernommen ohne was zu schreiben ist doof , die hast du bzw. deine Versicherung gekauft .
      P:S. Ich hatte mal son schönen Stempel da stand in Deutsch und Spanisch drauf : Geladen und gestaut durch Absender , zählt nicht du mußt schon genau vermerken was nicht in Ortnung ist .