"Weiße" Paletten Anliefern und den Schrott mitnehmen sollen? Nicht mir Mir

    • "Weiße" Paletten Anliefern und den Schrott mitnehmen sollen? Nicht mir Mir

      Was viele nicht Wissen:

      Werden defekte Europaletten zum Tausch übergeben oder zu eigenen Zwecken als technische Arbeitsmittel eingesetzt, wird gegen das Geräte-Produktsicherheitsgesetz (GPSG) sowie gegen die berufsgenossenschaftliche Regel BGR 234 verstoßen. Es drohen Bußgelder von bis zu 100 000 €.

      Gebrauchte Europaletten sind "unbeladene Waren" im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes, im beladenen Zustand "technische Arbeitsmittel". In beiden Fällen müssen sie so beschaffen sein, dass sie die Sicherheit und Gesundheit des Verwenders und von Dritten nicht gefährden. Die Paletten müssen also gebrauchsfähig sein. Das sind sie in der Paxis aber oft nicht, wenn sie im Tauschverfahren den Lkw-Fahrern übergeben werden.

      Laut Geräte-Produktsicherheitsgesetz sind Europaletten unbeladene "Waren", im beladenen Zustand "technische Arbeitsmittel". Europaletten müssen in beiden Fällen so beschaffen sein, dass sie die Gesundheit und Sicherheit des Verwenders und Dritten nicht gefährden. Die EPAL spricht hier von der Tauschfähigkeit, die Berufsgenossenschaft von der Gebrauchsfähigkeit, beide meinen hier das Selbe. Die Baunorm einer Europalette ist im UIC Kodex 435-2 sowie in der DIN 15146-2 verankert. Die Tauschfähigkeit oder Gebrauchsfähigkeit einer Europalette sind in den EPAL Tauschkriterien klar definiert. In der Praxis ist dies allerdings nicht immer der Fall, wenn Sie z.B. an den LKW-Fahrer übergeben wird.

      Ist die Europalette also defekt, darf Sie weder genutzt noch in den Verkehr gebracht werden.

      Werden von einem Beteiligten defekte Paletten zum Tausch übergeben, macht sich Dieser strafbar. Weiterhin riskiert er nicht nur, dass der Fahrer die Annahme der Palette verweigert, er kann auch bei der Marktüberwachungsbehörde angezeigt werden. Das ist duche einen Anruf bei der Behörde oder auch anonym über das Internet möglich. Je Nach Bundesland nennen sich die Marktüberwachungsbehörden unterschiedlich, diese sind für die Gewerbeaufsicht, Verbraucher- und Arbeitsschutz zuständig. Die Behörden überwachen routinemäßig Betriebe und werden durch Anzeigen tätig, oft nur innehlab weniger Wochen.

      Sofern von den Behörden Mängel bei der Palettenorganisation festgestellt werden, erhält der Betrieb einen Inspektionsbrief mit allen Mängeln. Die Behörde kann auch Anordnungen treffen wie z.B. eine Untersagungsverfügung oder Rücknahme aller nicht gebrauchsfähiger Produkte. Dies kann sogar dazu füren, dass der komplette Betriebsablauf gestört werden kann. Bei erheblichen Mängeln, z.B. defekte Paletten im Hochregal, ist zu befürchten, dass der komplette Betrieb gestoppt werden muss und die Paletten ersetzt werden müssen.

      Wer gegen eine solche Anordnung verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 100 000 EUR bestraft werden. Wenn bei einem Unfall Personen wegen defekter Paletten zu Schaden kommen, wird sogar der Staatsanwalt eingeschaltet.

      Lange Zeit waren Spediteure der Marktmacht der Verwender ausgeliefert. Die Spediteure müssen tauschfähige oft neuwertige Paletten beim Kunden anliefern, bekommen aber beim Tauschen der Paletten nur minderwertige oder gar defekte Paletten zurück. Die entstandenen Kosten für die Reparatur der Paletten musste der Spediteur tragen. Die neue Situation muss bei den Verwendern (Logistikparks, Verteilerzentren, Zentrallager, Handelsketten, etc.) zu einem Umdenken führen, ansonsten könnte es teuer werden. Bei den Verantwortlichen die die neue Regeleung nicht umsetzen können oder wollen, könnte dies zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Ein Satz den ein Fahrer zu hören bekommt "Entweder du nimmst die Paletten mit wie Sie sind oder du kannst gehen" ist somit passé. Die Marktteilnehmer können anonym angezeigt werden, einige Fahrer werden sicherlich davon gebrauch machen. Dies wird bei einigen Verantwortlichen sicherlich zu einigen Schweißperlen führen. Die momentane Praxis wird in jedem Fall zu einem Echo führen, wie Dieses ausfällt bleibt abzuwarten.


      Q:gottschalk-paletten.de/news-bussgeld.html
    • Alles gut und schön - ABER....

      Was mache ich wenn ich lade und auf Grund bsp schwarzer Umwicklung die Paletten nicht "inspizieren" kann?? Dann können mir weiterhin defekte Paletten angedreht werden mit denen ich evtl Probleme beim Empfänger bekomme. Und in diesem Fall werden mir ja von einem Beteiligtem defekte Paletten übergeben für die er von mir i.d.R. ja Tauschpaletten bekommt... Oder muß das jetzt so laufen wie bei den Zulieferern von Bosch/Siemens Hausgeräte bei denen jede Palette und jede Gibo mit Stapler angehoben werden musste damit der Fahrer sie von unten kontrollieren konnte? So geschehen um die Jahrtausendwende als ich für Kost in Attendorn NV gefahren bin...
      Schweigen bedeutet nicht immer Zustimmung.
      Manchmal hat man nur keine Lust mit Idioten zu diskutieren.
    • Du als Fahrer bist dafür verantwortlich, dass Du auch tauschbare Paletten zurücknimmst.

      Defekte Paletten, welche nicht tauschfähig sind gelten sogar als Abfall. Diese sind dann mit allen Konsequenzen wie A-Schild, Abfallbegleitschein usw zu befördern. Der Versender muss da einiges beachten.

      Irgendwo hatte ich mal ein Urtei gesehenl, muss mal suchen.

      Bisher habe ich immer mit nem Palettenschein gedroht. Dies hat bisher funktioniert.
    • Trotzdem stehst doch als Fahrer oft vor der Ladung und alles schön eingestrecht - in schwarzer Folie ... und nu geh mal hin und sag denen das Du die Paletten nur dann lädst wenn Du Dich davon überzeugt hast das die Paletten ok sind.. Problem ist ja nun das es bei vielen Ladungen garnicht möglich ist die Paletten zu kontrollieren ohne vorher die Folie wieder zu entfernen oder die Teile mit dem Stapler hochzuheben - und da fehlt eine Regelung die den Fahrer aus der Schusslinie bringt, da sonst wieder viel am Fahrer hängen bleibt was andere verbockt haben..
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    • hatte letztes Jahr schon die ersten Firmen die klip und klar gesagt haben das sie bei dem Palettenblödsinn nichtmehr mitmachen...

      Haben kein Interesse mehr bei jeder Ladung Tauschpaletten Mitarbeiter zu Sortieren abzustellen. Die Kosten stehen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr und dort werden die Waren jetzt incl der Paletten an die Kunden verkauft.. - also nix Palettentausch... Sehr vernünftig denke ich...
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    • moin
      der grund der tauscherei besteht nicht darin das alles genormt ist und jeder europaletten nimmt oder gibt, nein, das ist mittlerweile eine geldmaschinerie die dahinterhängt.
      da gehen für manche betriebe mios übern tisch wenn sie es richtig aufziehen.
      sollte in neuss mal klopapier laden.
      wollten neue paletten haben. rausgeben aber nur dunkle.
      war mir zu blöd und ich bin ohne ladung raus.
      nebenan war ein staplerfahrer neuen am trennen zum weiterverkauf.
      noch mach ich die hose nicht mit der kneifzange zu.
      genauso vor paar monaten in einer milchbude in erfurt. hatte ich hier schonmal geschrieben.bin da auch leer raus.
      hier gehört chep her, wie im ausland auch. was geht mich an worauf die ware steht. sollen sich doch absender und empfänger kloppen. aber nein, die sind ja klever und wälzen die kosten auf die unbeteiligten ab.
    • stahltrucker schrieb:

      Du als Fahrer bist dafür verantwortlich, dass Du auch tauschbare Paletten zurücknimmst.

      Defekte Paletten, welche nicht tauschfähig sind gelten sogar als Abfall. Diese sind dann mit allen Konsequenzen wie A-Schild, Abfallbegleitschein usw zu befördern. Der Versender muss da einiges beachten.

      Irgendwo hatte ich mal ein Urtei gesehenl, muss mal suchen.

      Bisher habe ich immer mit nem Palettenschein gedroht. Dies hat bisher funktioniert.



      Allso , müßen die Fahrer mehr oder weniger immer die Behörden einschalten , denn Stapelweise Tauschpaletten die gut sind habe ich ewig nicht gesehen und zeig mir den Fahrer der nicht irgendwann die Faxen dick hat eine Pal. nach hier eine da 80 in die Hand nehmen um 30 heile zu kriegen . Nur was passiert wenn ich die Telefonkeule schwinge und alle Supermärkte bei mir Anschwärzen würde , setzt sich da was in bewegung oder sagen die beim Amt mach mal ruhig ist nur der Sturm im Wasserglass .
    • weiß nicht aber es könnte klappen :)

      Mhh ich würde sagen, einfach mal den verlinkten Pressebeitrag runterladen und kopiern, jedem Fahrer mitgeben und nen Abfallbegleitschein verlabgen, sowie die Kosten für nen Abfalltransport. Man sollte dann natürlich auch nach Verladung dokumentieren, ggf auch vorher ( psst 8)
      Edit:

      Abfalllager im Berich von Lebensmitteln z.B. ...................................

      man kann ja bei der anzeige ein bischen Ausschmücken oder .............. Die Behörden sind dann trotzdem zufrieden, weiter Weg und doch was gefunden
    • zwergheinrich schrieb:



      Allso , müßen die Fahrer mehr oder weniger immer die Behörden einschalten.


      nicht nur die Fahrer, auch der Unternehmer.

      Bin leider kein Anwalt, aber ich denke ggf. sollte der Betrug zum Nachteil des Transportunternehmens geprüft werden.

      Tauschfähigkeit wird ja wissentlich "vorgegaukelt,zugesichert und auch durchgeführt" letzteres beim Entladen da ja meist gute Paletten kommen. Ich selbst habe auch kein Problem, schon bei der Verladung beim Kunden auf dem Lieferschein vermerken zu lassen:

      XY Paletten defekt, nach EPAL-Richtlinie nicht tauschfähig
      und zusätzlich

      XX EPAL angeliefert
      XX EPAL abgeholt/verladen
      davon XY Paletten defekt/nicht tauschfähig

      man kann es dann noch weiter treiben :D
      Abfalltransportdokumente verlangt: nicht erhalten ( natürlich nach Erhalt defekter Tauschpaletten beim Kunden )


      und dann ein HAndy-Pic an die eigene Fa. senden

      Ach so:

      Beim selbst Laden ist die Kontrolle kein Problem
      ansonsten kann man die Verladung überwachen und wenn nicht dann kann man die Vermerke auch beim Kunden, beim Entladen machen ( Stichwort Euro-Kühlhäuser )

      Mhhh Das halte ich pers. für Qualitätsarbeit.


      Hier im Osten gab es zu anderen Zeiten mal einen Spruch, der sollte auch jetzt noch gelten:

      Meine Hand für Mein Produkt !

      Wir/Ihr Fahrer/Unternehmer produziert ja auch im Rahmen der Transportkette.

      Ach so, was ich genauso für Anzeigewürdig halte, ist die Anlieferung in Läden diverser Lebensmittelketten.

      1 Mitarbeiter an der Kasse, Fahrer entläd selbst, stellt auf Weisung vor die Kühltruhe bekomt seine Unterschrift und fährt los.
      Wenn dann der 1 Mitarbeiter mal Zeit hat, wird dann die Kühl oder TK-Ware in die Truhe verstaut.
      Ich nenne keine Namen, aber ihr könnt Euch denken was für Lebensmittelketten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stahltrucker ()

    • Wenn ich beim Laden nicht tauschfähige Paletten sehe hol ich mir direkt einen vom Lager ran der mir das auch gleich auf den Papieren bestätigen darf...
      Aber für mich als Fahrer ergibt sich immer das Problem das es Mängel gibt die ich aus unterschiedlichen Gründen beim Laden nicht sehen kann. Nun ist es mehrfach vorgekommen das - während ich entlade schon ein Lagerlui beim Empfänger anfängt die Paletten abzupacken und der findet dabei natürlich die müllpaletten und ich bekomme die natürlich nicht getauscht. Dafür kommt dann mal wieder ne unfreundliche Nachfrage meiner Firma wieso ich von 30 Paletten nur 20 getauscht habe und warum ich die nicht schon beim Laden "kaputtgeschrieben" hab - wie es ja in der Arbeitsanweisung steht und das die Kosten für die Paletten zu meinen Lasten gehen... Nun mach mal den Leuten - die ja die Fahrerfahrung in Person sind klar warum es nicht möglich ist dieser Arbeitsanweisung nachzukommen wenn die Firma nicht dafür sorgt das die Kunden ordentliches Material verwenden... Als Fahrer kann ich nicht auch noch den Job fürs Büro machen...
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