Was darf ein Auftraggeber/Frachtzahler und was nicht !!??!!!

    • thommygera schrieb:

      wir weichen jetzt zwar vom Thema ab, aber Du hast schon recht : Ich habe keinen einzigen Direktkunden über 30 Tage ZZ

      60 Tage habe ich nur bei Spedi`s und da auch nur im Spotmarkt, eine TP hier oder eine TP da

      grundsätzlich gilt da auch die Regel : je schlechter der Frachtpreis, desto höher das ZZ bzw. die im TA stehenden Pönalen

      mfg thommy


      Genau so :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
    • Lieferfristüberschreitung

      Moin Moin an alle,

      erster Arbeitstag heute nach Urlaub! Auf die Schnelle zu Punkt 2:

      Lieferfristüberschreitung

      Innerdeutsche Transporte = HGB

      § 431 HGB Ziffer 3 = Die Haftung des Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist ist auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.

      Auslands Transporte = CMR

      Artikel 23 Ziffer 5 = Wenn die Lieferfrist überschritten ist und der Verfügungsberechtigte beweist, daß daraus ein Schaden entstanden ist, hat der Frachtführer dafür eine Entschädigung nur bis zur Höhe der Fracht zu leisten.

      Gruss an alle
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de
    • Moin Fabian,

      die Höhe der Haftung hätte ich auch reinschreiben können. Dem Threadstarter ging es aber eher darum, ob überhaupt eine Haftung vorliegt, da er es als höhere Gewalt interpretiert.

      gruß thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!