Warendurchfuhr in Deutschland (Von der Schweiz zu DHL)

    • Warendurchfuhr in Deutschland (Von der Schweiz zu DHL)

      Hallo zusammen

      Wir sind ein junges, Schweizer Startup und befinden und befinden uns momentan in der Planungsphase.

      Für ein gelingen unseres Projektes sind attraktive Versandkonditionen weltweit essentiell. Unsere bisherigen Abklärungen haben ergeben, dass ein Versand aus der Schweiz nicht wirtschaftlich ist. Auf der anderen Seite bietet DHL in Deutschland äussert attraktive Versandtarife an.

      Unsere Überlegung war nun wie folgt:
      - Die Versandpakete von der Schweiz nach Deutschland liefern (mit Spediteur, mit Hilfe von Zollagent?)
      - Von Deutschland aus weltweit versenden mit DHL.

      Wir verstehen von unseren bisherigen Abklärungen, dass wir keine Zollgebühren / MwSt. in Deutschland bezahlen müssen, wenn wir eine Warendurchfuhr vollziehen, was unser Vorgehen nach unseren Einschätzungen wäre.

      Wie seht ihr dies als die Experten?

      Ist eine Warendurchfuhr so möglich (eigener Transport nach D, Versand mit DHL)?
      An wenn müssten wir uns hier wenden?

      Herzlichen Dank für eure Hilfe.

      Gruss
      Mike
    • Bei bestimmten Waren ist eine Warendurchfuhr nicht gestattet! Siehe Zoll D!

      Würde sich nur rechnen wenn ihr die Pakete gebündelt nach D schaft und mit einem Begleitpapier


      Durchfuhr.
      Aus dem Ausland über die Zollinie eingehende Waren, die das Zollinland durchziehen und wieder in das Ausland austreten (Durchfuhrgüter), müssen zum Zwecke der Ausfertigung der nötigen Begleitpapiere bei dem Eintrittszollamt erklärt und beim Austrittszollamt zur Nachweisung ihres Austritts gestellt und von einer Grenze zur anderen unter zollamtlicher Kontrolle gehalten werden. Das Z. regelt sich im übrigen wie unter »I. Einfuhr« angegeben.
      Für die Warendurchfuhr wird in keinem Staat ein Zoll erhoben.
      Der Austritt der Durchfuhrgüter über die Zollinie muß bei dem von dem Eintrittszollamt vorgeschriebenen Grenzzollamt und innerhalb der von diesem bestimmten Zeit erfolgen. Es ist jedoch dem Warenführer gestattet, erforderlichenfalls bei einem Unterwegszollamt eine Abänderung des Zollpapiers hinsichtlich des Austrittsamts zu beantragen.[479]
    • Herzlichen Dank für die Antwort.

      Kannst du das noch ein wenig herunterbrennen für einen Laien wie mich?

      Wenn mich mit einem Lastwagen durch Deutschland wahren würde, wäre es für mich noch nachvollziehbar, e.g. wenn ich Einreise, zeige ich die Papiere und die Ware, wenn ich rausfahre, zeige ich die Papiere und Ware noch einmal.

      Aber wie das mit dem Versand ablaufen soll, ist mir nicht ganz klar.

      Brauchen wir hierzu einen Spediteur? Oder können wir dies alleinige bewerkstelligen?

      Wäre froh um einen Ratschlag hier.

      Danke und Gruss
      Mike
    • Naja, das sieht mit Versand genau so aus, erst machst du die Ausfuhr aus der Schweiz, dann die Einfuhr nach Deutschland mit dem Ziel der Durchfuhr. Die Einfuhr ist nötig um die Ware zu erfassen, einen vorläufigen Zoll/Steuerwert zu errechnen, für den irgendjemand bürgen muss bis die Ausfuhr aus Deutschland bestätigt ist (Ausfuhrzollamt). Die Ausfuhr wäre ja die Aufgabe von DHL, weil die ja für dich die Ware dann ausführen.

      Ob und wie das im einzelnen funktioniert und zulässig ist, läßt du dir am besten hier klären: zoll.de/DE/Service/Auskuenfte/…lgemeine-fragen_node.html
      Ich sehe hier 2 Schwierigkeiten, 1. den Wechsel des Transportmittels (Umladen), 2. ob das DHL so einfach mitmacht, es ist ja eine zusätzliche Dienstleistung.

      Wer oder was die Ware letzendlich herumschippert ist ohne Bedeutung, der Transporteur muss die Zollrechtlichen Bestimmungen beachten. Abgesehen von den Beförderungsbestimmungen die aber nicht den Zoll berühren.
    • ich glaube es wäre auch nicht uninteressant die zu erwartende menge zu wissen, ob die DHL Logiker...das überhaupt machen "wollen"....weil dann würde ich das ganze prozedere von denen machen lassen...

      DHL holt bei euch ab und verteilt den ganzen kram dann eben auf derem hub usw....
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
      (Albert Einstein)
    • colonia40 schrieb:

      ich glaube es wäre auch nicht uninteressant die zu erwartende menge zu wissen, ob die DHL Logiker...das überhaupt machen "wollen"....weil dann würde ich das ganze prozedere von denen machen lassen...

      DHL holt bei euch ab und verteilt den ganzen kram dann eben auf derem hub usw....
      Das war der erste Plan. Nun will aber DHL einen völlig absurden Betrag für den weltweiten Versand. Zum Beispiel sollten wir für en Versand nach Singapore 31 Euro bezahlen, obwohl laut DHL Homepage der Versand nur rund 14 Euro Wäre aus Deutschland. Andere Länder wiederum hatten attraktiven Preise.

      Franz_Meersdonk schrieb:

      Das ganze funktioniert aber nur bzw macht nur Sinn, wenn die Waren anschliessend in ein nicht-EU Land weiterversendet werden.

      Sollen die Waren von Deutschland aus z.B. nach Holland weiter, geht das nicht.

      Wo sitzen denn Eure Endabnehmer?
      Die Endabnehmer sind in erster Line in Asien, Kanada und USA.

      jan64 schrieb:

      Naja, das sieht mit Versand genau so aus, erst machst du die Ausfuhr aus der Schweiz, dann die Einfuhr nach Deutschland mit dem Ziel der Durchfuhr. Die Einfuhr ist nötig um die Ware zu erfassen, einen vorläufigen Zoll/Steuerwert zu errechnen, für den irgendjemand bürgen muss bis die Ausfuhr aus Deutschland bestätigt ist (Ausfuhrzollamt). Die Ausfuhr wäre ja die Aufgabe von DHL, weil die ja für dich die Ware dann ausführen.

      Ob und wie das im einzelnen funktioniert und zulässig ist, läßt du dir am besten hier klären: zoll.de/DE/Service/Auskuenfte/…lgemeine-fragen_node.html
      Ich sehe hier 2 Schwierigkeiten, 1. den Wechsel des Transportmittels (Umladen), 2. ob das DHL so einfach mitmacht, es ist ja eine zusätzliche Dienstleistung.

      Wer oder was die Ware letzendlich herumschippert ist ohne Bedeutung, der Transporteur muss die Zollrechtlichen Bestimmungen beachten. Abgesehen von den Beförderungsbestimmungen die aber nicht den Zoll berühren.
      Gute Frage, ob das DHL mitmacht...


      Aber es muss doch irgendwie möglich sein, aus der Schweiz international Pakete zu versenden und dies zu einen vernünftigen Preis. Aus Deutschland kostet der Versand rund 14 Euro, in der Schweiz kostet der Versand mit der Post rund 40 Euro.

      Herzlichen Dank für euren Input.

      Gruss
      Mike
    • Genau das direkt EX Schweiz über Paketdienst ist ihm doch zu teuer. In Deutschland hätte er bessere Versandkosten. Dazu muss er aber erst mal die Ware nach Deutschland bringen.

      Vieleicht sich eine Niederlassung in Deutschland anlegen, die Ware vom Hauptsitz in der Schweiz (wird die Ware dort produziert?) an die Niederlassung verkaufen und von dort weiterversenden. Kostet aber auch wieder Geld.
    • Hallo,
      also, mal von vorn;-)
      Als erstes müßt ihr klären:
      Fällt bei euren Produkten bei der Einfuhr in die EU nur Einfuhrumsatzsteuer (= MWSt) an oder auch Zoll an? Habt ihr Ware die präferenzbegünstigt (Stichwort "EUR1/Präferenzerklärung) ist (falls CH oder EU Ursprung sollte das so sein), dann wird nur MWSt bei der Einfuhr anfallen.

      Bei Lieferungen in das EU-Gebiet (inkl. Deutschland) ist das übliche "Set-Up" für Schweizer Firmen: Man holt sich eine deutsche Umsatzsteuernummer und EORI-Nummer und kann als CH-Firma in Deutschland als Importeur auftreten. Die Lieferung an DE Kunden wird dann mit deutscher MWSt fakturiert, die Lieferungen ab DE ins EU-Ausland erfolgen umsatzsteuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung.
      Die bei der Einfuhr bezahlte Einfuhrumsatzsteuer wird mit der von euch an die Kunden berechneten MWSt verrechnet und den Saldo bezahlt ihr dann an das deutsche Finanzamt (oder ihr bekommt eine Rückerstattung ;-).
      Bei Lieferungen die ihr ab DE in Drittländer versenden wollt, sieht es dann etwas anderst aus. Ob ihr als CH-Firma mit deutscher MWSt- und EORI Nummer auch als Ausführer auftreten könnt, müsste ich selbst erst klären (ich meine fast ja). Falls nicht bleibt der Weg der Durchfuhr entweder über ein offenes Zollager oder im Versandverfahren T1 . Das schreibt sich locker so hin, ist aber mit einem nicht unerheblichen administrativen Aufwand und Fristen verbunden und macht nur bei grösserem Aufkommen Sinn.
      Das sind jetzt nur mal Stichworte, ohne auf die Feinheiten einzugehen.
      Ich würde euch folgende Vorgehensweise vorschlagen:
      1) das Fachchinesisch googeln und euch in die Thematik einlesen
      2) IHK , Deutsch-Schweizer Außenhandelskammer
      3) Spediteur + Steuerberater

      Grundsätzlich braucht ihr einen Spediteur + einen Steuerberater, die sich auskennen, allein "do-it-yourself" wird's kaum gehen. Aber von beiden gibt es reichlich Profis auf beiden Seiten der DE/CH Grenze, die kompetent sind.
      Gruss
    • Mike_J schrieb:

      Die Endabnehmer sind in erster Line in Asien, Kanada und USA.
      Eben gesehen, das kam während ich meine Antwort schrieb.
      Wenn die Masse der Sendungen in Drittländer gehen (aus EU-Sicht), dann wäre formal zwar die "Durchfuhr" im Versandverfahren T1 die Lösung aus dem Lehrbuch. Wird aber in der Praxis nicht gehen, da derjenige der das T1 erstellt (i.d.R. ein Spediteur) für die Wiederausfuhr und die Erledigung des Versandverfahrens haftet (bei Nichterledigung werden die kompletten Einfuhrabgaben fällig). Wenn die Pakete in DE bei DHL oder einem sonstiges Paketdienst ins Netzwerk gehen, wird es in der Praxis extrem schwierig sein, das Transitverfahren ordnungsgemäß zu beenden.
      Ich sehe die Variante über eine Einfuhr in die EU mit Verzollung zum freien Verkehr mit anschließender Ausfuhr als wahrscheinlich sinnvolle Lösung. Das Konstrukt kostet aber auch Geld (egal ob ihr das als CH-Firma mit DE-Steuer- und EORI-Nummer macht oder ob ihr in DE eine Briefkkastenfirma gründet) und wird sich nur bei einem gewissen Aufkommen rechnen. Ein Teil der Frachtkostenersparnis zwischen Direktversand ab CH und Versand ab DE wird dabei draufgehen.

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    • Wenn man neu ist in der Materie, warum dann am Anfang so kompliziert? Um ein paar Franken, wieviel eigentlich unterm Strich, zu sparen ?

      Es gibt doch auch in der Schweiz genügend Unternehmen die das können, warum lasst ihr das Geld nicht im eigenen Land ?

      Jetzt dürfen weniger Fremdarbeiter rein , da wird halt die Arbeit ausgesourct oder wie?



      Ansonsten, die Wegrichtung wurde hier bereits gezeigt.
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Hallo Mike

      also wenn ich das hier alles so durchlese, stelle ich erst mal fest, dass du eine ganz einfache Frage stellt hast, die man kurz und schmerzlos mit „Ja, es ist möglich“ beantworten kann.
      Gebündelte Sendungen aus der Schweiz zum Zolllager der DHL sind erst mal kein Problem. Damit beschäftigen wir uns Tag ein Tag aus mit unserem Kurierdienst

      Ihr könntet die deutschen DHL Frachtpreise nutzen, selbst die für Selbstzusteller im Umschlagszentrum wie Leipzig.

      Euer Problem wird auch gar nicht die Zolltechnische Abwicklung sein, und welches Dokument für welchen Fall notwendig ist. Erfahrungsgemäß können Start Ups es nicht leisen ihre Zollabwicklung selbst zu machen. Und genau dafür suchst du dir einen Spedition, die genau das für dich regelt.

      Dein Problem sind auch nicht die USt / EUSt und Zölle. Dein Problem ist, dass für jede Sendung, die eine Grenze überschreitet Kosten für die Zollabfertigung anfallen können, wenn ihr das falsch anstellt.

      Es gibt hier keine allgemeines Rezept. Um eine Lösung für das Problem zu finden, muss man hier wesentlich mehr Infos haben. Damit du hier nicht dein Businessplan öffentlich auf den Tisch legen musst, empfehle ich dir klassisch den Hörer in die Hand zu nehmen und zb eine deutsche Spedition anzurufen und telefonisch zu fragen.

      Robert Dadanski
      Viele Grüße
      Robert Martin Dadanski

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