Was muss man beim Zoll beachten, wenn man geschenkte Gegenstände aus der Schweiz mit nach Deutschland bringt?

    • Was muss man beim Zoll beachten, wenn man geschenkte Gegenstände aus der Schweiz mit nach Deutschland bringt?

      Ein Bekannte von mir in der Schweiz ist Anfang August verstorben. Im Rahmen der Haushaltsauflösung hat mir der Witwer jetzt zahlreiche Haushaltsgegenstände geschenkt, die ich nächste Woche mit einem Transporter abholen werden. Allerdings bin ich ziemlich unsicher, wie das mit dem Zoll verläuft. Ich kann ja sicherlich nicht mit dem Transporter einfach über die Grenze fahren und dann ab nach Hause, da die Schweiz ja nicht in der EU ist. Es handelt sich um zahlreiche Gegenstände zum Thema Pinguin wie z.B. Figuren, Karten, Bücher, Handtücher, diverse Textilien, Spielzeug, Plüschtiere usw. In Summe geschätzt etwa 1000 Gegenstände. Ich bin selbst Pinguinfan und werde die Pinguine jetzt mit in meine Sammlung aufnehmen.

      Laut Google kann man ja Waren bis 300 € zollfrei einführen. Da es bei allem um gebrauchte Gegenstände handelt, ist der Wert ziemlich gering. Man kann ja nicht den Neuwert des ganzen zu Grunde legen. Es existiert eine Schenkungsurkunde, wo das ganze mit "Hausratsartikeln zum Thema Pinguine" zusammengefasst ist.

      Hat jemand Erfahrungen bzgl. des Themas Zoll? Muss ich das vorher irgendwo anmelden? Oder ist es ausreichend, bei einer Kontrolle die Schenkungsurkunde vorzuzeigen?
      Importsteuern sollten ja bei einer Schenkung nicht anfallen, oder?
    • Interessanter Fall.
      Grundsätzlich muss es bei der Eingangszollstelle beim Zoll angemeldet werden.
      Übersiedlungsgut greift nicht.
      Streng genommen sind es auch keine Reisemitbringsel, für die eine Freigrenze von 300€ gilt.
      Am ehesten passt Einfuhr zu nichtkommerziellen Zwecken / Geschenksendung:
      Zoll online - Geschenksendungen
      bis zu einem Wert von 45€: abgabenfrei
      ab 45 bis 700€: pauschalierter Abgabensatz 17,5%
      Ist die Frage, mit welchem "Handelswert" der Zoll es einstuft.

      Bis zu einem Warenwert von 1000€ ist grundsätzlich eine mündliche Zollanmeldung möglich, bei Waren zu nichtkommerziellen Zwecken wohl auch darüber:
      Zoll online - Formen der Zollanmeldung

      Beim Zoll ist es immer ratsam, eine genaue Aufstellung der mitgeführten Gegenstände vorzulegen.
      Wäre interessant zu erfahren, wie das "zolltechnisch" ausgegangen ist.