Es geht um Geschäftsessen.Wie ist die gesetzliche Vorgabe:
Kraftfahrer macht Buchhaltung und gibt Belege von Essen ab,ohne Vermerke auf Rückseite.Wer ist da in der Haftung,und WIE ist der vorgeschriebene Rechtsweg.
(HOCHZEITSESSEN wurde u.a.als Geschäftsessen abgesetzt)
Wer weiß da Bescheid? Finanzamt sagt,Teilnehmer beim Essen müßten auf der Rückseite vom Beleg vermerkt sein..Was stimmt nun??
Grüße strike
Kraftfahrer macht Buchhaltung und gibt Belege von Essen ab,ohne Vermerke auf Rückseite.Wer ist da in der Haftung,und WIE ist der vorgeschriebene Rechtsweg.
(HOCHZEITSESSEN wurde u.a.als Geschäftsessen abgesetzt)
Wer weiß da Bescheid? Finanzamt sagt,Teilnehmer beim Essen müßten auf der Rückseite vom Beleg vermerkt sein..Was stimmt nun??
Grüße strike