Hallo!
Weiß jemand wieviel Fehlfracht ein Unternehmer für ein nicht durchführbaren Transport (z.B. Ware nicht verfügbar) verlangen darf?
Hier ist ein sehr gutes Beispiel:
Unternehmer erhielt den Auftrag für 20´ nach XY
- Unternehmer hat ne Kombi eingeplant mit 2 x 20´ nach XY und XX
- U. hat beide Container geladen
- U. kam mit einem Container nicht durch den Zoll und musste den einen Container wieder zurück bringen.
- U. musste mit nur einem Conatiner seine Tour nach XX fahren, da der Container für XY ja nicht durch den Zoll kam und somit entstanden ihm eine Fehlfracht nach XY!!!!!!
So, welche Kosten können den Auftraggeber (guter Kunde vom Frachtführer) entstehen bzw. belastet werden. z.B: 70% Fehlfracht, für den nicht möglichen Transport nach XY? + Kosten für die zurückbringung des Containers?
Wo kann man evtl. Gesetztestexte § finden?
Weiß jemand wieviel Fehlfracht ein Unternehmer für ein nicht durchführbaren Transport (z.B. Ware nicht verfügbar) verlangen darf?
Hier ist ein sehr gutes Beispiel:
Unternehmer erhielt den Auftrag für 20´ nach XY
- Unternehmer hat ne Kombi eingeplant mit 2 x 20´ nach XY und XX
- U. hat beide Container geladen
- U. kam mit einem Container nicht durch den Zoll und musste den einen Container wieder zurück bringen.
- U. musste mit nur einem Conatiner seine Tour nach XX fahren, da der Container für XY ja nicht durch den Zoll kam und somit entstanden ihm eine Fehlfracht nach XY!!!!!!
So, welche Kosten können den Auftraggeber (guter Kunde vom Frachtführer) entstehen bzw. belastet werden. z.B: 70% Fehlfracht, für den nicht möglichen Transport nach XY? + Kosten für die zurückbringung des Containers?
Wo kann man evtl. Gesetztestexte § finden?