Was gilt vorranging CMR oder Vertrag

    • Was gilt vorranging CMR oder Vertrag

      Hallo,

      Meine Frage: im CMR werden 7 Tagen Frist bei verdeckten Mängel gewährleistet, vertraglich wurde keine Frist eingeräumt. Ist es nicht so, dass das Gesetz Vorrang hat, auch wenn es vertraglich anders geregelt wurde? Mal angenommen, die Auftragnehmerin meldet den Verlust erst nach fünf Tagen, kann dann die Auftraggeberin nicht mehr im Anspruch genommen werden?

      Im Art. 30 (bei äußerlich erkennbaren Schäden aufgrund Verlust oder Beschädigung des Gutes spätestens bei Ablieferung des Gutes; bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden spätestens binnen 7 Tagen -ohne Sonn- und gesetzliche Feiertage- nach Ablieferung). Vertraglich wurde aber bei geregelt: (bei Fehllieferungen oder Beschädigung muss die Arbeitgeberin sofort od. am Tage der Anlieferung schriftlich angezeigt werden, spätere Anzeigen werden nicht anerkannt).

      Vertragsstaat (Rumänien) hat CMR ratifiziert!

      Könnt Ihr mir helfen?
    • Was gilt vorranging CMR oder Vertrag




      Hallo,



      Meine Frage: im CMR werden 7 Tagen Frist bei verdeckten Mängel
      gewährleistet, vertraglich wurde keine Frist eingeräumt. Ist es nicht
      so, dass das Gesetz Vorrang hat, auch wenn es vertraglich anders
      geregelt wurde? Mal angenommen, die Auftragnehmerin meldet den Verlust
      erst nach fünf Tagen, kann dann die Auftraggeberin nicht mehr im
      Anspruch genommen werden?



      Im Art. 30 (bei äußerlich erkennbaren Schäden aufgrund Verlust oder
      Beschädigung des Gutes spätestens bei Ablieferung des Gutes; bei
      äußerlich nicht erkennbaren Schäden spätestens binnen 7 Tagen -ohne
      Sonn- und gesetzliche Feiertage- nach Ablieferung). Vertraglich wurde
      aber bei geregelt: (bei Fehllieferungen oder Beschädigung muss die
      Arbeitgeberin sofort od. am Tage der Anlieferung schriftlich angezeigt
      werden, spätere Anzeigen werden nicht anerkannt).



      Vertragsstaat (Rumänien) hat CMR ratifiziert!


      Punkt 1: Wer ist der zweite Staat ? Wenn Staat CMR ratifiziert hat, dan gilt CMR. Wenn nicht, andere Situation?
      Punkt 2: Ich glaube, das ist der Punkt wo du hinaus willst? Wer hat die außervertraglichen Abmachung eingetragen. Beide oder keine ? Sollte der Absender dies in seinen AGB´s eingetragen haben und die andere Partei weiss nichts davon. So gilt dieser Passus als nichtig und es gilt wieder CMR.


      Auf dem CMR-Frachtbrief wird im Regelfall eine CMR-Klausel angegeben,
      welche besagt, dass die dargestellte Beförderung trotz einer
      gegenteiligen Abmachung im Zweifel den Bestimmungen der CMR unterliegt.
      Die Klausel soll nochmals die zwingende Geltung der CMR unterstreichen.
      Abweichende Regelungen sind nichtig. Die Klausel soll „die Abmachung der
      Bestimmungen der CMR auch vor Gerichten außerhalb der Vertragsstaaten
      sichern, indem sie diesen Charakter von vertraglichen Vereinbarungen der
      Parteien gibt“.
    • ellerforever schrieb:


      Was gilt vorranging CMR oder Vertrag




      Hallo,



      Meine Frage: im CMR werden 7 Tagen Frist bei verdeckten Mängel
      gewährleistet, vertraglich wurde keine Frist eingeräumt. Ist es nicht
      so, dass das Gesetz Vorrang hat, auch wenn es vertraglich anders
      geregelt wurde? Mal angenommen, die Auftragnehmerin meldet den Verlust
      erst nach fünf Tagen, kann dann die Auftraggeberin nicht mehr im
      Anspruch genommen werden?



      Im Art. 30 (bei äußerlich erkennbaren Schäden aufgrund Verlust oder
      Beschädigung des Gutes spätestens bei Ablieferung des Gutes; bei
      äußerlich nicht erkennbaren Schäden spätestens binnen 7 Tagen -ohne
      Sonn- und gesetzliche Feiertage- nach Ablieferung). Vertraglich wurde
      aber bei geregelt: (bei Fehllieferungen oder Beschädigung muss die
      Arbeitgeberin sofort od. am Tage der Anlieferung schriftlich angezeigt
      werden, spätere Anzeigen werden nicht anerkannt).



      Vertragsstaat (Rumänien) hat CMR ratifiziert!


      Punkt 1: Wer ist der zweite Staat ? Wenn Staat CMR ratifiziert hat, dan gilt CMR. Wenn nicht, andere Situation?
      Punkt 2: Ich glaube, das ist der Punkt wo du hinaus willst? Wer hat die außervertraglichen Abmachung eingetragen. Beide oder keine ? Sollte der Absender dies in seinen AGB´s eingetragen haben und die andere Partei weiss nichts davon. So gilt dieser Passus als nichtig und es gilt wieder CMR.


      Auf dem CMR-Frachtbrief wird im Regelfall eine CMR-Klausel angegeben,
      welche besagt, dass die dargestellte Beförderung trotz einer
      gegenteiligen Abmachung im Zweifel den Bestimmungen der CMR unterliegt.
      Die Klausel soll nochmals die zwingende Geltung der CMR unterstreichen.
      Abweichende Regelungen sind nichtig. Die Klausel soll „die Abmachung der
      Bestimmungen der CMR auch vor Gerichten außerhalb der Vertragsstaaten
      sichern, indem sie diesen Charakter von vertraglichen Vereinbarungen der
      Parteien gibt“.


      Punkt 1: Wer ist der zweite Staat ? ist Deutschland, mir geht es um den verdeckten Mangel, gilt was vertraglich geregelt worden ist oder CMR weil da die Auftragsnehmering besser dargestellt wird als vertraglich geregelt.
    • ellerforever schrieb:


      Punkt 2: Ich glaube, das ist der Punkt wo du hinaus willst? Wer hat die außervertraglichen Abmachung eingetragen. Beide oder keine ? Sollte der Absender dies in seinen AGB´s eingetragen haben und die andere Partei weiss nichts davon. So gilt dieser Passus als nichtig und es gilt wieder CMR.


      - Beide haben es in einem Rahmenvertrag als Pasus festgelegt, eine AGB hierzu gibt es nicht!!!

    • Jedoch ist bei Exportgeschäften zumeist international einheitliches Recht, nämlich das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) anwendbar, die in Deutschland mit dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956[*] über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr[*] umgesetzt wurde.[*] Die CMR gilt nach Art. 1 CMR für jeden Vertrag über die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Straße mittels Fahrzeugen, wenn der Ort der Übernahme des Gutes und der für die Ablieferung, wie im Vertrag vereinbart, in verschiedenen Staaten liegt, und einer dieser Staaten Vertragsstaat[*] ist.[*] Beim so genannten genannten Multimodalen Transport genügt es nicht, wenn eine Umladung in einem Vertragsstaat stattfindet und die Güter sodann mit anderen Transportmitteln weitertransportiert werden.[*] Die CMR gilt ohne Rücksicht auf den Wohnsitz, Sitz oder die Staatsangehörigkeit der Parteien, also auch, wenn ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland ein Beförderungsunternehmen auch mit Sitz in Deutschland beauftragen.

      Die CMR ist unmittelbar anwendbares Recht und geht dem nationalen Recht vor. Auch die Gerichtsstandsregelungen in Art. 31 CMR sind gegenüber dem EuGVVO vorrangig.[*] Nur wenn Lücken vorhanden sind, kann auf das auf den Vertrag im Übrigen anzuwendende nationale Recht zurückgegriffen werden. Soweit die CMR zwingende Vorschriften enthält, kann von diesen nicht abgewichen werden. Dies gilt insbesondere auch für AGB wie die ADSp.

      Hinweis: Bei Transportschäden oder verspäteter Lieferung ist unverzügliches Handeln notwendig, damit Ansprüche gegen den Frachtführer und den Versicherer nicht verloren gehen. Nach dem CMR müssen Reklamationen wegen Lieferfristüberschreitung spätestens bis zum 21. Tag nach der Auslieferung beim Frachtführer eingehen. Nimmt der Empfänger die Ladung vorbehaltlos an, gilt der Beförderungsvertrag als erfüllt. Bei von außen erkennbaren Mängeln müssen Reklamationen sofort, bei verdeckten Mängeln hingegen innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich erfolgen
    • CMR IST JA NICHT VON EINER BANANEN REPUBLICK GESCHAFFEN!

      DIEE GRUNDREGELDES CMR SOLLTE MAN NORMAL KENNEN; JEDENFALSS HABEN WIR DAS BEI DER SACH UND GELERNT UND ALS SPEDIONSKAUFMANN ERST RECHT!

      TIPPE MAL DA LERNT MAN HEUTE NUR NOCH ABZOCKE UND WIE KANN ICH ANGESTELLTE MIT ALLMOSEN ABSPEISEN! :P :P