KoNi schrieb:
Zitat
Konrad wie Du sagst bist Du ja Disponent und solltest dann eigentlich auch ein gelernter “Spedi” sein. Dann solltest Du aber auch das alles mit “GüKG” und so auf’m Schirm haben weil das gehoert zu den Grundkenntnissen(?).
KoNi schrieb:
Bin kein gelernter Speidkaufmann (Bürokaufmann), lediglich schon in der Ausbildung nichts anderes gemacht.
KoNi schrieb:
Les meine Posts mal richtig und evtl. auch alle. Da steht klar die Frage nach GüKG §7c Abs. 1 (Pflichten des Auftraggebers). Sind ja nicht alles nur Idioten
KoNi schrieb:
Zitat
Wer zu einem Zwecke, der seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist, einen Frachtvertrag oder einen Speditionsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen hat, darf Leistungen aus diesem Vertrag nicht ausführen lassen, wenn er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass der Unternehmer 1. nicht Inhaber einer Erlaubnis nach § 3 oder einer Berechtigung nach § 6 oder einer Gemeinschaftslizenz ist, oder die Erlaubnis, Berechtigung oder Lizenz unzulässig verwendet
KoNi schrieb:
Deshalb war meine Frage, darf ich mit einem Sofa überhaupt ein Vertrag abschließen bzw. den Vertrag ausführen lassen, denn:
KoNi schrieb:
Ich gehe mit dem Sofa (ohne Lizenz) ein Speditionsvertrag ein (Leistung: Besorgung des Transportes). Wenn der Sofa nun den Transport organisiert, führt er ja die Leistung aus dem geschlossenen Speditionsvertrag aus, was ich aber als Auftraggeber gar nicht zulassen dürfte lt. §7c Abs. 1 GüKG
KoNi schrieb:
Ich hoffe ich habe mein Anliegen jetzt verständlich erklärt
KoNi schrieb:
Diesen Sachverhalt wollte ich wissen. Ob ich da einfach etwas falsch verstehe/interpretiere.
KoNi schrieb:
Dass es in der Praxis so gehandhabt wird, weiß ich auch. Mir geht es hier nur um den rein rechtlichen Aspekt, da wir weder mit Sofa arbeiten und es auch nicht planen. Wenn der Spediteur nicht regelmäßig mit eigenen LKW kommt, ist es der falsche Partner.