Wenn es so einfach wäre... Speditionskaufmann will ich selbstständig machen

    • KoNi schrieb:

      Zitat


      Konrad wie Du sagst bist Du ja Disponent und solltest dann eigentlich auch ein gelernter “Spedi” sein. Dann solltest Du aber auch das alles mit “GüKG” und so auf’m Schirm haben weil das gehoert zu den Grundkenntnissen(?).

      KoNi schrieb:

      Bin kein gelernter Speidkaufmann (Bürokaufmann), lediglich schon in der Ausbildung nichts anderes gemacht.

      KoNi schrieb:

      Les meine Posts mal richtig und evtl. auch alle. Da steht klar die Frage nach GüKG §7c Abs. 1 (Pflichten des Auftraggebers). Sind ja nicht alles nur Idioten

      KoNi schrieb:

      Zitat


      Wer zu einem Zwecke, der seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist, einen Frachtvertrag oder einen Speditionsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen hat, darf Leistungen aus diesem Vertrag nicht ausführen lassen, wenn er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass der Unternehmer 1. nicht Inhaber einer Erlaubnis nach § 3 oder einer Berechtigung nach § 6 oder einer Gemeinschaftslizenz ist, oder die Erlaubnis, Berechtigung oder Lizenz unzulässig verwendet

      KoNi schrieb:

      Deshalb war meine Frage, darf ich mit einem Sofa überhaupt ein Vertrag abschließen bzw. den Vertrag ausführen lassen, denn:

      KoNi schrieb:

      Ich gehe mit dem Sofa (ohne Lizenz) ein Speditionsvertrag ein (Leistung: Besorgung des Transportes). Wenn der Sofa nun den Transport organisiert, führt er ja die Leistung aus dem geschlossenen Speditionsvertrag aus, was ich aber als Auftraggeber gar nicht zulassen dürfte lt. §7c Abs. 1 GüKG
      Wenn der Sofa den Transport im Selbsteintritt durchführt, braucht er natürlich eine Lizenz bzw. Erlaubnis (national). Gibt er die Transporte an einen Sub weiter, hat er nur die Besorgung des Transportes übernommen und nicht die Durchführung. Der Sub braucht dann eine Güterschadenhaftpflichversicherung (immer zeigen lassen) und der organisierende Spediteur eine Haftungsversicherung, damit er bei Schadenfällen auch Ersatz in Höhe der im HGB nachzulesenden SZR für verschiedene Schadenarten leisten kann. Die können sich in einzelvertraglich in einem Bereich zwischen 2 und 40 SZR bewegen.

      KoNi schrieb:

      Ich hoffe ich habe mein Anliegen jetzt verständlich erklärt

      KoNi schrieb:

      Diesen Sachverhalt wollte ich wissen. Ob ich da einfach etwas falsch verstehe/interpretiere.

      KoNi schrieb:

      Dass es in der Praxis so gehandhabt wird, weiß ich auch. Mir geht es hier nur um den rein rechtlichen Aspekt, da wir weder mit Sofa arbeiten und es auch nicht planen. Wenn der Spediteur nicht regelmäßig mit eigenen LKW kommt, ist es der falsche Partner.
    • Hey, Konrad!

      Was heisst das wenn Du sagst =


      “ . . . ich gehe mit dem Sofa (ohne Lizenz) ein Speditionsvertrag ein . . . “.


      Ein “Sofa-Spediteur” braucht keine “Lizenz”? Einfach nur Gewerbe anmelden und gut.

      Ein “Sofa-Spediteur” faehrt nicht im Selbsteintritt und braucht ueberhaupt keine “Lizenz”!!!

      (Keine Lust Dir das alles mit’m Stoeckchen im Sand aufzumalen).

      Du als Versender (Ablader) schliesst nur einen “Speditionsvertrag” mit dem Sofa-Spediteur.

      Der selbst geht dann einen “Frachtvertrag” ein mit einem “Frachtfuehrer”.

      Du selbst hast dann am naechsten Tag ein Auto auf dem Hof stehen dem die Hinterachse fehlt, von erforderlichen “Genehmigungen” ganz zu schweigen!

      Also wird der von Dir nicht beladen!

      Und dann kannst Du nur hoffen, dass Dein “Sofa-Spediteur” schnellstmoeglich ‘was anderes bringt.


      . . . und wie von “Isabelle” angemerkt =



      Wenn der Sofa den Transport im Selbsteintritt durchführt, braucht er natürlich eine Lizenz bzw. Erlaubnis (national). Gibt er die Transporte an einen Sub weiter, hat er nur die Besorgung des Transportes übernommen und nicht die Durchführung. Der Sub braucht dann eine Güterschadenhaftpflichversicherung (immer zeigen lassen) und der organisierende Spediteur eine Haftungsversicherung, damit er bei Schadenfällen auch Ersatz in Höhe der im HGB nachzulesenden SZR für verschiedene Schadenarten leisten kann. Die können sich in einzelvertraglich in einem Bereich zwischen 2 und 40 SZR bewegen.



      P.S. @ “Isabelle”:

      Ich wuerde mir darueber hinaus dann aber auch von dem Kutscher, der an der Rampe steht und ueber einen “Sofa” gebucht wurde, immer auch noch die Abschrift der Genehmigung zeigen lassen. Aber Du hast ja sogar die “Korridorregelung” von SZR 2 bis SZR 40 ‘drauf. Respekt.


      Moderator-1
      Zitat sichtbar gemacht

      Klaus
      der Convoi-Pumpe (?) - sagt T.T.P.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Moderator-1 ()

    • Klaus: Wenn im Vertragswerk steht, das der Transport nur im Selbsteintritt durchgeführt werden darf, heißt das im Klartext, du darfst den Transport nur mit eigenen Fahrzeugen und entsprechender Erlaubnis durchführen. Oder Vertraglich festfahrender Sub. Es gibt welche, die beziffern sich als Spedition oder Logistiker. Die haben weder eigene Fahrzeuge oder Erlaubnis. Denn der begriff Spedition oder Logistiker ist weder geschützt, noch gibt es für diese Bezeichnung eine Zugangs Verordnung. Mein Kunde zum Beispiel, verlangt Selbsteintritt. Und erlaubt somit keine Weitergabe des Auftrags z.B. durch die Börse, oder an andere Unternehmer ohne ausdrückliche Erlaubnis. Im extremen Fall, kann der Versender mit belangt werden, wenn der beladene LKW nicht alle Voraussetzungen für den Transport erfüllt, und sich nicht vergewissert hat.
    • Thomma schrieb:

      Klaus: Wenn im Vertragswerk steht, das der Transport nur im Selbsteintritt durchgeführt werden darf, heißt das im Klartext, du darfst den Transport nur mit eigenen Fahrzeugen und entsprechender Erlaubnis durchführen. Oder Vertraglich festfahrender Sub. Es gibt welche, die beziffern sich als Spedition oder Logistiker. Die haben weder eigene Fahrzeuge oder Erlaubnis. Denn der begriff Spedition oder Logistiker ist weder geschützt, noch gibt es für diese Bezeichnung eine Zugangs Verordnung. Mein Kunde zum Beispiel, verlangt Selbsteintritt. Und erlaubt somit keine Weitergabe des Auftrags z.B. durch die Börse, oder an andere Unternehmer ohne ausdrückliche Erlaubnis. Im extremen Fall, kann der Versender mit belangt werden, wenn der beladene LKW nicht alle Voraussetzungen für den Transport erfüllt, und sich nicht vergewissert hat.



      Was jetzt? Selbsteintritt oder Nicht?
      Wie verträgt sich das mit "vertraglich festfahrender Sub" ?
      Du bildest hier ja nicht nur eine Zwei-Klassengesellschaft, sondern sogar eine 3-Klasengesellschaft
    • Bärenbruder schrieb:

      Mal ne Fragen an die Profis

      gibs denn überhaupt soviel Sofas zu transporttieren


      davon geh mal aus, da kannste fahren, bist du schwarz wirst :thumbsup:

      [Blockierte Grafik: http://www.fotos-hochladen.net/uploads/ct3zkw5ngiv9.jpg]
      Mit freundlichen Grüßen
      Max

      Wer zu viel ironiert, bekommt einen Sarkasmus !

      Achtung: Interpunktion und Orthographie des Beitrages ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.