Was bitte muß ein Steuerberater verantworten?

    • Was bitte muß ein Steuerberater verantworten?

      Es geht um Geschäftsessen.Wie ist die gesetzliche Vorgabe:
      Kraftfahrer macht Buchhaltung und gibt Belege von Essen ab,ohne Vermerke auf Rückseite.Wer ist da in der Haftung,und WIE ist der vorgeschriebene Rechtsweg.
      (HOCHZEITSESSEN wurde u.a.als Geschäftsessen abgesetzt)
      Wer weiß da Bescheid? Finanzamt sagt,Teilnehmer beim Essen müßten auf der Rückseite vom Beleg vermerkt sein..Was stimmt nun??


      Grüße strike
    • RE: Was bitte muß ein Steuerberater verantworten?

      Hi,

      Teilnehmer müssen nicht verzeichnet sein, hab ich extra nachgefragt !!
      Ansonsten muss enthalten sein:

      - Name und komplette Anschrift des Restaurants, in dem die Bewirtung stattfand
      - Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) des Restaurants
      - Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
      - Ausstellungsdatum der Rechnung
      - Rechnungsnummer
      - Datum der Bewirtung
      - Menge und Art aller Speisen und Getränke
      - Nettoentgelt
      - Mehrwertsteuersatz in Prozent
      - Mehrwertsteuerbetrag in Euro

      Grüsse

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von david ames ()

    • Danke an LK transporte ;)
      Also DARF der Steuerberater Quittungen,die Nicht auf den Gewerbebetreibenden geschrieben sind,eigentlich nicht anerkennen?.....Könnte ja theoretisch vom Nachbar sein.--Warum tut ers trotzdem? Finanzamt prüft den Fall,da es mit um Steuerhinterziehung geht,sowie Scheinselbständigkeit.(Bitte keiner sich angesprochen fühlen,ok-will gewiß keinen damit pesönlich treffen)Namen nenn ich keinen.
      Ich mach hier keine Anschuldigung oder Verleumdung.
      Wollt nur wissen,wie sich das verhält,da ich den Gewerbl.Güterkraftverkehr lern,und da alles richtig verstanden haben möchte.
      (das Thema ließe sich endlos fortsetzen und würde womöglich zum Streitfall-ne ne,nicht in meinem Sinn)
      gruß strike