Wer haftet bei falscher Gewichtsangabe?

    • Wer haftet bei falscher Gewichtsangabe?

      Ich habe in Italien eine Ladung geladen, im Transportauftrag stand 22000 kg, auf den Frachtpapieren und dem CMR stand Bruttogewicht 21700 kg.

      Mein Kühlzug wiegt leer ca. 18200 kg.

      In Österreich auf der Waage hatte ich plötzlich 42300 kg und das mit leeren Tanks und ohne Leerpaletten!!
      Demnach hätte ich ca. 24100 kg geladen.

      Kann ich die Kosten von geschätzten 700 - 1000 Euro (Strafen, Wiegegebühr, Einlagerung usw.) dem Auftraggeber in Rechnung stellen??

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    • RE: Wer haftet bei falscher Gewichtsangabe?

      Tach Herr Kollege Furtmeier,

      um mal, in Deinen Worten gesagt, was vernünftiges zu schreiben;

      kannst Du als Frachtführer, festgestellte Gewichts- oder Volumenabweichungen kostenpflichtig und zu Lasten des Absenders korrigieren und neu berechnen lassen,
      zumindest wenn Du diese vor Fahrtantritt bemerkt hast, ggbf. auf einer Waage o.ä.
      ...aber mit einem Fahrzeug von mind. 400 PS, wovon ich jetzt mal ausgehe und vielleicht 2,1to. - 3,0to. mehr im Rücken, wirst Du diese Gewichtsüberschreitung kaum wahrnehmen können und das der Anzug schlechter ist, bzw. sich die Luftfederung nicht mehr einpendelt und die weiteren Augenscheinlichen Merkmale einer Überladung waren sicherlich auch nicht feststellbar! (So oder zumindest so ähnlich ein Rechtsspruch)

      Grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch gemachte Gewichts- oder Volumenangaben entbinden Dich von der weiteren Beförderung.

      Der Versender haftet im Fall der falschen Gewichtsangabe in vollem Umfang. Ursächlich für alle sich in der Folge und/oder Rechtsfolge daraus resultierenden Ereignisse.

      Konkrete Hilfe kann Dir aber jeder Rechstanwalt geben, sogar per Telefon.
      Habe diesbezüglich leider auch schon meine Erfahrungen machen müssen!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Ja so hab ich mir das schon gedacht. Das sagt mir mein normaler Menschenverstand das ich das nicht zahle wenn ich nicht Schuld bin.

      Aber was sagt das Ital. oder Öster. Gesetz dazu? Und welches Gesetz greift hier überhaupt?
      Der Verlader war ital., die auftraggebende Spedition war ital., gewogen wurde ich in Österreich und ich bin deutscher.........

      ................und das der 580er Scania die 42 Tonnen nicht wirklich spürt ist eh klar :D :D
    • es wurde doch ein Beförderungsvertrag nach CMR-Bedingungen geschlossen.

      Hier steht ganz klar in Kapitel III:

      "Art. 6
      (1) Der Frachtbrief muss folgende Angaben enthalten:"
      ...
      "g) Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke;
      h) Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes;"

      und weiter

      "Art. 7
      (1) Der Absender haftet für alle Kosten und Schäden, die dem Frachtführer dadurch entstehen, daß folgende Angaben unrichtig oder unvollständig sind:
      a) die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, d, e, f, g, h und j bezeichneten Angaben"
    • Also sowas ist natürlich sehr unschön........
      Ich denke mal das es für dich ein Problem geben wird das Geld von irgendwem zu bekommen, auch wenn ich dir Recht gebe das diese Kosten nicht von Dir getragen werden müssen. Es bleibt bei mir die Frage wie ein deutsches Gericht den Fall entscheiden würde, falsche Papiere sind eine Sache aber ob Dich das von der Pflicht entbindet deine Ladung, und das Gewicht gehört dazu, zu kontrollieren?

      DAS MEINE ICH NICHT PERSÖNLICH!!!

      Recht haben und Recht bekommen sind bei uns zwei Paar Schuhe, leider!

      Und Du hast ja auch noch das Problem das es sich hierbei nicht um einen deutschen Spediteur handelt sondern um einen italenischen.
      Was sagt den der Spediteur zu der Sache? Und der Verlader?